Ao. Generalversammlung des FVFC 1894


Fem Fan

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Tachinierer

Ich bin der Meinung, wenn jemand Entscheidungen im Verein durch seine Stimme mitbeeinflussen will, dann soll er gefälligst auch hinkommen. Ausnahmen können natürlich vorkommen, aber es sollten auch Ausnahmen bleiben. Daher wäre ich für ein Limit von max.3 Vollmachten pro anwesende Person.

Vollste Zustimmung. 3 find ich aber schon fast ein bisschen viel. 2 müssen reichen ;)

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ASB-Süchtige(r)

Die Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, den 26. 11.2014, um 18:00 im Festsaal der Bezirksvorstehung Döbling ist auf der Offi online.

Und die EInladung per Brief ist nach der Flaute des letzten Jahres auch wieder eingetroffen. :super:

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ich befürworte sie, weil sie den spielbetrieb und andere kommerzielle risken vom verein abspalten (der allerdings eigentümer der gmbh oder ag bleibt.). die gegner dieses modells sehen den laufenden betrieb damit (noch) weiter von den mitgliedern wegrücken und hegen entsprechende befürchtungen (...). für diese position habe ich durchaus verständnis.

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Top-Schriftsteller

Antrag dazu wirds wohl geben, aber dieser wird vermutlich abgeschmettert werden..

durch die drohende gmbh in mittelfristiger zukunft rueckt die mitbestimmung in unserem verein vermutlich aber ohnehin (noch) weiter in den hintergrund..

Wenn es abgeschmettert wird, dann höchstens wieder durch so einen Vollmachtsammler, denn die überwiegende Mehrheit der Anwesenden würde so einem Antrag sicher zustimmen.

Nachdem aber diesmal keine heiklen Entscheidungen anstehen, glaube ich, daß wir diesmal von diesem Vollmacht-Unfug verschont bleiben könnten. Eine gute Gelegenheit also für so einen Antrag.

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"Da Dokta"

trügt mich die erinnerung? is nicht die gründ. einer gmbh,kg. vorgabe der bl?

bin übrig.auch der meinung,daß entlastet werden muß,wenn neu gewählt wird.

und: höchstens 1-2 vollmachten erlauben, aber i bin nicht mehr mitglied,also darf i nicht mitreden. :D

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V.I.P.

Ja, da war was.

es wird womöglich heuer/nächstes/übernächstes jahr einen derartigen beschluss des finanzministeriums geben (https://www.bmf.gv.at/steuern/VereinsR_2001_-_Wartungserlass_2014_Profisport.pdf?4l2wkw) der in diese richtung geht, dass bundesliga vereine zwingend ausgegliedert werden müssen (inklusive übergangsfristen von rl zu bundesliga, etc.).

bearbeitet von AlexR

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Mamarazza i.R.

Es gibt ein Update auf der Offi (Einladung zur ao. GV).

Extra unter "Update" wird hingewiesen, dass nur ANWESENDE Mitglieder stimmberechtigt sind. Das hieße keine Vollmachten mehr ?

Im Text (pdf Einladung) wird aber dann schon auf das Recht eine Vollmacht übertragen zu können, hingewiesen.?

http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042

bearbeitet von Fem Fan

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Es gibt ein Update auf der Offi (Einladung zur ao. GV).

Extra unter "Update" wird hingewiesen, dass nur ANWESENDE Mitglieder stimmberechtigt sind. Das hieße keine Vollmachten mehr ?

Im Text (pdf Einladung) wird aber dann schon auf das Recht eine Vollmacht übertragen zu können, hingewiesen.?

http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042

Danke für den Hinweis, das haben wir wohl übersehen. ;-)

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Tachinierer

Da es sich um eine außerordentliche Generalversammlung handelt, ist es nicht möglich, Vollmachten zu erteilen.

Also die perfekten Rahmenbedingungen für einen Antrag auf Statutenänderung bezüglich der Vollmachten. :klatschgrin:

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Beruf: ASB-Poster

Also die perfekten Rahmenbedingungen für einen Antrag auf Statutenänderung bezüglich der Vollmachten. :klatschgrin:

...falls bei einer ao GV irgendetwas anderes beschlossen werden darf als alles was zu den die GV ursächlich bedingenden Tagesordnungspunkten gehört. Sprich: Wird da nicht nur abgesegnet? Weiss ich ehrlich gesagt nicht.

Übrigens: Die letzte ao. GV 2013 fand MIT Vollmachten statt. War dieser Passus damals noch nicht in den Statuten oder hat es sich schlicht um einen Verfahrensfehler gehandelt?

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