laut Kollektiv unterbezahlt


koarl69

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Mein Gott, Adamski! Bitte!

ich hab mir mal meinen Kollektivvertrag geschnappt (IT) und mir die Mindestgehälter rausgesucht, da mir vorgekommen ist, daß mein Verdienst deutlich zu wenig ist. Nach Vergleich der Zahlen liegt mein Einkommen tatsächlich unter dem Mindestgehalt (ich sollt mich in die richtigen Stufen eingeordnet haben).

Nun meine Frage: Ich verdiene ca. 6 Monate zuwenig, hinzu kommt noch anteilsmäßig Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gibt es da eine Möglichkeit, die Kohle zu bekommen bzw ist vielleicht der Dienstgeber sogar dazu verpflichtet den Differenzbetrag auszubezahlen?

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ASB-Halbgott

ich hab mir mal meinen Kollektivvertrag geschnappt (IT) und mir die Mindestgehälter rausgesucht, da mir vorgekommen ist, daß mein Verdienst deutlich zu wenig ist. Nach Vergleich der Zahlen liegt mein Einkommen tatsächlich unter dem Mindestgehalt (ich sollt mich in die richtigen Stufen eingeordnet haben).

Nun meine Frage: Ich verdiene ca. 6 Monate zuwenig, hinzu kommt noch anteilsmäßig Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gibt es da eine Möglichkeit, die Kohle zu bekommen bzw ist vielleicht der Dienstgeber sogar dazu verpflichtet den Differenzbetrag auszubezahlen?

als ich würde einmal rein unverbindlich bei der AK anrufen bzw. einfach hingehen und mich beraten lassen! die sind sehr nett bei solchen sachen !

http://wien.arbeiterkammer.at/

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what's the chapel of mine

ich hab mir mal meinen Kollektivvertrag geschnappt (IT) und mir die Mindestgehälter rausgesucht, da mir vorgekommen ist, daß mein Verdienst deutlich zu wenig ist. Nach Vergleich der Zahlen liegt mein Einkommen tatsächlich unter dem Mindestgehalt (ich sollt mich in die richtigen Stufen eingeordnet haben).

ich würd mich an deiner stelle erstmal beim arbeitgeber erkundigen, wie die eingestuft wurdest und auf basis welcher daten. normalerweise regelt der kv, wie die einstufung zu erfolgen hat und welche vordienst- bzw. ausbildungszeiten anzurechnen sind und inwieweit da zb auch der betriebsrat zustimmen muss.

solltest du anderer ansicht sein als dein dienstgeber, würd ich mich an die ak wenden. und wenn du mit deinen zweifeln recht haben solltest, kannst du - so sich der dg weigert, die differenz auszuzahlen - die dir zustehenden beträge einklagen.

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ASB-Halbgott

ich würd mich an deiner stelle erstmal beim arbeitgeber erkundigen, wie die eingestuft wurdest und auf basis welcher daten. normalerweise regelt der kv, wie die einstufung zu erfolgen hat und welche vordienst- bzw. ausbildungszeiten anzurechnen sind und inwieweit da zb auch der betriebsrat zustimmen muss.

solltest du anderer ansicht sein als dein dienstgeber, würd ich mich an die ak wenden. und wenn du mit deinen zweifeln recht haben solltest, kannst du - so sich der dg weigert, die differenz auszuzahlen - die dir zustehenden beträge einklagen.

ja aber das er bei seinem arbeitgeber nicht"ungut" auffällt (es könnte ja alles seine richtigkeit haben) würde ich zuerst bei der AK nachfragen ! :yes:

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what's the chapel of mine

ja aber das er bei seinem arbeitgeber nicht"ungut" auffällt (es könnte ja alles seine richtigkeit haben) würde ich zuerst bei der AK nachfragen ! :yes:

und was werden die wohl als erstes fragen?

-> "welche einstufung wurde getroffen und welche anrechenbaren vordienstzeiten haben sie angegeben?"

man kann sich solche dinge aus personalabteilungen auch holen, ohne wie ein brüllaffe in der brunft aufzutreten...

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ASB-Halbgott

und was werden die wohl als erstes fragen?

-> "welche einstufung wurde getroffen und welche anrechenbaren vordienstzeiten haben sie angegeben?"

man kann sich solche dinge aus personalabteilungen auch holen, ohne wie ein brüllaffe in der brunft aufzutreten...

na das wird er ja alles wissen oder?

warst du schon mal bei der AK dort sitzen ja keine idioten..das sind profis..die machen das unverbindlich anonym !

danke für den brüllaffen !

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Mein Gott, Adamski! Bitte!

ich würd mich an deiner stelle erstmal beim arbeitgeber erkundigen, wie die eingestuft wurdest und auf basis welcher daten. normalerweise regelt der kv, wie die einstufung zu erfolgen hat und welche vordienst- bzw. ausbildungszeiten anzurechnen sind und inwieweit da zb auch der betriebsrat zustimmen muss.

solltest du anderer ansicht sein als dein dienstgeber, würd ich mich an die ak wenden. und wenn du mit deinen zweifeln recht haben solltest, kannst du - so sich der dg weigert, die differenz auszuzahlen - die dir zustehenden beträge einklagen.

Kurze Zusammenfassung meiner bisherigen Laufbahn: Begonnen habe ich als Berufspraktikant (Pflichpraktika aufgrund eines FH-studiums). Nach Abschluß des Studiums wurde ich aber nicht anders eingestuft, dh ich bin noch immer als Berufspraktikant eingestuft (steht so auf meinem Lohnzettel drauf), obwohl ich ja mittlerweile ein abgeschlossenes Studium vorzuweisen habe. Muß aber auch ehrlich zugeben, daß ich mich bis jetzt auch nicht darum geschert habe. Deshalb möcht ich auch wissen, ob diese Vorrückungen automatisch gehen müssen oder ich selbst die Initiative ergreifen muß.

Ich würde mal versuchen zu deinem Betriebsrat zu gehen... aber nur wenn du weißt, dass der mit solchen Sachen auch vertrauensbewusst umgeht. Der kann dir sicher weiter helfen.

Hab ich mir eh auch schon gedacht, will mich halt zuerst informieren, damit ich dann net dasteh und irgendwelche Forderungen stelle, die mir nicht zustehen, weil ich es selbst verabsäumt habe mich darum zu kümmern.

das weiß ich schon, aber wozu gehört sein beruf...das war die frage! :)

Ich bin in der IT, Mitglied bin ich allerdings bei der Landarbeiterkammer (kein Scherz, is wirklich so), gelten tut der Kollektivvertrag IT.

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ASB-Halbgott

:ratlos: Wie find ich das denn heraus? Auf der Homepage der Landarbeiterkammer NÖ find ich jedenfalls keine Infos zur GPA und umgekhert ebenso wenig. :confused:

ich würde mich auf keinen fall (noch nicht) mit dem arbeitgeber anlegen ! vielleicht passt eh alles! das ist ein klassischer fall für info bei der arbeiterkammer! einfach informieren am besten hinfahren und mit einem mittarbeiter plaudern! glaube mir die wissen alles die kennen sich aus ! :super:

nimm ein paar akten oder verträge mit (lohnzettel usw..) am besten vorher anrufen !

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