einspruch bei klage?


pesce

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nur veilchen blühen ewig

folgendes problem:

hatte eine garage gemietet, hatte die letzte rate nicht bezahlt (70 euro) und ne magnetkarte hab ich auch noch...

habe am ca. 10.november die letzte mahnung bekommen und die 80 euro eingezahlt (inklusive 10 euro mahnspesen) - von der magnetkarte war keine rede in keinem schreiben... (bzw nur im ersten nach kündigung der garage)

heute bekomm ich einen brief vom bezirksgericht dass ich aufgrund von einer klage am 31.10.06 die summe von 328 euro aufgrund von mietrückständen und die kosten für eine magnetkarte bezahlen muss...

ah, blödsinn, seh gerade das ich 427 euro zahlen muss (70 miete und 26 euro für die magnetkarte (offensichtlich)...

gibts da ne chance zu berufen? oder muss ich dran glauben?

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Top-Schriftsteller

Ich würd dort mal anrufen und mit denen reden. Das du das nicht gewusst hast, du nicht weißt wie du das auf die schnelle bezahlen sollts, etc.

Irgendwas lässt sich sicher machen. Zumindest hat das bei mir bis jetzt immer geklappt. "Durchs reden kommen d´Leut zsaum" sagt man.

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nur veilchen blühen ewig

mir gehts darum dass die mich schon im oktober klagen, und ich erst im november die letzte mahnung bekomme (wo drinnen steht wenn ich nicht zahle (bis 15.november) geben sie es zum anwalt weiter - also hab ich bezahlt). und ca. eine woche nachdem ich die letzte mahnung beglichen habe kommt das schreiben vom gericht rein...

die summe setzt sich wie folgt zusammen:

328 euro gerichtskosten

70 euro miete (80 hab ich nach der letzten mahnung bezahlt)

26 euro magnetkarte

3 euro zinsen

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Die schönsten Augenbrauen der Liga...

Ich nehme an, du hast einen Zahlungsbefehl bekommen oder?

Einspruch erheben (4 Wochen Zeit), gleich alle Einzahlungsbelege dem Gericht mitschicken, dann wird eine Verhandlung ausgeschrieben - bestenfalls wird die Klage vor der Verhandlung zurückgezogen.

Vorausgesetzt, du hast wirklich schon bezahlt, es kann ja immer wieder zu Überschneidungen zwischen Einzahlung und Einbringen der Klage kommen.

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nur veilchen blühen ewig
Ich nehme an, du hast einen Zahlungsbefehl bekommen oder?

1304627[/snapback]

bingo :D

aber ich versteh halt nicht warum die mich vorher klagen und dann erst die mahnung wegschicken (eine woche danach...)

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Die schönsten Augenbrauen der Liga...
bingo  :D

aber ich versteh halt nicht warum die mich vorher klagen und dann erst die mahnung wegschicken (eine woche danach...)

1304635[/snapback]

Weil sich da irgendwas überschnitten hat. Machs einfach so, wie oben beschrieben, dann sollte es aus der Welt sein.

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Большевик

Eine Firma kann mahnen, muss sie aber nicht. Sie kann aber auch gleich klagen. Lernt man in jeder HAK oder in jedem WiWi-Studium.

Ich würds so machen wie es DaniLu geschrieben hat , sonst Arschkarte.

:RiedWachler:

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Austr(al)ia!

Die Gerichtsgebühren kann ich nach dem Tarif nicht nachvollziehen aufgrund des Streitwertes! Wenn du die genaue Aufschlüsselung postest wäre es einfacher.

Übrigens DaniLu die Klage wird wohl höchstens eingeschränkt, aber kaum zurückgezogen, wenn es zu keiner Einigung kommt, schließlich sind die Gerichtsgebühren noch offen (und geklagt wurde laut Schildrung ja vor Bezahlung).

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für leiwand, gegen oasch.

Wenn sie dir eine Nachfrist setzen, dann können sie dich erst nach verstreichen dieser klagen. Laut deinen Schilderungen haben sie dich aber in der Zwischenzeit aber schon geklagt obwohl du schon bezahlt hast was laut meines Wissenstandes gesetzlich Standpunkt her nicht in Ordnung ist.

Aber um wirklich sicher zu gehen solltest wohl lieber einen Juristen fragen, oder wie schon erwähnt einfach dort anrufen.

Eine Firma kann mahnen, muss sie aber nicht. Sie kann aber auch gleich klagen. Lernt man in jeder HAK oder in jedem WiWi-Studium.

Ich würds so machen wie es DaniLu geschrieben hat , sonst Arschkarte.

:RiedWachler:

1304692[/snapback]

Das hast glaube ich etwas Missverstanden. Zuerst muss dem Schuldiger eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.

bearbeitet von unnerum

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Большевик
Das hast glaube ich etwas Missverstanden. Zuerst muss dem Schuldiger eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.

1304828[/snapback]

Ich studier schon seit über 4 Jahren Mathe, mein BWL-Wissen ist daher nur mehr fragmentmäßig erhalten.

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für leiwand, gegen oasch.
Trifft hier das "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" auch zu? Weil er nichts von der Magnetkarte gewußt hat?

1304905[/snapback]

Er hat ja gewusst, dass er die Karte zurückgeben muss. Stand im ersten Schreiben nach der Kündigung des Garagenplatzes.

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