Sandmännchen Du bist fixiert! - Fick was? Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2008 Servus! Hat jemand eine Ahnung welche Ansprüche man hat, wenn man ohne Vater aufwächst? Familienbeihilife, Unterhaltszahlungen etc.??? Welche Ansprüche haben die Erziehungsberechtigten, welche Ansprüche hat das Kind selbst? Bitte um Hilfe, ist relativ wichtig! Hoffe jemand kennt sich aus... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2008 (bearbeitet) Servus! Hat jemand eine Ahnung welche Ansprüche man hat, wenn man ohne Vater aufwächst? Familienbeihilife, Unterhaltszahlungen etc.??? Welche Ansprüche haben die Erziehungsberechtigten, welche Ansprüche hat das Kind selbst? Bitte um Hilfe, ist relativ wichtig! Hoffe jemand kennt sich aus... es gibt auch familienbeihilfeanspruch für waisen/halbwaisen bzw. waisenrente. zweiteres aber nur solang man nicht selbsterhaltend und erwerbstätig ist - d.h. der verdienst eine gewisse stufe übersteigt (geringfügigkeitsgrenze von dzt. 349,01?). bei der familienbeihilfe hängt die höhe des erlaubten zuverdienst davon ab ob man über 18 (glaub entweder 10.000/jahr oder keine zuverdienstgrenze in den ferienmonaten februar und juli-september) ist oder nicht und dann gibt's auch noch den status "einem vollwaisen" gleichgestellt. d.h. wenn du mehr oder weniger in der fremde deine ausbildung machst bzw. von deinen eltern wenig bis gar nichts wissen willst, dann kriegst das geld auf das eigene konto überwiesen - das hab ich zumindest so gemacht, da ich meiner mutter, die's mit dem geld verwalten nicht so hat, nicht wegen der anfangs 180,-/monat, die ohnehin für mein wohl gedacht sind, nachlaufen wollte. bearbeitet 21. Juni 2008 von Renne 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sandmännchen Du bist fixiert! - Fick was? Beitrag melden Geschrieben 21. Juni 2008 Gut, vorerst sehr informativ. Allerdings ist das Problem, dass ich nicht weiß ob jemals irgendwelche Beihilfen oder Unterhaltszahlungen getätigt wurden, von denen ich nie was gesehen habe. Lt. einem Teilexperten hätte da immer Geld für mich fliessen sollen. Wie erfahre ich das, und wie komme ich dazu? Irgendwer muss sich ja auskennen! Danke vorerst! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Beitrag melden Geschrieben 22. Juni 2008 (bearbeitet) Gut, vorerst sehr informativ. Allerdings ist das Problem, dass ich nicht weiß ob jemals irgendwelche Beihilfen oder Unterhaltszahlungen getätigt wurden, von denen ich nie was gesehen habe. Lt. einem Teilexperten hätte da immer Geld für mich fliessen sollen. Wie erfahre ich das, und wie komme ich dazu? Irgendwer muss sich ja auskennen! Danke vorerst! dein wohnsitzfinanzamt sollte mmn zumindest wissen in welchem zeitraum etwas (für dich in diesem fall?) gezahlt wurde und an wen es gezahlt/überwiesen wurde. edith: mein wissenstand weiter oben bezieht sich auf die zeit von etwa 1999-2004/2005. das kann sich zweischenzeitlich wieder (leicht) geändert haben (die höhen der familienbeihilfe, des kinderabsetzbetrags, etc. sind ziemlich sicher weiter, möglicherweise sogar deutlich, gestiegen). ich kann mich zumindest daran erinnern, dass die zuverdienstgrenze deutlich nach oben angehoben wurde (bzw. jetzt eine jahreszuverdienstgrenze zu beachten ist), was ja recht praktisch ist wenn man z.b. eine ausbildung macht und nebenbei teilzeit arbeiten geht bzw. arbeiten gehen muss. in zeiten von studiengebühren ist das ohnehin längst fällig gewesen. bearbeitet 22. Juni 2008 von Renne 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Beitrag melden Geschrieben 22. Juni 2008 Servus! Hat jemand eine Ahnung welche Ansprüche man hat, wenn man ohne Vater aufwächst? Familienbeihilife, Unterhaltszahlungen etc.??? Welche Ansprüche haben die Erziehungsberechtigten, welche Ansprüche hat das Kind selbst? Bitte um Hilfe, ist relativ wichtig! Hoffe jemand kennt sich aus... Bin leider in Familienrecht ein ziemlicher Krabbler. Prinzipiell ist mal die Frage, ob dein Vater verstorben ist oder einfach nie mit euch zusammengelebt hat. Danach richtet sich logischerweise der Anspruch auf eine Waisenrente. Unterhaltsansprüche stehen grundsätzlich dir zu, ebenso eine Waisenrente. Deine Mutter wäre nur insofern involviert, als sie, wenn du noch minderjährig bist, deine Interessen durchsetzen muss. Aber wie gesagt; In Familienrecht bin ich echt schwach... Für Auskünfte (kostenlose) wärs in diesem Fall wohl am geschicktesten, du gehst mal zum Amtstag beim Bezirksgericht. Ruf am besten dort an, wann der ist (normalerweise am Dienstag). Dort habens mit genau solchen Fragen ständig zu tun. Kostet auch nichts... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sandmännchen Du bist fixiert! - Fick was? Beitrag melden Geschrieben 22. Juni 2008 Super, Dank dir. Dienstag wäre toll, da hätt ich frei... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 22. Juni 2008 Super, Dank dir. Dienstag wäre toll, da hätt ich frei... dienstag von 8-13 uhr. allerdings kannst du dir den weg sparen, da dir dort niemand weiterhelfen wird. waisenrente (bei einem arbeitsunfall) bzw. waisenpension (sonst) wird vom sozialversicherungstraeger gewaehrt, ich wuerde also gleich dort nachfragen. gegen den dortigen bescheid kann man zwar beim landesgericht klage erheben, ich weisz aber nicht, wie das beim lg graz geregelt ist, ob die ueberhaupt einen amtstag haben... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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