Garantieanspruch ohne Originalrechnung?


void

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Postaholic

Habe ein kleines Problem mit NOKIA.

Mein N93 habe ich im November privat gekauft. Leider habe ich damals nicht darauf geachtet eine Originalrechnung einzufordern. Sprich ich habe nur einen Privatkaufvertrag.

Seit 1 Monat geht nun die Kamera meines Handys nicht mehr. Der Nokia Service Partner in meiner Nähe wies mich mit der Begründung "Keine Originalrechnung" ab. Alle Versuche die Originalrechnung noch aufzutreiben blieben erfolglos. Darum folgte ein Anruf beim Nokia Service Center (0900, >1 Euro pro Minute :redangry: ). Der nette Herr (Holländer) versicherte mir: "Ein formloser Kaufnachweis" genügt um den Garantieanspruch geltend zu machen. Gesagt getan - wieder zum Nokia Service Partner - die fragten bei Ihren Kontaktpersonen nach --> gleiches Ergebnis: "Kein Garantieanspruch ohne Originalrechnung".

Ich kenne die gesetzliche Lage nicht genau, vielleicht hat ja einer von Euch einen Tip / oder Ahnung von der Materie. Möchte das abklären bevor ich einen Rechtsanwalt einschalte.

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Postaholic

Wo hast Du Dein Handy gekauft? Dorthin gehen, und mittels IMEI-Nummer kann eine Rechnung neu ausgedruckt werden. Das wars.

Wie ich beim Nachfordern der Originalrechnung erfahren habe, wurde das Handy von meinem Vorbesitzer über EBAY ersteigert.

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Habe auch schon mal Probleme mit einem NOKIA gehabt und keine Rechnung mehr und es war vollkommen egal! Anhand der Seriennummer wussten die sofort genau, wie alt das Handy war!

Direkt bei Nokia oder den Netzbetreiber, wo Du es gekauft hast?

Der Hersteller hat zwar 2 Jahre Gewaehrleistungspflicht - allerdings nur bei Vorlage der Rechnung. Das ist so schon richtig. Damit zB. ausgeschlossen werden kann, das es sich um gestohlene Ware etc. handelt. Insofern wirds recht problematisch, wenn der urspruengliche Besitzer das Teil ueber EBAY ersteigert hat... da kannst Du nur auf Kulanz hoffen, wenn die Originalrechnung nicht mehr organisierbar ist

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Chivalry is not dead...

Wenn du es von einem Privatem erworben hast, musst du schauen, ob bei seinen Bedingungen die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (was ja unter Privaten möglich ist, wenn er das halt nicht gewerblich macht). Wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, leistet auch er grundsätzlich 2 Jahre lang gewähr. Ist dieser "Privatkaufvertrag" schriftlich geschlossen worden? Wenn ja, schau, ob es diesbezüglich eine Klausel gibt. Wenn nicht, wird das beweislich etwas problematisch werden.

Das mit der Rechnung stimmt schon, aber nicht aus den von Doug genannten Gründen (Nokia ist es wurscht, ob das Gerät gestohlen wurde). Vielmehr geht es darum, nachweisen zu können, dass das Gerät vor weniger als 2 Jahren erworben wurde, bzw. gibt es in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr bzgl. der Mangelhaftigkeit zu Gunsten des Käufers.

Wenn du es schaffst, es anders als mit der Rechnung nachzuweisen, dass das Gerät vom Nokia bzw. dem letzten Gewährleistungsgeber (idR der letzte Unternehmer) vor weniger als 2 Jahren gekauft wurde, kannst du damit zu Nokia gehen. Wenn das Gerät überhaupt weniger als seit 2 Jahren in Umlauf ist, wäre es genug.

P.S.: Von einem Rechtsanwalt rate ich dir diesbezüglich ab, vor allem bei den Summen, um die es hier geht.

bearbeitet von Picard

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Postaholic

Das mit der Rechnung stimmt schon, aber nicht aus den von Doug genannten Gründen (Nokia ist es wurscht, ob das Gerät gestohlen wurde). Vielmehr geht es darum, nachweisen zu können, dass das Gerät vor weniger als 2 Jahren erworben wurde, bzw. gibt es in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr bzgl. der Mangelhaftigkeit zu Gunsten des Käufers.

Wenn du es schaffst, es anders als mit der Rechnung nachzuweisen, dass das Gerät vom Nokia bzw. dem letzten Gewährleistungsgeber (idR der letzte Unternehmer) vor weniger als 2 Jahren gekauft wurde, kannst du damit zu Nokia gehen. Wenn das Gerät überhaupt weniger als seit 2 Jahren in Umlauf ist, wäre es genug.

P.S.: Von einem Rechtsanwalt rate ich dir diesbezüglich ab, vor allem bei den Summen, um die es hier geht.

Dieses Handymodell gibt es noch keine 2 Jahre und ich kann beweisen, dass der 1. Kauf am 19. Juli 2006 war (Ist am Handy durch Codeeingabe ersichtlich / Freischaltdatum).

Bezüglich Rechtsanwalt hoffe ich hierbei auf die Rechtsschutzversicherung.

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Chivalry is not dead...

Dieses Handymodell gibt es noch keine 2 Jahre und ich kann beweisen, dass der 1. Kauf am 19. Juli 2006 war (Ist am Handy durch Codeeingabe ersichtlich / Freischaltdatum).

Bezüglich Rechtsanwalt hoffe ich hierbei auf die Rechtsschutzversicherung.

Hm, dann musst du es ihnen auf der Serviceline mit etwas erzürntem Ton in etwa so sagen: "Das Gerät gibts es noch keine 2 Jahre, ich habe dieses Gerät vor ein paar Monaten käuflich erworben (was ich außerdem beweisen kann). Das beweist, dass das Handy noch von der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist gedeckt ist. Das wurde das auch schon vom Service Center bestätigt. Wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte einleiten."

Bei solchen Sachen geh ich immer persönlich hin und scheiß sie zam wenn sie mir blöd kommen. :clever:

Das Problem ist, dass Nokia Österreich anscheinend in Eisenstadt angesiedelt ist. Telefonisch oder per Mail muss das funktionieren. Wenn irgendein Mongo dran ist, verlang den Vorgesetzten.

Edith: Tippfehler in den 2 Postings könnt ihr euch behalten. ;p

Ich sollt vor Prüfungen net so viel saufen...

Edith #2: Das Mit "Gewährleistung" ist etwas unsauber gesagt. Es idF eher um eine freiwillige Garantie. Gesetzlich ist man nur jenem zur zweijährigen Gewährleistung verpflichtet, dem man das Gerät unmittelbar verkauft hat. Der Erstkäufer könnte daher noch immer vom ersten Unternehmer Gewährleistung verlangen (in deinem Namen, macht er aber nicht). Um sich den mühsamen Regress zu ersparen, gibt es von den Herstellern Garantien, damit man das Gerät ohne Umwege bei ihnen reparieren/eintauschen lassen etc. kann.

Ändert aber inhaltlich nichts am oben Gesagten (nur für die jurististen Querulanten, die hier vielleicht mitlesen :D).

bearbeitet von Picard

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bist dir da sicher?

gewaehrleitung entsteht doch aus einem vertragsverhaeltnis und zwischen ihm und nokia liegt ja keines vor. also hat er mmn nur einen gewaehrleistungsanspruch gegen den vorbesitzer, der wiederum einen rueckgriff auf nokia (bzw halt den jeweiligen vorbesuitzer) hat.

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Chivalry is not dead...

@rigo

Genau das Angekündigte ist eingetreten. :D

Deshalb mein prophylaktisches Edith.

Mit der Garantie gehts direkt gegen Nokia, mit der gesetzlichen Gewährleistung nur durch den letzten, der es von einem Unternehmen gekauft hat. ;)

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ehrlich gesagt hab ich mich mit dem thema noch nie wirklich beschaeftigt, aber bist du wirklich sicher, dass es da eine garantie gibt? wie kaeme denn die (rein rechtlich gesehen) zustande? wohl auch nur durch einen vertrag und den gibt es ja hier nicht ...

abgesehen davon waere diese garantie ja freiwillig und da koennte nokia natuerlich in die agb schreiben, was sie wollen, zb eben dass eine originalrechnung notwendig ist.

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Chivalry is not dead...

ehrlich gesagt hab ich mich mit dem thema noch nie wirklich beschaeftigt, aber bist du wirklich sicher, dass es da eine garantie gibt? wie kaeme denn die (rein rechtlich gesehen) zustande? wohl auch nur durch einen vertrag und den gibt es ja hier nicht ...

abgesehen davon waere diese garantie ja freiwillig und da koennte nokia natuerlich in die agb schreiben, was sie wollen, zb eben dass eine originalrechnung notwendig ist.

Hab das Gewährleistungsrecht damals ziemlich gut gelernt, va weil ichs im Sommer bei den Praktika gebraucht hab. ;)

Diese Herstellergarantien sind sehr weit verbreitet. Da bin ich mir sicher. Meistens geben sie dir einen "Garantieschein", den du ausfüllen und abgeben kannst, was aber meistens eh nicht konstitutiv für die Garantie wirkt, sondern nur ihnen als Information dienen soll. Natürlich kann man alles in die AGB schreiben - auch das mit der Rechnung - was aber höchst unwahrscheinlich ist. Das würde fast in die Kategorie "überraschender Inhalt" der AGB fallen, weil Garantien idR immer weit formuliert werden und eben im Kunden Vertrauen wecken.

Grundsätzlich ist es so, dass die Hersteller auf ihre Produkte (Handys idR 2 Jahre, RAM-Blocks für PCs idR 5-7 Jahre) Garantien geben, und das unabhängig von der Person die es inne hat. Vor allem wenn man - wie hier - den rechtmäßigen Kauf nachweisen kann. Normalerweise gibts da auch keine Probleme, weil sie die Kunden nicht vergraulen wollen.

Freilich ist es von AGB zu AGB unterschiedlich, der Sinn des Ganzen ist aber wie erwähnt, das Produkt interessanter für die Kunden zu machen, und sich Regressansprüche - die den ganzen Prozess in die länge ziehen - zu ersparen und so schnell wie möglich sein Klumpert loszuwerden.

Weiß auch nicht, wieso ich da auf die Gewährleistung gekommen bin. Wahrscheinlich bin ich mehr auf das Posting von Doug eingegangen. :=

Ist halt alles schon etwas länger her.

Auf jeden Fall werden diese Firmen immer sehr kulant, wenn man auf seine Rechte besteht, vor allem wenn man wie hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Recht ist.

P.S: Die Natur so einer Garantie ist strittig: Man kann sich auch einseitig zu etwas verpflichten, wie bei einer Auslobung halt. Man kann es auch so gestalten, dass über einen Vertrieb ein dreiseitiges Rechtsverhältnis zu stande kommt, bei Geräten ist es aber meistens einseitig. Der Garantieschein udgl. wäre aber als Beweismittel sicher hilfreich.

In der Praxis ist man aber wie erwähnt sehr kulant, um sich solcherlei Streitigkeiten zu ersparen, wenn man schon groß mit einer "Herstellergarantie" auftritt.

bearbeitet von Picard

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dass sie in der praxis kulant sind, hab ich schon erwartet, aber das mit den herstellergarantien wusste ich tatsaechlich nicht.

waere interessant, so eine klausel aus einem vertrag zwischen hersteller und erstkaeufer einmal zu sehen, du hast ja nicht zufaellig zugriff darauf?

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Chivalry is not dead...

Zitat von meinem Sony Ericsson K750i Handy (Garantiezettel):

"Sony Ericsson gewährt für das Mobiltelefon in diesem Kit ab Kaufdatum im EWR (...) anstelle der im Handbuch angegebenen 12-monatigen eine 24-monatige Garantie."

Im Handbuch wird darauf verwiesen, dass man einen Kaufbeleg von einem authorisierten Händler braucht, sowie die Seriennummer. Bei den Handys wird der Kauf bereits durch die Seriennummer belegt (siehe void's Posting). Es kommt va nicht darauf an, dass man es unmittelbar von dort gekauft hat!. Es ist durch die Seriennummer ersichtlich, wann das Gerät gekauft wurde (was für sie wichtig ist). Von einer Rechnung ieS ist hier nicht die Rede.

Dann einen Verweis auf www.sonyericsson.com, wo es dann sehr unübersichtlich wird. ;)

Es steht hier nicht, dass sich dieses Recht auf den unmittelbaren Käufer beschränkt, so wird es auch in der Praxis gehandhabt. Es reicht, dass man das Gerät in dieser Frist mit einem Mangel hinschickt, die Seriennummer tut das Ihre.

Freilich gibt es auch problematische Bedingungen und Situationen, wo man das nicht genau weiß. Wir hatten damals ein Problem mit einem Traktor, in dem für die Garantie nachgewiesen werden musste, dass man den Traktor bei bestimmten Werkstätten warten lassen hatte. Im Endeffekt wurde uns aber Recht gegeben, da das eine unübliche AGB-Bedingung war. Die Gerichte gehen insgesamt sehr großzügig mit der Problematik um. Deshalb sind auch die Hersteller vorsichtig und "nett".

Dass eine solche Garantie nur der unmittelbare Käufer geltend machen kann, ist mir fremd, sonst wäre sie auch großteils zwecklos (nur vorteilhaft bzgl. der Beweiserleichterungen).

Das Thema finde ich aber im Übrigen äußerst interessant.

Edith:

Was für Klauseln meinst du jetzt genau? Wir hatten sowas, wo sich ein Unterhändler verpflichtet hat, uns die Kaufdaten zu melden, um die Garantie zu erleichtern.

Gegenüber dem Nachkäufer ist es eben meistens eine Art einseitige Verpflichtung, um ihm komplizierte Gewährleistungsfragen zu erleichtern und ihn durch ein gutes Service zu beeindrucken (was offensichltich hier fehlgeschlagen ist, weil die Mitarbeiter oft nicht qualifiziert sind :D).

bearbeitet von Picard

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