pesce nur veilchen blühen ewig Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 folgendes problem: hatte eine garage gemietet, hatte die letzte rate nicht bezahlt (70 euro) und ne magnetkarte hab ich auch noch... habe am ca. 10.november die letzte mahnung bekommen und die 80 euro eingezahlt (inklusive 10 euro mahnspesen) - von der magnetkarte war keine rede in keinem schreiben... (bzw nur im ersten nach kündigung der garage) heute bekomm ich einen brief vom bezirksgericht dass ich aufgrund von einer klage am 31.10.06 die summe von 328 euro aufgrund von mietrückständen und die kosten für eine magnetkarte bezahlen muss... ah, blödsinn, seh gerade das ich 427 euro zahlen muss (70 miete und 26 euro für die magnetkarte (offensichtlich)... gibts da ne chance zu berufen? oder muss ich dran glauben? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dschuxta Postaholic Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 a) es steht sicher druaf woraus sich die sume zusammensetzt oder? b) zum berufen brauchst du einen grund... gibt es einen? faulheit ist kein grund 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fara Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Ich würd dort mal anrufen und mit denen reden. Das du das nicht gewusst hast, du nicht weißt wie du das auf die schnelle bezahlen sollts, etc. Irgendwas lässt sich sicher machen. Zumindest hat das bei mir bis jetzt immer geklappt. "Durchs reden kommen d´Leut zsaum" sagt man. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pesce nur veilchen blühen ewig Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 mir gehts darum dass die mich schon im oktober klagen, und ich erst im november die letzte mahnung bekomme (wo drinnen steht wenn ich nicht zahle (bis 15.november) geben sie es zum anwalt weiter - also hab ich bezahlt). und ca. eine woche nachdem ich die letzte mahnung beglichen habe kommt das schreiben vom gericht rein... die summe setzt sich wie folgt zusammen: 328 euro gerichtskosten 70 euro miete (80 hab ich nach der letzten mahnung bezahlt) 26 euro magnetkarte 3 euro zinsen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DaniLu Die schönsten Augenbrauen der Liga... Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Ich nehme an, du hast einen Zahlungsbefehl bekommen oder? Einspruch erheben (4 Wochen Zeit), gleich alle Einzahlungsbelege dem Gericht mitschicken, dann wird eine Verhandlung ausgeschrieben - bestenfalls wird die Klage vor der Verhandlung zurückgezogen. Vorausgesetzt, du hast wirklich schon bezahlt, es kann ja immer wieder zu Überschneidungen zwischen Einzahlung und Einbringen der Klage kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pesce nur veilchen blühen ewig Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Ich nehme an, du hast einen Zahlungsbefehl bekommen oder? 1304627[/snapback] bingo aber ich versteh halt nicht warum die mich vorher klagen und dann erst die mahnung wegschicken (eine woche danach...) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DaniLu Die schönsten Augenbrauen der Liga... Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 bingo aber ich versteh halt nicht warum die mich vorher klagen und dann erst die mahnung wegschicken (eine woche danach...) 1304635[/snapback] Weil sich da irgendwas überschnitten hat. Machs einfach so, wie oben beschrieben, dann sollte es aus der Welt sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bretwalda Большевик Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Eine Firma kann mahnen, muss sie aber nicht. Sie kann aber auch gleich klagen. Lernt man in jeder HAK oder in jedem WiWi-Studium. Ich würds so machen wie es DaniLu geschrieben hat , sonst Arschkarte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Jo... nur zuerst klagen und dann Mahnen ist doch etwas unüblich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DaniLu Die schönsten Augenbrauen der Liga... Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Er hat ja schon Mahnungen bekommen, soweit ich das verstanden habe, aber die letzte kam nach dem Zahlungsbefehl 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Die Gerichtsgebühren kann ich nach dem Tarif nicht nachvollziehen aufgrund des Streitwertes! Wenn du die genaue Aufschlüsselung postest wäre es einfacher. Übrigens DaniLu die Klage wird wohl höchstens eingeschränkt, aber kaum zurückgezogen, wenn es zu keiner Einigung kommt, schließlich sind die Gerichtsgebühren noch offen (und geklagt wurde laut Schildrung ja vor Bezahlung). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 (bearbeitet) Wenn sie dir eine Nachfrist setzen, dann können sie dich erst nach verstreichen dieser klagen. Laut deinen Schilderungen haben sie dich aber in der Zwischenzeit aber schon geklagt obwohl du schon bezahlt hast was laut meines Wissenstandes gesetzlich Standpunkt her nicht in Ordnung ist. Aber um wirklich sicher zu gehen solltest wohl lieber einen Juristen fragen, oder wie schon erwähnt einfach dort anrufen. Eine Firma kann mahnen, muss sie aber nicht. Sie kann aber auch gleich klagen. Lernt man in jeder HAK oder in jedem WiWi-Studium. Ich würds so machen wie es DaniLu geschrieben hat , sonst Arschkarte. 1304692[/snapback] Das hast glaube ich etwas Missverstanden. Zuerst muss dem Schuldiger eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. bearbeitet 15. November 2006 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bretwalda Большевик Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Das hast glaube ich etwas Missverstanden. Zuerst muss dem Schuldiger eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. 1304828[/snapback] Ich studier schon seit über 4 Jahren Mathe, mein BWL-Wissen ist daher nur mehr fragmentmäßig erhalten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ronian Mit Kernöl lafts einfach besser! Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Trifft hier das "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" auch zu? Weil er nichts von der Magnetkarte gewußt hat? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 15. November 2006 Trifft hier das "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" auch zu? Weil er nichts von der Magnetkarte gewußt hat? 1304905[/snapback] Er hat ja gewusst, dass er die Karte zurückgeben muss. Stand im ersten Schreiben nach der Kündigung des Garagenplatzes. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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