Frage zum Mietrecht


unnerum

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für leiwand, gegen oasch.

Bei uns in der WG ist der Geschirrspühler kaputt gegangen. Wir haben ihn immer vorschriftsmäßig bedient, deshalb die Frage: Wer ist muss für eine etwaige Reparatur/Austausch aufkommen? Der Vermieter oder wir als Mieter?

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Europaklassespieler

Bin zwar kein Jurist, aber ich nehme mal schwer an dass ihr dafür selbst aufkommen müssts. Kommt natürlich auch drauf an was ihr mit dem Vermieter ausgemacht habt. Wenn er kulant ist und ihr ein Vertrauensverhältnis habt, dann wird er's wahrscheinlich bezahlen.

Kann mir aber nicht denken, dass er dazu verpflichtet ist, außer ihr habt es schriftlich vereinbart. Vor allem: wie wollt ihr beweisen dass der Geschirrspüler tatsächlich immer vorschriftsmäßig "beladen" wurde?

Ich würde mal sagen ihr haltet euch besser von irgendwelchen Anwälten oder Rechtsschritten fern. Das würde sicher nur die Stimmung vergiften. Redet ihn mal darauf an, wenn er sagt er übernimmt die Kosten nicht, dann werdet ihr wohl in den sauren Apfel beißen müssen. (Außer eben ihr habt eine schriftliche Vereinbarung)

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für leiwand, gegen oasch.

Ich habe da einen komplett anderen Zugang. MMn sollte schon der Vermieter aufkommen, da der Geschirrspühler auch nach uns noch in der Wohnung verbleiben wird. Ich würde auch nicht einsehen, warum ich einen neuen Geschirrspühler bezahlen sollte, wenn wir beim Einzug ein altes Teil übernommen haben.

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Europaklassespieler

Na dann viel Spaß beim prozessieren. ;)

Wenn der alte Geschirrspüler eh schon immer da war, hättet ihr ihn ja bei eurem Einzug beanstanden können. Bzw. wird ihm das ja wurscht gewesen sein ob ihr ihn drinlasst oder euch einen neuen kauft. Kommt natürlich auch darauf an ob ihr für die Geräte eine Ablöse bezahlt habt.

Ich hab auch erst vor kurzem (ca. 1 Jahr) einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Jetzt fängt das WC an nicht mehr richtig zu funktionieren. Mein Vermieter (in diesem Fall meine Hausverwaltung) wird mir da was husten. Bin ja selbst dafür verantwortlich. Ich bezahle ja nur monatlich für die Miete und die Betriebskosten. Wenn mir in der Wohnung etwas nicht passt muss ich selbst dafür aufkommen. Wenn ich meinen Mietvertrag kündige/mir gekündigt wird kann ich aber für die Arbeiten die die Wohnung aufgewertet haben entsprechendes Geld zurück fordern. Gilt allerdings nur für die "offiziellen" Arbeiten.

Ist aber sicher alles vom Vertrag abhängig. Ich nehme mal schwer an dass die Wohnung im Besitz von irgendjemanden ist (Eigentumswohnung) und sie an euch weitervermietet wird. Das kann unter Umständen anders gehandhabt werden als wenn ihr in einem Gemeindebau oder einem Zinshaus wohnt.

Ich würde dir raten mal zur AK zu gehen und dort mal nachzufragen... die haben sicher mehr Fachwissen als meiner einer. Ich glaube halt nur dass ihr da kein Leiberl haben werdets.

Edit: www.mieterschutzverband.at

Zitat "Achten Sie darauf, daß die Wohnung in einem ordentlichen Zustand ist. Es ist auf alle Fälle eine Mängelliste anzufertigen, damit man nicht später Schäden beheben muß, die schon Generationen von Vormietern gemachten haben. ( Zeugen, Fotos udgl.) Lassen Sie sich bescheinigen, daß Boiler und Gasetagenheizung in einem guten Zustand sind (Servicebericht vorlegen lassen)

Ablösevereinbarungen nur treffen wenn man die verbleibenden Möbel auch tatsächlich haben will. Nur Dinge ablösen, welche man beim Auszug aus der Wohnung auch mitnehmen kann (also keine Fenster, Böden oder Badezimmerverfliesungen)"

bearbeitet von wurschtbrot

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Europaklassespieler

Selbst wenn die § 1096 &1097 ausgenommen sind... ich glaube kaum dass es sich bei einem Geschirrspüler um ein "Bestandstück" handelt (obwohl dieser Begriff frei ist und Interpretationen zulässt).

Ich glaube eher dass damit Dinge wie elektrische Leitungen oder Wasserleitungen gemeint sind. Gaszufuhr, fließendes Wasser etc. Vielleicht auch Fenster die nicht mehr ordnungsgemäß schließen. Ein Geschirrspüler fällt da meiner Meinung nach sicher nicht darunter. Der ist eher ein "Luxusgut" (auch wenn das viele mittlerweile als selbstverständlich erachten).

Btw. wenn diese Paragraphen in eurem Mietvertrag ausgeschlossen sind, dann würde ich mal den Mietvertrag überprüfen lassen. Auch wenn ihr da wahrscheinlich jetzt nichts mehr machen könnt, weil ihr schon unterschrieben habt. Hört sich aber nicht ganz koscher an.

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C'mon you Irons!

für sowas hat ma ne haushaltsversicherung... bzw. falls der geschirrspüler irreparabel is, dann wird dir wohl nix über bleiben als einen neuen/gebruachten gschirrspüler reinzukaufen und zu versuchen ob dir die hausverwaltung was auf einen neuen draufgibt...

auf keinen fall komm denen gschissn -> die sitzen am längeren ast

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Hab da auch mal ne Frage zum Thema Wohnung....

Wohn in einer Genossenschaftswohnung, wo sich am WC langsam die Fliesen von einer Wand ablösen. Man merkt es, da sich die Fliesenwand schon leicht wölbt und die Fugen schön langsam ausbrechen.

Ist das mein Kaffee, oder muss sich da die Genossenschaft drum kümmern?

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Europaklassespieler
für sowas hat ma ne haushaltsversicherung...

Kommt auch drauf an was da in der Versicherungspolizze drinsteht. Auch da erscheint es mir unwahrscheinlich dass die Versicherung das übernimmt. Das wäre so wie wenn ich mir einen sauteuren Flatscreen kaufen würde, der nach der Garantie-Zeit eingeht. Ich nehme schwer an dass die mir da was husten werden.

Kommt immer alles auf die Verträge an... ich kann ein defektes Gerät bei meiner Versicherung nicht reklamieren, es sei denn es wurde durch ein Feuer vernichtet, oder es wurde mir gestohlen. Und selbst dann habe ich nur drei Tage, innerhalb derer ich es meiner Versicherung melden muss. Und natürlich brauche ich da sicher auch die Rechnung die mir bestätigt dass mein Gerät X so und soviel wert war. Ist die Frist verstrichen und es ist auch keine Rechnung da (so wie ich mal beim unnerum vermute) hilft auch da nix mehr.

versuchen ob dir die hausverwaltung was auf einen neuen draufgibt

8P Also net bös' sein, aber da werden's ihn fragen ob er deppat ist. Bzw. auslachen und wieder heim schicken. Wir leben nicht im "wünsch-dir-was-Land". Wenn die nicht dazu verpflichtet sind etwas zu zahlen werden sie das wohl auch kaum tun. Ein Geschirrspüler ist ja auch kein Gerät das eine Kategorie einer Wohnung heben oder senken kann. Wenn ich eine Gasheizung habe, und die wird defekt, dann kann das schon sein dass die Hausverwaltung da auch etwas zahlen muss, aber doch nicht beim "Mobiliar" (und dazu zähle ich den Geschirrspüler mal jetzt)

bearbeitet von wurschtbrot

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C'mon you Irons!

öhmmm... also erstens kosten fragen nix und zweitens is er verpflichet einen funktionierenden geschirrspüler bei auszug zu hinterlassen. wenn er jetzt einen alten gebrauchten kauft müssten die das auch fressen. insofern isses ja auch im interesse der hausverwaltung dass da ein "gscheites" geräte reinkommt, ergo (war auch in meinem fall zweimal bei egeräten - kühlschrank und herd - so) is es vielleicht doch gar nicht unwahrscheinlich, dass die was drauflegen

aber sicher macht jeder andere erfahrungen und JA, selbstverständlich kommts drauf an was in der haushaltsversicherung vereinbart is ...

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Hab da auch mal ne Frage zum Thema Wohnung....

Wohn in einer Genossenschaftswohnung, wo sich am WC langsam die Fliesen von einer Wand ablösen. Man merkt es, da sich die Fliesenwand schon leicht wölbt und die Fugen schön langsam ausbrechen.

Ist das mein Kaffee, oder muss sich da die Genossenschaft drum kümmern?

keiner da der mir helfen kann???

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NCITDOME!!!

Hab da auch mal ne Frage zum Thema Wohnung....

Wohn in einer Genossenschaftswohnung, wo sich am WC langsam die Fliesen von einer Wand ablösen. Man merkt es, da sich die Fliesenwand schon leicht wölbt und die Fugen schön langsam ausbrechen.

Ist das mein Kaffee, oder muss sich da die Genossenschaft drum kümmern?

Kommt mMn drauf an ob die Genossenschaft eine Schuld an dem Schaden trägt, poröse Leitungen, Baumängel etc.

Falls nicht wirst du dafür aufkommen müssen.

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Kommt mMn drauf an ob die Genossenschaft eine Schuld an dem Schaden trägt, poröse Leitungen, Baumängel etc.

Falls nicht wirst du dafür aufkommen müssen.

also wenn es Fliesen sein sollten, welche Grundausstattung der Wohnung waren und nicht irgendwelche Sonderwünsche von einem Vorbesitzer etc. dann denke ich schon das es das Problem der Genossenschaft ist!???

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NCITDOME!!!

also wenn es Fliesen sein sollten, welche Grundausstattung der Wohnung waren und nicht irgendwelche Sonderwünsche von einem Vorbesitzer etc. dann denke ich schon das es das Problem der Genossenschaft ist!???

Ich denke das es nur deren Problem ist wenn es Baumängel sind, für Nutzungsschäden ist die Genossenschaft mMn nicht haftbar.

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