reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 15. Mai 2017 Die Grundlage dieses Gesetzes ist aber noch der DVB-T Standard. Beim DVB-T2 reicht ja der Receiver nicht mehr, du musst das ganze auch noch registrieren und brauchst zwingend die ORF Karte. Müsste mal wieder ein ausdauernder Typ ausjudizieren lassen. Orf SD ist "frei" empfangbar ohne registrierung, die brauchst nur für hd, oder hab ich was verpasst ? Genau damit habens ja die weitere gebührenpflicht argumentiert... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_bert Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 15. Mai 2017 reallumpi schrieb vor 59 Minuten: Orf SD ist "frei" empfangbar ohne registrierung, die brauchst nur für hd, oder hab ich was verpasst ? Genau damit habens ja die weitere gebührenpflicht argumentiert... Hab dazu folgendes gefunden: Zitat KOSTEN FÜR SIMPLI-TV NICHT ZUMUTBAR. Der VwGH hat in seinem Entscheid vom Nov. 2014 bzgl. Zumutbarkeit 30€ angeführt. simpliTV-Receiver sind aber deutlich teurer (ab 60€), somit drastisch teurer als inflationsbedingt. Hinzu kommt, dass der VwGH die Zumutbarkeit mit der schwierigen Prüfung, ob eine vorhandene Empfangsanlage die ORF-Programme tatsächlich empfangen kann, gerechtfertigt hat. Mit der Verschlüsselung und der notwendigen Registrierung fällt dieses Argument weg: Schwarzsehen ist nicht mehr möglich! Nicht die Umstellung auf DVB-T2 ist entscheidend, sondern die VERSCHLÜSSELUNG, DIE DIE AUSGANGSLAGE VÖLLIG VERÄNDERT. Die Verschlüsselung ist auch der HEBEL GEGEN ALLE ZWANGS-GEBÜHREN für jene, die kein österr. TV sehen können. TV-Gebühr fließt zum Teil in einen Fonds zur Förderung des Privat-Rundfunks. Gerechte Regelung jetzt möglich: NUR WER REGISTRIERT IST, ZAHLT Gebühr und ORF-Entgelt, dazu eine Auskunftspflicht von Kabelnetzbetreibern an GIS. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 15. Mai 2017 (bearbeitet) @herr_bert Und genau wegen diesem Urteil dürften sie dann den schwenk gemacht haben, siehe auch unter https://www.simplitv.at/faq/ -> Welche Daten muss ich bekanntgeben, um via simpliTV fernsehen zu können? Zitat Unverschlüsselte SD Sender (kostenfrei): Die Programme ORF eins und ORF 2 sowie ATV werden auch nach der Umstellung auf DVB-T2 weiterhin (zumindest bis 2019) unverschlüsselt in SD-Qualität gesendet. Dies bedeutet auch, dass dafür keine Anmeldung des simpliTV-Empfangsgeräts notwendig ist. Es handelt sich dabei um ein SD-Signal mit niedriger Auflösung und ist daher nur für TV Geräte mit kleiner Bildschirmdiagonale geeignet. Das SD Signal kann auch von mobilen DVB-T2 Endgeräten verarbeitet werden. Somit freier Empfang möglich und die Gebührenpflicht bleibt. Aber ich denke man kann sich sicher sein, würde ein Gericht diese wirklich kippen gäbs ab morgen eine Haushaltsabgabe nach deutschem Vorbild... bearbeitet 15. Mai 2017 von reallumpi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raccoon Banklwärmer Beitrag melden Geschrieben 24. Mai 2017 Hab jetzt auch diesen tollen Brief im Postkasterl gefunden, wo ich um Auskunft gebeten werde...Der eine Satz irritiert mich trotzdem ein wenig: "Sollten Sie trotz unserer schriftlichen Aufforderung die Auskunft verweigern, ist die GIS verpflichtet, diesen Sachverhalt der Bezirksverwaltungsbehörde zu übergeben. Dies kann zu einer Strafe von bis zu EUR 2.180,- führen" Kann man das erst nehmen? Oder einfach kübeln... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Beitrag melden Geschrieben 24. Mai 2017 Raccoon schrieb vor 55 Minuten: Hab jetzt auch diesen tollen Brief im Postkasterl gefunden, wo ich um Auskunft gebeten werde...Der eine Satz irritiert mich trotzdem ein wenig: "Sollten Sie trotz unserer schriftlichen Aufforderung die Auskunft verweigern, ist die GIS verpflichtet, diesen Sachverhalt der Bezirksverwaltungsbehörde zu übergeben. Dies kann zu einer Strafe von bis zu EUR 2.180,- führen" Kann man das erst nehmen? Oder einfach kübeln... ich glaub, die aktuellen briefe kommen als rsb? wenn das so ist, solltest schon antworten, notfalls halt mit "keine geräte vorhanden". wenns ned eingeschrieben ist, fuck it. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 24. Mai 2017 Raccoon schrieb vor einer Stunde: Hab jetzt auch diesen tollen Brief im Postkasterl gefunden, wo ich um Auskunft gebeten werde...Der eine Satz irritiert mich trotzdem ein wenig: "Sollten Sie trotz unserer schriftlichen Aufforderung die Auskunft verweigern, ist die GIS verpflichtet, diesen Sachverhalt der Bezirksverwaltungsbehörde zu übergeben. Dies kann zu einer Strafe von bis zu EUR 2.180,- führen" Kann man das erst nehmen? Oder einfach kübeln... Wie @j.d. sagt: Solange nix Eingeschriebenes kommt, wurde der Brief offiziell nie zugestellt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Raccoon Banklwärmer Beitrag melden Geschrieben 24. Mai 2017 PostingGmbH schrieb vor einer Stunde: Wie @j.d. sagt: Solange nix Eingeschriebenes kommt, wurde der Brief offiziell nie zugestellt... Alles klar...danke. Nein, war nicht eingeschrieben - Name und Anschrift waren zwar auf dem Wisch schon vermerkt, jedoch war der Brief normal im Briefkasten... dann hats der schlampige Postler halt schon wieder verloren 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pimmi Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 19. Juni 2017 ich habe heute eine verständigung im postkasten gehabt, dass ich mir einen rsb-brief von der gis beim postamt abholen darf. das ist neu, bislang hatte ich nur einen zettel vom gis-heinzi vor der tür/im postkasten gehabt. ging's da schon jemand ähnlich bzw. was habt ihr gemacht? wenn ich das ding abhole kann ich ja schlecht behaupten, nichts bekommen zu haben ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 19. Juni 2017 Pimmi schrieb vor 26 Minuten: ich habe heute eine verständigung im postkasten gehabt, dass ich mir einen rsb-brief von der gis beim postamt abholen darf. das ist neu, bislang hatte ich nur einen zettel vom gis-heinzi vor der tür/im postkasten gehabt. ging's da schon jemand ähnlich bzw. was habt ihr gemacht? wenn ich das ding abhole kann ich ja schlecht behaupten, nichts bekommen zu haben ... Abholen und je nachdem wie ehrlich du bist: Anmelden oder "Ich habe keine Geräte" ankreuzen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pimmi Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 19. Juni 2017 PostingGmbH schrieb vor 4 Minuten: Abholen und je nachdem wie ehrlich du bist: Anmelden oder "Ich habe keine Geräte" ankreuzen. das ist mir schon klar. bislang hab ich eben keine falschen angaben gemacht (also nicht die unwahrheit gesagt) - wenn ich jetzt "keine geräte" angebe wäre das anders. ich bin noch unschlüssig - ev. werde ich dann eben radio anmelden um meine ruhe zu haben - auch wenn ich der geldverbrennungsmaschine vom küniglberg nichts vergönne 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petroleum bunny is back Beitrag melden Geschrieben 19. Juni 2017 wegschmeißen und nicht auf postinggmbh hören. der ist nur neidisch, weil er selber blecht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 19. Juni 2017 (bearbeitet) Petroleum schrieb vor 5 Minuten: wegschmeißen und nicht auf postinggmbh hören. der ist nur neidisch, weil er selber blecht. Ich bezahle, seit ich in meiner neuen WG wohne, keine GIS mehr Sind jetzt 9 Monate und alles was ich bisher bekommen hab, war 2 Wochen nach dem Einzug der Standardbrief... bearbeitet 19. Juni 2017 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Beitrag melden Geschrieben 19. Juni 2017 das ist mir schon klar. bislang hab ich eben keine falschen angaben gemacht (also nicht die unwahrheit gesagt) - wenn ich jetzt "keine geräte" angebe wäre das anders. ich bin noch unschlüssig - ev. werde ich dann eben radio anmelden um meine ruhe zu haben - auch wenn ich der geldverbrennungsmaschine vom küniglberg nichts vergönne Solltest du trotz Falschangabe mal auf "frischer Tat ertappt werden" (sprich sollte ein GIS Heinzi mal aus Unachtsamkeit einen Blick in deine Wohnung erhaschen) kann dir auch nicht mehr passieren als dass du dann anmelden (und halt gleich wieder abmelden ;-)) musst. Um dich wegen der Falschmeldung dranzukriegen müssens dir erstmal nachweisen, dass du den Fernseher, den er gesehen hat, nicht erst gestern gekauft (bzw. vom Haberer geschenkt bekommen) hast... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pimmi Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 19. Juni 2017 Indurus schrieb vor 3 Minuten: Solltest du trotz Falschangabe mal auf "frischer Tat ertappt werden" (sprich sollte ein GIS Heinzi mal aus Unachtsamkeit einen Blick in deine Wohnung erhaschen) kann dir auch nicht mehr passieren als dass du dann anmelden (und halt gleich wieder abmelden ;-)) musst. Um dich wegen der Falschmeldung dranzukriegen müssens dir erstmal nachweisen, dass du den Fernseher, den er gesehen hat, nicht erst gestern gekauft (bzw. vom Haberer geschenkt bekommen) hast... ok danke. aufmachen tu ich denen sowieso nicht, solang die nicht an die a1-daten kommen (was legal ja nicht möglich ist) können's mir nix nachweisen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Beitrag melden Geschrieben 20. Juni 2017 Pimmi schrieb vor 11 Stunden: ok danke. aufmachen tu ich denen sowieso nicht, solang die nicht an die a1-daten kommen (was legal ja nicht möglich ist) können's mir nix nachweisen. Und selbst das beweist strenggenommen ja nichtmal dass du ein GISwürdiges Empfangsgerät hast... Aufpassen musst auch wenn dein Fernseher von außen einsichtig in der Wohnung steht (Erdgeschosswohnung oder Haus...) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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