psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 18. September 2007 Mir ist heute zumittag ein Auto seitlich ins Heck gefahren. Kurze Schilderung Ein Kleinbus fuhr zu einer kleinen Kreuzung, von rechts kam ein Mazda. Der Bus hat den Mazda nicht gesehen, ihm somit den Vorrang genommen. Ich stand auf der andren Seite der Straße am Eck geparkt. Der Mazda fuhr dem Bus rein, den Bus schleuderte es gegen mein Auto. Ergebnis: Bild im Anhang Ich war in der Arbeit und wurde von meiner Freundin informiert - ich hab des nur von da Polizei so geschildert bekommen. Da ich sowas noch nie gehabt habe, wusste ich natürlich nicht was man da genau tun muss/soll. Es war schnell geklärt, dass der Kleinbus die schuld trägt - die Versicherung von dem hat mich angerufen und mir das ganze erklärt (da war ich grad am Nachhause-Weg) Anschließend rief mich eine KfZ-Spenglerei an, die für die Versicherung arbeiten dürfte, sie holen mein Auto ab und geben mir kostenlos ein Ersatzauto, bis meiner wieder repariert ist. Was mich jetzt so wütend macht: Ich bekomm das Auto als Unfallauto zurück, und kann NICHTS dafür dass es ein Unfallauto ist, wenn ich es verkaufe, bekomm ich allerdings dementsprechend weniger dafür, da es eben ein Unfallauto und kein Unfall-freies Auto ist. Hat man bzw. welche Möglichkeiten habe ich jetzt um dementsprechend dafür entschädigt zu werden? Bitte um Hilfe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Beitrag melden Geschrieben 18. September 2007 So lange nichts verzogen ist, wirds wohl egal sein oder? Steht es irgendwo, dass es ein Unfallauto ist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 18. September 2007 (bearbeitet) So lange nichts verzogen ist, wirds wohl egal sein oder? Steht es irgendwo, dass es ein Unfallauto ist? Der Käufer kann ja beim Kauf fragen, ob es sich um einen Unfallwagen handelt. Edit: Vom Gefühl her würde ich aber eher sagen, dass du keine Chance hast deswegen noch Geld einzuklagen, das über die Kosten der Reparatur hinausgeht. bearbeitet 18. September 2007 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Beitrag melden Geschrieben 18. September 2007 (bearbeitet) Hm. Ich kann mich an nichts erinnern Nehme erstens mal an, dass er noch ein wenig mit diesem Auto fahren will, oder? Wenn, also wirklich nichts verzogen ist und man auch nichts erkennen kann, dass irgendwo Rostflecken entstehen und sauber gearbeitet wurde, kann man dem Käufer natürlich davon erzählen, wenn er fragt. Bzw. ihm die Fotos zeigen. Schaut zwar wild aus auf den ersten Blick. Finde den Schaden, aber nicht so tragisch bearbeitet 18. September 2007 von Sirus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
+[Jogi]+ mein neues Zuhause Beitrag melden Geschrieben 18. September 2007 naja aber wenn es sich dann doch um ein Unfallauto(?) handelt, könnte man den Wertverlust ja sicher einklagen oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cougar83 Teamspieler Beitrag melden Geschrieben 18. September 2007 nein die möglichkeit hast du nicht (soweit ich damals informiert wurde), aber das solltest du direkt bei deiner versicherung nachfragen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Beitrag melden Geschrieben 18. September 2007 einen kostenvoranschlag von einer (richtig teuren) fachwerkstätte einholen, den MÜSSEN sie bezahlen -> OGH-urteil. günstiger reparieren lassen, so kriegst du die wertminderung wieder rein. hab ich vor jahren mal nach einem auffahrunfall gemacht. hab für meine stossstange 16.000 ÖS bekommen, bezahlt hab ich für die rep. 9400 ÖS. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 Nehme erstens mal an, dass er noch ein wenig mit diesem Auto fahren will, oder? +' date='18 Sep 2007, 20:53 ' post='1679866']naja aber wenn es sich dann doch um ein Unfallauto(?) handelt, könnte man den Wertverlust ja sicher einklagen oder? das auto ist noch nichtmal 1 jahr alt :aaarrrggghhh: werde am montag zu meiner versicherung gehen, da mein berater zurzeit ned da is. einen kostenvoranschlag von einer (richtig teuren) fachwerkstätte einholen, den MÜSSEN sie bezahlen -> OGH-urteil. günstiger reparieren lassen, so kriegst du die wertminderung wieder rein. hab ich vor jahren mal nach einem auffahrunfall gemacht. hab für meine stossstange 16.000 ÖS bekommen, bezahlt hab ich für die rep. 9400 ÖS. ich zahl für die reparatur gar nix, da es ja ned meine schuld ist. aber trotzdem verliert das auto an wert, und da muss ich doch was machen können. is ja lächerlich: kaufst dir ein neues auto, fährt dir einer rein, und es is gleich mal um 2000euro weniger wert :hää?deppat?: das kanns ja ned sein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 Such dir eine vernünftige Werkstatt, dort wird der Schaden sicherlich so behoben, dass du nichts erkennen wirst, dass da ein Schaden war. Und solange nichts verzogen ist, spreche ich noch nicht von einem Unfallauto. Achte darauf, dass zum Beispiel der Spalt zwischen Heckklappe und Rahmen links und rechts gleich groß ist wenn du ihn abholst. Sowas sieht man nämlich sofort! Würde mich an deiner Stelle viel mehr über den Aufwand, zur Versicherung zu gehen und in die Werkstatt zu fahren ärgern. Wirst sehn, der sieht nachher wieder aus wie neu! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
toby_collar living legend Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 hatte das "vergnügen", dass mir jemand in mein auto kracht mittlerweile schon 3x, jedesmal der andere zu 100% schuld! bzgl. wertminderung hast du keine chance - eher im gegenteil, wenn du zb auf der hinteren stossstange schon kleine kratzer o.ä. hast und sie nicht komplett getauscht werden muss, dann wirst du hier z.b. nur eine teillackierung zugesprochen kommen!! an deiner stelle würde ich mir die werkstatt aussuchen, wo mein auto repariert wird und nicht die gegnerische versicherung - das wäre mir etwas zu haarig! leihwagen solltest du bei anderen werkstätten auch bekommen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 Am besten wäre in deinem Fall sogar, dass die Heckklappe getauscht wird. Stoßstange word sich eh nicht vermeiden lassen. Beschissen ist es bezgl. Kotflügel, da der ja nicht gerade klein ist bei deinem Golf 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 Am besten wäre in deinem Fall sogar, dass die Heckklappe getauscht wird. Stoßstange word sich eh nicht vermeiden lassen. Beschissen ist es bezgl. Kotflügel, da der ja nicht gerade klein ist bei deinem Golf mir wurde gesagt, dass ich rechts eine komplett neue seitenwand bekomme, heckklappe zu 80% auch. sonst kann ich nicht sagen, das getauscht wird bzw. nur "ausgebessert" aber das mit wertminderung geht mir einfach ned ein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 mir wurde gesagt, dass ich rechts eine komplett neue seitenwand bekomme, heckklappe zu 80% auch. sonst kann ich nicht sagen, das getauscht wird bzw. nur "ausgebessert" aber das mit wertminderung geht mir einfach ned ein. Also wenn die rechte Seite komplett getauscht wird und auch die Heckklappe, dann kann man mMn eigentlich nicht von Wertminderung sprechen. Scheiße wärs, wenn sie zum Kitten anfangen! Stoßstange muss mMn auch getauscht werden. Und dass etwas im Auto vezogen ist, glaub ich eigentlich nicht. Daher ist dein Auto mMn um nichts weniger Wert 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tsl Knows how to post... Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 1: lass es bei einer vw werkstatt richten 2: lass dir von denen ein gutachten vom schaden inkl. fotos erstellen somit wird das auto überhaupt keinen wertverlust erleiden, da, was auf den fotos ersichtlich ist, nur die karosserie und nicht der rahmen betroffen ist. und den wertverlust wirst du von der gegnerischen versicherung nicht einklagen können. wenn schon, dann ein zivilprozess gegen den schadensverursacher, aber das kann lang und teuer werden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 19. September 2007 Also wenn die rechte Seite komplett getauscht wird und auch die Heckklappe, dann kann man mMn eigentlich nicht von Wertminderung sprechen. Scheiße wärs, wenn sie zum Kitten anfangen! Stoßstange muss mMn auch getauscht werden. Und dass etwas im Auto vezogen ist, glaub ich eigentlich nicht. Daher ist dein Auto mMn um nichts weniger Wert ok - erstmal danke, dass du mir deine kenntnisse weitergeleitet hast, werde am montag zu meiner versicherung fahren und das mal befragen, ob ich da chancen habe oder nicht Wikipedia: Österreich: Die Wertminderung ist nach österreichischen Formeln zu ermitteln und wird für höchstens zwei bis drei Jahre alte Fahrzeuge ohne Vorschäden gezahlt. versuchen kann man es ja 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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