Finde in den Wettregeln nichts dazu.
4.12.2 Skisport
Die Teilnahme an einem Skirennen beginnt mit dem erstmaligen Auslösen der Zeitnehmung bzw. beim Skisprung mit dem erstmaligen Verlassen des Startbackens durch den jeweiligen Starter. Maßgebend für die Wertung einer Ski-Veranstaltung ist jenes Ergebnis, welches am Tag der Veranstaltung um 24.00 Uhr (Zeit am Austragungsort) feststeht. Nachträgliche Änderungen des Klassements haben keinen Einfluss auf die Wertung. Ein Rennen gilt als regulär beendet, wenn es der Internationale Skiverband (FIS) mit der Vergabe der vollen Weltcuppunkte wertet.
4.13 Bei ex aequo Platzierungen für alle Gewinner die geteilten Quoten nach folgender Formel ausbezahlt. Quote des Teilnehmers minus eins dividiert durch die Anzahl der Sieger plus eins. Beispiel: Quote des Teilnehmers ist 2,00 und es gibt zwei Sieger, so berechnet sich der auszahlbare Gewinn wie folgt: 2,00- 1=1à1/2=0,5à0,5+1=1,50.
4.14 Wertung der „Live“ Wette
Steht nicht fest, dass bei der „Live“ Wette der Wettvertrag vor dem tatsächlichen Ende der gewählten Wettereignisse abgeschlossen worden ist oder im Fall von verzögerter Datenübertragung, zeitversetzter TV-Berichterstattung oder eines sonstigen Umstandes der mit einer gravierenden Veränderung des Spielverlaufes verbunden ist und von der Gesellschaft bei der Quotierung nicht berücksichtigt wurde, so werden die Quoten der davon betroffenen Wettereignisse im Rahmen dieses Wettvertrages abweichend von den festgesetzten Quoten auf 1,00 gesetzt und die getroffene Voraussage des Wettteilnehmers hinsichtlich dieser Ereignisse so behandelt, als sei das Ergebnis richtig vorausgesagt worden.
4.15 Sonderregel bei „w. o.“
Wird das einer Wette zugrundeliegende Wettereignis durch „w.o.“ beendet, dann wird die Wette mit einer Quote 1,0 gewinnermittelt und die Einsätze werden rückerstattet.
4.16 Die Gesellschaft behält sich vor, von diesen Wertungsregeln im Einzelfall abzugehen. Solche Einzelfälle werden im Vorhinein bekanntgegeben.