steuern zurückholen


tastsofast

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ASB-Halbgott

ich mach an eigenen fredl auf da ich glaub dass meine frage im ferialjob-fred ned alle lesen werden.....

hab von dem anderen ferialpraktikanten gehört dass man sich als ferialpraktikant alle steuern seines gehalts vom finanzamt wieder zurückholen kann da man als praktikant gilt.....ja, klingt sehr logisch......hat er recht oder keine ahnung von steuern?

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Captain Awesome

Jein.

Man kann sich den SV-Anteil zurückholen, nicht aber die USt.

Die sind - je nach Bezug - so zwischen 10 und 30 Euro. Geht aber online über die Homepage des Finanzministeriums, und dauert angeblich nicht lang.

So hab ichs jetzt zumindest erklärt bekommen von so nem Wirtschaftsrechtstudentenwappler. :davinci:

Wird scho so stimmen - bin ursprünglich auch dem Fehlglauben unterlegen, dass man sich die USt (also statt Netto-Bezug -> Brutto-Bezug) zurückholen könnte, was aber nicht so sein dürfte.

Kein Gewähr! ;)

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/dev/NULL

ich mach an eigenen fredl auf da ich glaub dass meine frage im ferialjob-fred ned alle lesen werden.....

hab von dem anderen ferialpraktikanten gehört dass man sich als ferialpraktikant alle steuern seines gehalts vom finanzamt wieder zurückholen kann da man als praktikant gilt.....ja, klingt sehr logisch......hat er recht oder keine ahnung von steuern?

soweit ich mich richtig erinnere bekommst du als praktikant bzw. wenn du nur wenig im jahr gearbeitet hast ziemlich viel von der steuer zurück. im jahr als ich nur ein halbes jahr gearbeitet hab und den rest beim BH war, warens bei mir ca. 1400 euro, die ich zurück erstattet bekommen hab.

natürlich funktioniert das alles im rahmen der Arbeitnehmerveranlagung im nächsten Jahr, also nicht drauf vergessen.

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es triple del chacho!

hui, da sind ja einige wirklich gut informiert. :betrunken:

ich dachte, dass die arbeitnehmerveranlagung (vulgo "steuerausgleich") eigentlich überall bekannt sein dürfte. einfach am anfang des jahres entweder online machen oder am finanzamt zettel ausfüllen.

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Captain Awesome

soweit ich mich richtig erinnere bekommst du als praktikant bzw. wenn du nur wenig im jahr gearbeitet hast ziemlich viel von der steuer zurück. im jahr als ich nur ein halbes jahr gearbeitet hab und den rest beim BH war, warens bei mir ca. 1400 euro, die ich zurück erstattet bekommen hab.

natürlich funktioniert das alles im rahmen der Arbeitnehmerveranlagung im nächsten Jahr, also nicht drauf vergessen.

Naja, aber ob du 6 Monate arbeitest oder nur 1 Monat, das macht doch nen dicken Unterschied, oder nicht?

Und kommt logischerweise auch auf die Bezüge an..

Kannst das bissi genauer erläutern? Mir wurds wiegesagt selbst nur von nem Freund erzählt, und das im Suff. :=

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/dev/NULL

Naja, aber ob du 6 Monate arbeitest oder nur 1 Monat, das macht doch nen dicken Unterschied, oder nicht?

Und kommt logischerweise auch auf die Bezüge an..

Kannst das bissi genauer erläutern? Mir wurds wiegesagt selbst nur von nem Freund erzählt, und das im Suff. :=

natürlich ist da ein unterschied, aber das finanzamt macht auch einen unterschied ob du das ganze jahr bezüge bekommen hast oder eben nur ein paar monate (bzw. ein monat) und ich sag mal 100 euro sollten mindestens trotzdem raus schauen denk ich, bei einem durchschnittlichen praktikantenbezug.

genaueres dazu hab ich jetzt, ohne falschinformationen zu liefern, auch nicht parat :) am besten auf der BMF-homepage nachlesen. ^^

edit:

Ferialjobs & Geringfügige

Nur die wenigsten geringfügig Beschäftigten und Ferialpraktikanten wissen, dass es sich gerade für sie lohnt, eine Steuererklärung abzugeben.

Bei Ferialpraktikanten teilt das Finanzamt die Einkünfte auf das ganze Jahr auf, was normalerweise die Rückerstattung der kompletten Lohnsteuer bewirkt. Es kann sogar zur Erstattung von Negativsteuern kommen.

Geringfügig Beschäftigte können sich ebenfalls ihr Geld vom Finanzamt zurückholen. Sie zahlen zwar keine Lohnsteuer, jedoch steht ihnen zehn Prozent der bezahlten Sozialversicherung zu.

quelle: www.lohnsteuerverein.at

bearbeitet von bat

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Im ASB-Olymp

hui, da sind ja einige wirklich gut informiert. :betrunken:

ich dachte, dass die arbeitnehmerveranlagung (vulgo "steuerausgleich") eigentlich überall bekannt sein dürfte. einfach am anfang des jahres entweder online machen oder am finanzamt zettel ausfüllen.

wenn ich nicht jemanden hätte, der das für mich macht, wäre ich schutzlos. ich hab davon auch keine ahnung, und es interessiert mich auch nicht.

[franz fuchs]hunderttausend scheißzetteln mit hunderttausend unverständlich ausgedrückten scheißformulierungen nein danke[/franz fuchs]

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/dev/NULL

wenn ich nicht jemanden hätte, der das für mich macht, wäre ich schutzlos. ich hab davon auch keine ahnung, und es interessiert mich auch nicht.

[franz fuchs]hunderttausend scheißzetteln mit hunderttausend unverständlich ausgedrückten scheißformulierungen nein danke[/franz fuchs]

also so schwer ist das meiner meinung nach auch nicht, zumindest wenn mans online macht. da braucht man nicht viel machen, außer vielleicht abzugsberechtigte beträge von versicherung oder miete etc. eintragen. und selbst da bekommt man von der jeweiligen versicherung/genossenschaft zugeschickt was alles einzutragen ist.

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Im ASB-Olymp

also so schwer ist das meiner meinung nach auch nicht, zumindest wenn mans online macht. da braucht man nicht viel machen, außer vielleicht abzugsberechtigte beträge von versicherung oder miete etc. eintragen. und selbst da bekommt man von der jeweiligen versicherung/genossenschaft zugeschickt was alles einzutragen ist.

wie mein dafür-zuständiger-hansel sagt: "ich versteh das. du bist der kreative, ich arbeite lieber nach schemata" sterben darf er halt nicht. ;)

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Captain Awesome

Da gibts so ne göttliche "2 and a half men"-Folge. Der Becher. :augenbrauen:

(So stell ich mir grad zerenato bei seinem Steuerberater vor :lol: )

@bat

Versteh ich das nun richtig: mir steht die gesamte Lohnsteuer zu, da ich ja nur 1 Monat arbeite, aber das Finanzamt (warum auch immer) davon ausgeht, dass ich das ganze Jahr über so viel verdiene, wie in eben diesem 1 Monat?

Was brauch ich denn für diesen Steuerausgleich alles? Nur die Lohnbescheinigung? Oder reichen Bankauszüge? Oder garnix? :)

Geht ja angeblich auch rückwirkend.. dh von letztem Sommer 2 Monate arbeiten @~1000 Eur müsst ja auch was rausspringen, oder? (War allerdings in der Schweiz - wieder was anderes?)

Hach gott. /FranzFuchs-Quote 8P

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es triple del chacho!

wenn ich nicht jemanden hätte, der das für mich macht, wäre ich schutzlos. ich hab davon auch keine ahnung, und es interessiert mich auch nicht.

ich hab da bei meinen ferialjobs eigentlich immer nur die erste seite ausgefüllt, weil werbungskosten etc. oder andere ausgaben, die man von der steuer absetzen kann, hat man als ferialer sowieso keine. insofern eigentlich nur name, geburtsdatum und sv-nr. eintragen. wirklich nicht kompliziert.

lustig werden die steuer-gschichten erst, wennst selbständig bist.

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Im ASB-Olymp

ich hab da bei meinen ferialjobs eigentlich immer nur die erste seite ausgefüllt, weil werbungskosten etc. oder andere ausgaben, die man von der steuer absetzen kann, hat man als ferialer sowieso keine. insofern eigentlich nur name, geburtsdatum und sv-nr. eintragen. wirklich nicht kompliziert.

lustig werden die steuer-gschichten erst, wennst selbstständig bist.

das isses ja ;)

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