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Im ASB-Olymp
TorpedoPeda schrieb vor 1 Stunde:

das grundsätzlich gg die dsgvo verstößt!! Strafantrag gg rapdi stellen und den videoherausgeber verklagen. Hier wurde ganz klar der Datenschutz nicht gewahrt!

Ich sehe da keinen Verstoß gegen die DSGVO.

Bei der Überwachung mittels Videokameras zur Bild- und Tonaufnahme kommt es auf die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Überwachung an. Rechtmäßig ist die Überwachung, wenn es den Schutz des Eigentums anbelangt. Da die Gemeinden hier im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung handeln, unterliegen sie denselben Regeln der DSGVO wie auch Privatpersonen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO müssen für eine Überwachung berechtigte Interessen des Verantwortlichen vorliegen und müssen zudem auch folgende Parameter erfüllt sein:

  1. Die Überwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß.
  2. Die Videoüberwachung ist geeignet gekennzeichnet (beispielsweise durch Hinweisschilder).
  3. Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht (Speicherdauer von bis zu 72 Stunden wird von der Datenschutzbehörde als zulässig erachtet).
  4. Auswertung der Aufnahmen nur im Anlassfall, wenn etwa jemand eine Beschädigung durchgeführt hat.
  5. keine gelinderen Mittel (beispielsweise durch Anbringen von Sperr- oder Sicherungssystemen)

Der Anlassfall ist gegeben, damit dürfen die Bilder sogar länger gespeichert werden. Alles was auf dem Stadiongelände passiert, darf ziemlich sicher verwendet werden. 
 

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xmindgamerx schrieb vor 4 Stunden:

Gestern wurde von jungen Leuten versucht im 2 Rang die Leute zum mitmachen zu animieren. ( traurig das es überhaupt notwendig ist )

GuiseppeSlackjaw schrieb vor 2 Stunden:

Im 2. Rang ist sowieso noch extrem viel mehr möglich finde ich. Da macht niemand wirklich den Mund auf, hin und wieder wird aufgestanden und geklatscht.

xmindgamerx schrieb vor 2 Stunden:

Potenzial für mehr ist aber natürlich drinnen.

Man könnte ja einmal über einen Vorsänger am 2. Rang diskutieren. :) 

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The Pezident of Bäristan
TorpedoPeda schrieb vor 3 Stunden:

das grundsätzlich gg die dsgvo verstößt!! Strafantrag gg rapdi stellen und den videoherausgeber verklagen. Hier wurde ganz klar der Datenschutz nicht gewahrt!

Aber, aber. Da gibt es bestimmt wieder eine Lücke. Echt ein Pech.

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Bunter Hund im ASB
TorpedoPeda schrieb vor 4 Stunden:

das grundsätzlich gg die dsgvo verstößt!! Strafantrag gg rapdi stellen und den videoherausgeber verklagen. Hier wurde ganz klar der Datenschutz nicht gewahrt!

Abgesehen davon dass ich mir nicht vorstellen kann dass das Video gegen die DSGVO verstößt, frage ich mich wie das das Erste sein kann, das man zu dem Video schreibt. Ein Verstoß gegen die DSGVO wäre meiner Meinung nach so ziemlich das am wenigsten schlimmste am ganzen Video.

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pramm1ff schrieb vor 15 Stunden:

Was haben deren Leute damit zu tun, dass unseren das Tor geöffnet wurde? 

Das eine negiert das andere nicht, "die" waren glasklar zuerst am Platz, aber "unsere" wurden auf den Platz gelassen, womit dort eine handfeste Schlägerei entstanden ist.

Rapidesk ist es eher das Auge nur auf den anderen zu haben, anstatt auch über eigene Themen reden zu können. 

Schade, dass "deren" Platzsturm nicht wie gewohnt der einzige blieb, denn das hätte uns einiges an Ärger und Berichterstattung erspart. 

 

Natürlich sehen die SKB die "Hools", da ist direkter Blickkontakt und keine zwei Meter Distanz. Und wenn eine Handvoll szenekundige Beamte bei so einer Aktion nicht einen einzigen Blick hinter/neben sich werfen, um zu schauen, ob da nicht ein Sicherheitsrisiko entsteht, dann frage ich mich ob man überhaupt irgendeine Ausbildung braucht für diesen Job. 

Nicht zuletzt gehen die SKB im Anschluss auch auf dem Feld keiner Verantwortung nach, sondern marschieren die Seitenlinie entlang in Richtung Mittelauflage. Die waren also nicht dringend benötigt und im Stress auf den Rasen zu kommen. Natürlich ist das ein Polizeiskandal, denn diese Leute sind von Steuergeld bezahlt und angestellt, um Dinge zu verhindern und nicht Ausschreitungen zu erleichtern bzw. gar hervorzurufen. 

Die SKB schließen dann auch nachher nicht die Tür, sondern weisen den Security, der genau das vor hatte, an dies zu unterlassen und auf die Seite zu gehen. Der hier: 

image.png

 

Dass am Feld etwas los war, das stimmt und ist im Video aus der anderen Perspektive auch gut erkennbar. Es waren dutzende Grüne 30 Meter vor dem Sektor und haben mit Feuerwerk in unseren Sektor geschossen. Ich habe lediglich festgehalten, dass es kein Rettungseinsatz für "unsere" am Feld war, weil die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal am Feld waren. Jene die in der Video-Szene als erste Welle durch das Tor gingen mussten dann durch eine zweite Welle später rausgeholt werden. 

 

Mir tun primär die Security-Mitarbeiter verdammt leid. Medial wird längs und quer diskutiert, dass die "versagt" hätten und dabei wird gegen ihren Willen das Tor (durch die Polizei!) für Platzstürmer geöffnet und am Feld stellen sie sich allein gegen die grünen Ultras, während sich anwesende Polizei auf der Seitenlinie in die Zuschauerrolle begibt und den Securities von hinten auch noch die violette Meute ins Kreuz schickt. Das ganze für einen Witz-Lohn und ohne Ausrüstung zum Selbstschutz... Während die gutbezahlten Bereitschaftseinheiten der Polizei endlos keinen Finger rührten.

Die letzten die ich beschuldige sind die Securitys die von Securitas bereit gestellt werden und sich für 8 €? die Stunde, sich den Mob in den Weg stellen sollen. Nein, keiner von uns würde es machen und sich der Gefahr aussetzen. Dafür wäre die Polizei zuständig. Und was mir einfach nicht eingeht. Es ist ja nun keine Seltenheit. Beim Derby in Hütteldorf laufen fast immer grüne "Fans" übers Feld und die Tribünen. Wenn man vor dem Spiel das Sicherheitskonzept macht, spricht man es nicht an? Warum schickt man die Wega nicht 5 min. vor Abpfiff vor die Fantribünen um es schon im Ansatz zu verhindern? Will es die Polizei nicht, weil sich sonst die "Fans" provoziert fühlen und Wurfgeschosse auf die Polizei fallen? Oder will es Rapid nicht um eben die Fans nicht zu provozieren? Sowas muss doch angedacht werden, wenn die Wahrscheinlichkeit doch hoch ist, dass die "Fans" zum Awaysektor laufen. Da gehört vorher reagiert. Und der nächste Punkt. Die Böllerwerfer. Warum greift die Polizei nicht während des Spiels bereits ein. Beobachten doch den Away sicher genauer. Und sollten auch da gleich präventiv eingreifen. KAI hat leider versagt, aber sie gestehen es auch ein. Aber es hat ja schon während des Spiels oft gekracht. Und da konnte man keine Person ausmachen?

Einfach viele Fragen, wo ich mir eigentlich eh keine richtige Antwort erwarte. Denn die Polizei hat ja alles richtig gemacht. Und vielleicht wollte Rapid bei der Sicherheitsbesprechung keine Polizei vor den Fantribünen. Wäre ja provokant. Aber nein. Es wäre eine Vorsichtsmaßnahme. Denn wie gesagt, man muss kein Prophet sein, das einige Idioten wieder versuchen werden zum Awaysektor zu laufen. Wenn ich dann noch lese sogar der Capo von Rapid, dann frage ich mich wieso der überhaupt noch im Stadion sein darf. Hat sich ja schon einiges geleistet. Und wenn Rapid endlich mal auch den Worten Taten folgen lassen würden, dann dürfte der kein Stadion von innen mehr sehen. Problem ist halt, der hat einen Hausschlüssel. Es ist einfach zum Kotzen. Es werden wieder viele Worte fallen von Rapid, aber im Endeffekt wird wieder sehr wenig dabei rauskommen. War ja nicht der erste Skandal wo man davon sprach jetzt reicht es. Wohl nicht genug. Wichtig ist es die Medien zu hofieren und die größte Schuld immer nur bei den Anderen zu suchen um eine Minimum Strafe zu bekommen, die man natürlich nicht so hinnehmen kann und auch mal die Schuld eingesteht. Nein, denn dann geht man noch in Berufung.

Sry. Wurde jetzt zu lange. Aber ich befürchte halt. Von Rapid kommen wieder nur Worte, die ja eh schon wieder so dürftig sind (Wrabetz) und ned mal des wird dann irgendwie umgesetzt. Ja setzen sich mit uns zusammen. Nutzt aber nix. Weil wenn dann müsste man mit den Ultras verhandeln. Den die haben dort das Sagen.

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Postinho
TorpedoPeda schrieb vor 9 Stunden:

das grundsätzlich gg die dsgvo verstößt!! Strafantrag gg rapdi stellen und den videoherausgeber verklagen. Hier wurde ganz klar der Datenschutz nicht gewahrt!

Die österreichische Datenschutzbehörde nennt drei Gründe, die den Einsatz einer Videoüberwachung rechtfertigen können: 

  • Schutz des Lebens von Personen
  • Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen
  • Schutz des Eigentums (beispielsweise des Eigenheimes)

 

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Dauer-ASB-Surfer
The1Riddler schrieb vor 8 Stunden:

Ich sehe da keinen Verstoß gegen die DSGVO.

Bei der Überwachung mittels Videokameras zur Bild- und Tonaufnahme kommt es auf die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Überwachung an. Rechtmäßig ist die Überwachung, wenn es den Schutz des Eigentums anbelangt. Da die Gemeinden hier im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung handeln, unterliegen sie denselben Regeln der DSGVO wie auch Privatpersonen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO müssen für eine Überwachung berechtigte Interessen des Verantwortlichen vorliegen und müssen zudem auch folgende Parameter erfüllt sein:

  1. Die Überwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß.
  2. Die Videoüberwachung ist geeignet gekennzeichnet (beispielsweise durch Hinweisschilder).
  3. Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht (Speicherdauer von bis zu 72 Stunden wird von der Datenschutzbehörde als zulässig erachtet).
  4. Auswertung der Aufnahmen nur im Anlassfall, wenn etwa jemand eine Beschädigung durchgeführt hat.
  5. keine gelinderen Mittel (beispielsweise durch Anbringen von Sperr- oder Sicherungssystemen)

Der Anlassfall ist gegeben, damit dürfen die Bilder sogar länger gespeichert werden. Alles was auf dem Stadiongelände passiert, darf ziemlich sicher verwendet werden. 
 

Alles schön und gut. Da steht aber nirgendwo, dass das von den Kameras aufgenommene Bildmaterial veröffentlicht werden darf! Also mMn ist das durchaus ein Verstoß gegen die DSGVO, womit man den Verantwortlichen für die Aufzeichnungen (SKROW) bei der Datenschutzbehörde eigtl anzeigen könnte.

bearbeitet von Bierkavalier

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Postinho
The1Riddler schrieb vor 8 Stunden:

Ich sehe da keinen Verstoß gegen die DSGVO.

Bei der Überwachung mittels Videokameras zur Bild- und Tonaufnahme kommt es auf die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Überwachung an. Rechtmäßig ist die Überwachung, wenn es den Schutz des Eigentums anbelangt. Da die Gemeinden hier im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung handeln, unterliegen sie denselben Regeln der DSGVO wie auch Privatpersonen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO müssen für eine Überwachung berechtigte Interessen des Verantwortlichen vorliegen und müssen zudem auch folgende Parameter erfüllt sein:

  1. Die Überwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß.
  2. Die Videoüberwachung ist geeignet gekennzeichnet (beispielsweise durch Hinweisschilder).
  3. Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht (Speicherdauer von bis zu 72 Stunden wird von der Datenschutzbehörde als zulässig erachtet).
  4. Auswertung der Aufnahmen nur im Anlassfall, wenn etwa jemand eine Beschädigung durchgeführt hat.
  5. keine gelinderen Mittel (beispielsweise durch Anbringen von Sperr- oder Sicherungssystemen)

Der Anlassfall ist gegeben, damit dürfen die Bilder sogar länger gespeichert werden. Alles was auf dem Stadiongelände passiert, darf ziemlich sicher verwendet werden. 
 

Aufnahmen JA, Weitergabe an die Presse NEIN

tosale schrieb vor 6 Minuten:

Die österreichische Datenschutzbehörde nennt drei Gründe, die den Einsatz einer Videoüberwachung rechtfertigen können: 

  • Schutz des Lebens von Personen
  • Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen
  • Schutz des Eigentums (beispielsweise des Eigenheimes)

 

um das gehts auch nicht. die geben Videos an Dritte weiter

paulaustria schrieb vor 5 Stunden:

Abgesehen davon dass ich mir nicht vorstellen kann dass das Video gegen die DSGVO verstößt, frage ich mich wie das das Erste sein kann, das man zu dem Video schreibt. Ein Verstoß gegen die DSGVO wäre meiner Meinung nach so ziemlich das am wenigsten schlimmste am ganzen Video.

es wurde jetzt schon tagelang soviel drübergschrieben. Das Thema Videoweitergabe an Dritte wurde noch nicht behandelt. 

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Dauer-ASB-Surfer
SitzerOst schrieb vor 5 Minuten:

Servus Heinzi oder wie du heisst (sport.orf.at)

Das Foto schaut mir nicht danach aus, als stamme es von einer Überwachungskamera. Wenn ein Bild von einer TV-Kamera aufgenommen wurde, ist eine Veröffentlichung in den Medien natürlich legitim (siehe am Beispiel des „Hass-Griechen“). Was datenschutzrechtlich hingegen nicht OK ist, ist wenn Bilder von Überwachungskameras an Dritte weitergegeben werden.

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Unter Druck entstehen Diamanten
since1312 schrieb am 25.9.2024 um 23:31 :

ja hat offensichtlich nicht gereicht.

wann wurde der zaun erhöht? jedes mal um 1cm nachdem man drauf gekommen ist, dass da noch immer wer drüber kommt?

mag da nicht noch mehr öl ins feuer gießen, aber dass der heimblock bei euch sich quasi ungehindert durchs stadion bewegen kann, sieht man seit jahren. entweder steckt da system dahinter oder grobe fahrlässigkeit

Sorry, dass ich auf ein "altes" Posting reagiere, aber bei der Thematik stellts mir die Haare auf. Nur weil es die baulichen Umstände erlauben, mehr oder weniger einfach aufs Spielfeld zu gelangen, heißt das ja noch lange nicht, dass man das tun sollte.

Ich hoffe man beginnt jetzt nicht über noch höhere Zäune, Mauern oder Gräben in den Stadien zu diskutieren. Wir reden hier von Menschen, die auf den Tribünen stehen, nicht von Vieh, das eingezäunt werden muss.

Wenn also Fans den Weg aufs Spielfeld finden, dann nie, weil es zu leicht überwindbare Hürden gibt, sondern weil diese Leute einfach hirnlose Vollidioten sind, deren IQ es anscheinend nicht erlaubt, von so offensichtlich dummen Ideen abzulassen.

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V.I.P.
Bierkavalier schrieb vor 1 Stunde:

Das Foto schaut mir nicht danach aus, als stamme es von einer Überwachungskamera. Wenn ein Bild von einer TV-Kamera aufgenommen wurde, ist eine Veröffentlichung in den Medien natürlich legitim (siehe am Beispiel des „Hass-Griechen“). Was datenschutzrechtlich hingegen nicht OK ist, ist wenn Bilder von Überwachungskameras an Dritte weitergegeben werden.

ist zwar nur ein "Muster"

https://www.oefbl.at/?proxy=redaktion/OEFBL/Bestimmungen/20230714_Muster-Haus-Platzordnung_final-Reinschrift.pdf

 

41. Jede Person kann der Verwendung seiner Bild- und Bildtonaufnahmen gemäß Art 21
Abs 1 iVm Art 17 Abs 1 lit c DSGVO widersprechen.

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