marini Tachinierer Beitrag melden Geschrieben 24. Oktober 2014 Ich bin der Meinung, wenn jemand Entscheidungen im Verein durch seine Stimme mitbeeinflussen will, dann soll er gefälligst auch hinkommen. Ausnahmen können natürlich vorkommen, aber es sollten auch Ausnahmen bleiben. Daher wäre ich für ein Limit von max.3 Vollmachten pro anwesende Person. Vollste Zustimmung. 3 find ich aber schon fast ein bisschen viel. 2 müssen reichen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
michel "Da Dokta" Beitrag melden Geschrieben 24. Oktober 2014 per se ist die gründung einer gmbH doch nicht schlecht, gewusst wie und gscheit vorbereitet und ausgearbeitet müßt alles sein. sh austria ! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kim ASB-Süchtige(r) Beitrag melden Geschrieben 24. Oktober 2014 Die Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, den 26. 11.2014, um 18:00 im Festsaal der Bezirksvorstehung Döbling ist auf der Offi online. Und die EInladung per Brief ist nach der Flaute des letzten Jahres auch wieder eingetroffen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FloT Wahnsinniger Poster Beitrag melden Geschrieben 24. Oktober 2014 Was spricht gegen eine GmbH? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StopGlazer ***** Beitrag melden Geschrieben 24. Oktober 2014 ich befürworte sie, weil sie den spielbetrieb und andere kommerzielle risken vom verein abspalten (der allerdings eigentümer der gmbh oder ag bleibt.). die gegner dieses modells sehen den laufenden betrieb damit (noch) weiter von den mitgliedern wegrücken und hegen entsprechende befürchtungen (...). für diese position habe ich durchaus verständnis. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
viennafan62 Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 24. Oktober 2014 Antrag dazu wirds wohl geben, aber dieser wird vermutlich abgeschmettert werden.. durch die drohende gmbh in mittelfristiger zukunft rueckt die mitbestimmung in unserem verein vermutlich aber ohnehin (noch) weiter in den hintergrund.. Wenn es abgeschmettert wird, dann höchstens wieder durch so einen Vollmachtsammler, denn die überwiegende Mehrheit der Anwesenden würde so einem Antrag sicher zustimmen. Nachdem aber diesmal keine heiklen Entscheidungen anstehen, glaube ich, daß wir diesmal von diesem Vollmacht-Unfug verschont bleiben könnten. Eine gute Gelegenheit also für so einen Antrag. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
michel "Da Dokta" Beitrag melden Geschrieben 25. Oktober 2014 trügt mich die erinnerung? is nicht die gründ. einer gmbh,kg. vorgabe der bl? bin übrig.auch der meinung,daß entlastet werden muß,wenn neu gewählt wird. und: höchstens 1-2 vollmachten erlauben, aber i bin nicht mehr mitglied,also darf i nicht mitreden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Beitrag melden Geschrieben 25. Oktober 2014 trügt mich die erinnerung? is nicht die gründ. einer gmbh,kg. vorgabe der bl? Ja, da war was. Mitreden, darst Du als Nichtmitglied auch, mitbestimmen nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 27. Oktober 2014 (bearbeitet) Ja, da war was. es wird womöglich heuer/nächstes/übernächstes jahr einen derartigen beschluss des finanzministeriums geben (https://www.bmf.gv.at/steuern/VereinsR_2001_-_Wartungserlass_2014_Profisport.pdf?4l2wkw) der in diese richtung geht, dass bundesliga vereine zwingend ausgegliedert werden müssen (inklusive übergangsfristen von rl zu bundesliga, etc.). bearbeitet 27. Oktober 2014 von AlexR 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Beitrag melden Geschrieben 3. November 2014 (bearbeitet) Es gibt ein Update auf der Offi (Einladung zur ao. GV). Extra unter "Update" wird hingewiesen, dass nur ANWESENDE Mitglieder stimmberechtigt sind. Das hieße keine Vollmachten mehr ? Im Text (pdf Einladung) wird aber dann schon auf das Recht eine Vollmacht übertragen zu können, hingewiesen.? http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042 bearbeitet 3. November 2014 von Fem Fan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
redaktionsteamvienna Anfänger Beitrag melden Geschrieben 3. November 2014 Es gibt ein Update auf der Offi (Einladung zur ao. GV). Extra unter "Update" wird hingewiesen, dass nur ANWESENDE Mitglieder stimmberechtigt sind. Das hieße keine Vollmachten mehr ? Im Text (pdf Einladung) wird aber dann schon auf das Recht eine Vollmacht übertragen zu können, hingewiesen.? http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042 Danke für den Hinweis, das haben wir wohl übersehen. ;-) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Beitrag melden Geschrieben 3. November 2014 Gern geschehen, aber heisst das, dass ich wenn ich nicht geh, mein Stimmrecht nicht mehr übertragen kann ? Müssten da nicht die Statuten geändert werden ? Kenn mich ehrlich gesagt nicht aus . 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
redaktionsteamvienna Anfänger Beitrag melden Geschrieben 3. November 2014 Da es sich um eine außerordentliche Generalversammlung handelt, ist es nicht möglich, Vollmachten zu erteilen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marini Tachinierer Beitrag melden Geschrieben 3. November 2014 Da es sich um eine außerordentliche Generalversammlung handelt, ist es nicht möglich, Vollmachten zu erteilen. Also die perfekten Rahmenbedingungen für einen Antrag auf Statutenänderung bezüglich der Vollmachten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Istvan Who Beruf: ASB-Poster Beitrag melden Geschrieben 3. November 2014 Also die perfekten Rahmenbedingungen für einen Antrag auf Statutenänderung bezüglich der Vollmachten. ...falls bei einer ao GV irgendetwas anderes beschlossen werden darf als alles was zu den die GV ursächlich bedingenden Tagesordnungspunkten gehört. Sprich: Wird da nicht nur abgesegnet? Weiss ich ehrlich gesagt nicht. Übrigens: Die letzte ao. GV 2013 fand MIT Vollmachten statt. War dieser Passus damals noch nicht in den Statuten oder hat es sich schlicht um einen Verfahrensfehler gehandelt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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