zusammenfuehrung wsc und wsk


UK.

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Postinho
Inhalt des Angebots an den Wiener Sport-Club

Das von Präsident Ing. Herbert Dvoracek initiierte Angebot an den Wiener Sport-Club zur Einsicht für alle Interessierten, vorbehaltlich der Genehmigung des Inhalts durch die Mitgliederversammlung des Wiener SK Wienstrom.

VEREINBARUNG

abgeschlossen zwischen dem

Wiener Sport-Club

Hernalser Hauptstraße 214

1170Wien

(im Folgenden kurz: WSC)

und dem

Wiener SK Wienstrom

Alszeile 19

1170Wien

(im Folgenden kurz: WSK)

I. Vertragslage:

Die Vertragsteile haben im Jahr 2002 eine Vereinbarung u.a. über die Namensführung des WSK getroffen und diese Vereinbarung im Jahr 2004 umfangreich abgeändert. Gegenstand der Vereinbarung ist unter anderem eine Zahlung von Euro 100.000,00 durch den WSK an den WSC in halbjährlichen Raten und eine Haftungserklärung des WSK gegenüber der Wiener Gebietskrankenkasse für Schulden des WSC, wobei die Zahlungen des WSK an den WSC direkt an die Wiener Gebietskrankenkasse zur Abdeckung dieser Verbindlichkeiten zu leisten sind.

II. Novation:

Mit der vorliegenden Vereinbarung wird das rechtliche Verhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern zur Gänze neu geregelt. Diese ersetzt sämtliche bisherigen schriftlichen und/oder mündlichen Vereinbarungen, Abänderungen von Vereinbarungen und Ergänzungen.

III. Finanzielles:

(1)Die in der in Punkt I. genannten Vereinbarung aus dem Jahr 2004 festgelegte Zahlungsverpflichtung des WSK an den WSC und dessen Haftung und damit indirekte Zahlungsverpflichtung gegenüber der Wiener Gebietskrankenkasse bleibt aufrecht. Allerdings strebt der WSK an, diese Ratenverbindlichkeiten vorzeitig zu tilgen.

(2)Abgesehen von den in Abs. 1 erwähnten Verbindlichkeiten, die in Verbindlichkeiten des WSC aus der seinerzeitigen Insolvenz gegenüber der Wiener Gebietskrankenkasse beruhen, hat der WSC derzeit noch folgende offene Verbindlichkeiten, die aus der seinerzeitigen Insolvenz stammen:

.....

(3)Der WSK verpflichtet sich, binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung (Punkt VII.) die in Abs. 2 angeführten Verbindlichkeiten im Namen des WSC zu bezahlen.

IV. Rechtspersönlichkeit/Verein/Sektion:

(1)Der WSK bleibt ein eigenständiger Verein mit selbständiger Rechtspersönlichkeit.

(2)Der WSK wird als Fußballsektion Teilverein des WSC. Fußball wird in Hinkunft im Rahmen des WSC ausschließlich durch den WSK betrieben. Der WSC verzichtet darauf, in anderer Form an Fußballbewerben teilzunehmen und Mannschaften zu bilden.

(3)Die zuständigen Organe des WSC werden sämtliche derzeitigen Mitglieder des WSK auf deren Antrag als Mitglieder in den WSC aufnehmen.

(4)Die zuständigen Organe des WSK werden sämtliche derzeitigen Mitglieder des WSC auf deren Antrag als Mitglieder in den WSK aufnehmen.

(5)WSK und WSC werden auch in Hinkunft durch ihre dazu berufenen Organe die Mitglieder des jeweils anderen Vereines auf deren Wunsch hin aufnehmen, sofern nicht besondere wichtige, in der einzelnen Person des Mitgliedswerbers gelegene Gründe dagegen sprechen.

(6)Der WSK wird seine Statuten dahingehend abändern, dass dem WSC (vertreten durch seinen Vorstand) das Vorschlagsrecht für vier Vorstandsmitglieder und einen Vizepräsidenten des WSK eingeräumt wird.

V. Namensrechte:

(1)Dem WSK wird das Recht eingeräumt, auf Dauer den Namer „Wiener Sport-Klub“ oder „Wiener Sportklub“ auch in Kombination mit Sponsornamen, in voller Länge, abgekürzt oder unter sonstigen Beifügungen uneingeschränkt zu verwenden. Ausdrücklich zugestanden wird, dass der WSK auch die Beifügung „1907“ in seiner Namensführung verwenden kann.

(2)Dem WSK wird eingeräumt, in jeder ihm zweckmäßig erscheinenden Form auf die Geschichte als Fußballsektion des WSC Bezug zu nehmen und in der Öffentlichkeit auch weiter als Träger der Tradition des WSC-Fußballs aufzutreten. Insbesondere wird ihm eingeräumt, sämtliche Vereinszeichen, Schriftarten, Farben und ähnliches ohne Einschränkung zu verwenden.

VI. Ehrenerklärung:

Die Vertragspartner vereinbaren, diese Zusammenarbeit in einvernehmlicher Form im Rahmen einer Presseaussendung öffentlich bekannt zu geben und darin insbesondere die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten aus der Vergangenheit zu erklären.

VII. Rechtswirksamkeit:

Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung der beiden Vertragspartner.

VIII. Allgemeines:

(1)Sollte dieser Vertrag oder Teile hievon rechtsunwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Vertragspartner, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende neue Vereinbarung zu treffen.

(2)Neben dieser Vereinbarung bestehen keine Nebenabreden. Solche und Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Wien, am

quelle: wsk.at

bearbeitet von UK.

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  • 3 weeks later...
Mamarazza i.R.

Vorweg, die Frage ist nicht zynisch oder sonstwas gemeint.

Es würd mich interessieren auf wie lange der WSK die Namensrechte für Wr. Sportklub hat und ausserdem wielange darf er auf dem Sportclubplatz spielen ? Besteht die Gefahr, dass der WSC, falls er irgendwann wieder den Fußballbetrieb aufnimmt, auf dem Sportclubplatz spielen wird ? Und wie würden die Fans dann reagieren ? Würden sie zum WSC auf Sportclubplatz pilgern oder zum WSK irgendwohin ? Ein Szenario, dass sich wohl jeder Sportklubfan ersparen möchte. Wär so etwas aber in der Art überhaupt möglich ??

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Postinho

Vorweg, die Frage ist nicht zynisch oder sonstwas gemeint.

Es würd mich interessieren auf wie lange der WSK die Namensrechte für Wr. Sportklub hat und ausserdem wielange darf er auf dem Sportclubplatz spielen ? Besteht die Gefahr, dass der WSC, falls er irgendwann wieder den Fußballbetrieb aufnimmt, auf dem Sportclubplatz spielen wird ? Und wie würden die Fans dann reagieren ? Würden sie zum WSC auf Sportclubplatz pilgern oder zum WSK irgendwohin ? Ein Szenario, dass sich wohl jeder Sportklubfan ersparen möchte. Wär so etwas aber in der Art überhaupt möglich ??

es wird vermutlich noch eine gesprächsrunde geben . noch ist nicht alle hoffnung dahin das es doch noch zu einer zusammenführung kommt . bezüglich deiner fragen glaube ich wäre es sinnvoller sie im sportklubforum zu stellen , denn da sind die entscheidungsträger und verantwortlichen zu hause die dir sicher gerne ehrlich auskunft geben werden . :winke:

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