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Im ASB-Olymp
firewhoman schrieb Gerade eben:

Ja, wie ich gesagt hab. Die putzen sich an ihren Auftraggebern ab. Und rein formal haben sie auch recht - du BIST länger gestanden als erlaubt.

Zahlen und als Lehrgeld abhaken.

Nop, die 75 € sind mir einigermaßen Wurscht aber es geht ums Prinzip. Hab mal der AK geschrieben, ob sie sich dem annehmen. Sonst noch über die ÖAMTC Rechtschutz.

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Wien nur du allein!
bw_sektionsbg schrieb vor 10 Minuten:

Weil gerade in der Zeitung gelesen:

Frau verursacht alkoholisiert einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Inwiefern kann der am Beifahrersitz sitzende Ehemann belangt werden wenn er 

A) nüchtern war

B) selbst alkoholisiert war

?

Offenbar kann der Ehemann als Beitragstäter gelten: https://www.heute.at/s/lenker-hat-148-promille-beifahrer-muss-1200-zahlen-100288622

Dabei wäre es egal, ob er betrunken oder nüchtern ist. Im konkreten Fall war es jedoch das Auto des Vaters, der es dem betrunkenen Sohn überlassen hat. Das spielt bei der Beurteilung wohl eine Rolle (also hier dann ob das Auto dem Ehemann oder der Ehefrau gehört). 

Edit: Im Zeitungsfall ging es um eine Verwaltungsstrafe. Aber die Argumentation mit der Beitragstäterschaft lässt sich wohl auch ins ordentliche Strafrecht übertragen

bearbeitet von Neocon

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
bw_sektionsbg schrieb vor 4 Minuten:

Weil gerade in der Zeitung gelesen:

Frau verursacht alkoholisiert einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Inwiefern kann der am Beifahrersitz sitzende Ehemann belangt werden wenn er 

A) nüchtern war

B) selbst alkoholisiert war

?

Im Grunde gar nicht. Verantwortlich ist immer der/die Fahrzeuglenker/in. Außer der Beifahrer greift ins Lenkrad oder so.

Es geht maximal darum, inwieweit er sie am Fahren hindern hätte können/müssen. Da müsste man die einschlägige Judikatur bemühen, bin ich jetzt auch nicht sattelfest.

Mr_Rotten schrieb vor 1 Minute:

Nop, die 75 € sind mir einigermaßen Wurscht aber es geht ums Prinzip. Hab mal der AK geschrieben, ob sie sich dem annehmen. Sonst noch über die ÖAMTC Rechtschutz.

Erzähl uns, was dabei rausgekommen ist.

Der ÖAMTC hat auch eigene Juristen, die Rechtsberatung machen, also deine Chancen einschätzen können. Ich würde aber sagen, nicht sehr hoch.

Neocon schrieb vor 1 Minute:

Offenbar kann der Ehemann als Beitragstäter gelten: https://www.heute.at/s/lenker-hat-148-promille-beifahrer-muss-1200-zahlen-100288622

Dabei wäre es egal, ob er betrunken oder nüchtern ist. Im konkreten Fall war es jedoch das Auto des Vaters, der es dem betrunkenen Sohn überlassen hat. Das spielt bei der Beurteilung möglicherweise eine Rolle (also ob das Auto dem Ehemann oder der Ehefrau gehört).

Natürlich. Aktives Überlassen ist was anderes als passives Drinsitzen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Mr_Rotten schrieb am 7.10.2024 um 14:50 :

Bei den Rezesionen von "Royal Parking" konnte ich zwei positive finden, bei welchen die Strafe erlassen wurde. Einmal weil die Kundin ins Krankenhaus musste (und eine Bestätigung schicken konnte) und einmal weil ein Kunde eine Panne hatte und es gedauert hat, bis der ÖAMTC gekommen ist (Bestätigung vom ÖAMTC).

 

Ich würde einfach alllen Geschäften im EKZ schriftlich mitteilen, dass mit dir als Kunde nicht mehr zu rechnen ist.

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WorkingPoor schrieb am 12.10.2024 um 13:17 :

Ich würde einfach alllen Geschäften im EKZ schriftlich mitteilen, dass mit dir als Kunde nicht mehr zu rechnen ist.

Und dass man das Einkaufszentrum, sollte die Strafe nicht zurückgenommen werden, mitsamt allen Angestellten und Kunden in die Luft sprengen wird.  

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Surft nur im ASB
WorkingPoor schrieb am 12.10.2024 um 13:17 :

Ich würde einfach alllen Geschäften im EKZ schriftlich mitteilen, dass mit dir als Kunde nicht mehr zu rechnen ist.

Ich würds dem Betreiber des Einkaufszentrum schriftlich mitteilen. Gibt es in dem Zentrum auch Gastro? Da wären 2 Stunden in Verbund mit Einkaufen gar nichts. 

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V.I.P.
Hans_Dotterblum schrieb vor 3 Stunden:

Ich würds dem Betreiber des Einkaufszentrum schriftlich mitteilen. Gibt es in dem Zentrum auch Gastro? Da wären 2 Stunden in Verbund mit Einkaufen gar nichts. 

Das Problem einst jetzt kein EKZ im eigentlichen Sinn, sondern eine Art Gewerbepark mit einigen Geschäften nebeneinander auf 300+400m Länge auf der einen Straßenseiten, ein paar inkl. MC und Bäcker auf der anderen und ca. 100m dahinter ist nochmal ein Hofer. Wobei ich nicht weiß, ob es ein Betreiber oder mehrere sind.

Ich war dort auch schon 1-2x mit dem Auto und habe klarerweise auch nicht umgeparkt sondern habe alles zu Fuß abgelaufen (inkl. Hofer). Die Geschäfte gehen aber davon aus, dass wenn man zum Bäcker geht auch vor diesem parkt.

 

E: Hier sieht man es - und man auch erkennen, dass das separate Gebäude mit jew. 2-3 Geschäften sind und die immer eigene Parkplätze und ich fürchte bei den AGBs steht dann drauf, dass das Parken immer nur für das jew. Geschäft gilt.

image.thumb.png.db9ba4e4ab3533b1c287d255d15552dc.png

bearbeitet von aurinko

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
aurinko schrieb vor 34 Minuten:

Das Problem einst jetzt kein EKZ im eigentlichen Sinn, sondern eine Art Gewerbepark mit einigen Geschäften nebeneinander auf 300+400m Länge auf der einen Straßenseiten, ein paar inkl. MC und Bäcker auf der anderen und ca. 100m dahinter ist nochmal ein Hofer. Wobei ich nicht weiß, ob es ein Betreiber oder mehrere sind.

Ich war dort auch schon 1-2x mit dem Auto und habe klarerweise auch nicht umgeparkt sondern habe alles zu Fuß abgelaufen (inkl. Hofer). Die Geschäfte gehen aber davon aus, dass wenn man zum Bäcker geht auch vor diesem parkt.

 

E: Hier sieht man es - und man auch erkennen, dass das separate Gebäude mit jew. 2-3 Geschäften sind und die immer eigene Parkplätze und ich fürchte bei den AGBs steht dann drauf, dass das Parken immer nur für das jew. Geschäft gilt.

image.thumb.png.db9ba4e4ab3533b1c287d255d15552dc.png

Ah. Das erklärt natürlich einiges.

Ja, dann müsste man jedes Mal umparken, auch wenn es einem sinnlos vorkommt. Aber es geht jeder davon aus, dass man nur bei ihm einkauft/konsumiert, wenn man auf seinem Parkplatz steht, und damit klarerweise in 2 Stunden max. fertig ist. So gesehen ist es nachvollziehbar. Da wirst auch rechtlich keine Chance haben.

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firewhoman schrieb am 11.10.2024 um 10:14 :

Ja, wie ich gesagt hab. Die putzen sich an ihren Auftraggebern ab. Und rein formal haben sie auch recht - du BIST länger gestanden als erlaubt.

Zahlen und als Lehrgeld abhaken.

Ich würde es nicht als Lehrgeld abhaken, wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist, dann erst Recht einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, dass die zeitliche Beschränkung feindlich gegenüber Konsumenten ist und der Fall gerne vor Gericht geregelt werden sollte, niemals ziehen die vor den Richter

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ASB-Legende
wienerfußballfan schrieb vor 11 Minuten:

Ich würde es nicht als Lehrgeld abhaken, wenn eine Rechtsschutzversicherung da ist, dann erst Recht einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, dass die zeitliche Beschränkung feindlich gegenüber Konsumenten ist und der Fall gerne vor Gericht geregelt werden sollte, niemals ziehen die vor den Richter

Naja 2 Stunden pro Geschäft ist ja nicht wirklich feindlich gegenüber dem Konsumenten?! 

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matthias1745 schrieb vor 44 Minuten:

Naja 2 Stunden pro Geschäft ist ja nicht wirklich feindlich gegenüber dem Konsumenten?! 

Dennoch wissen sie genau wenn ein Urteil festlegt das Sie z.B max 20€ an Ersatz zu bekommen haben, ist ihr Geschäft dahin. Es soll ja nicht der Sinn dahinter sein ein Geschäft mit der Parkraumbewirtschaftung aufkosten des Konsumenten zu machen.

Generell erinnern mich diese Parkplatz Heinis an sie Inkasso-Typen, die im Bauch und Bogen völlig legal, bereits verjährte, uneinbringliche Forderungen für Penauts einkaufen (gibt Forderungen von insgesamt 100.000 oder so im Paket für paar €) und dann (rechtlich völlig legal) den Schuldnern oder deren Erben ein Schreiben schicken, dass die Forderung von Ihnen erworben wurde und inklusive Gebühren etc.pp k.A z.B 25.000€ oder mehr ausmacht, diese sind einzuzahlen ...

Wenn du dich dann darauf meldest und Ihnen irgendeinen Betrag bietest (weil verunsichert durch das Schreiben) nehmen die sofort an, weil Sie genau wissen der Titel ist längst verjährt und wurde nie verlängert, die ursprüngliche Forderung ist nichtig und es kann dir nichts passieren (erklärt dir auch jeder Anwalt, wie im Fall keiner Mutter).

Es reicht auch ein einziges Schreiben von dir, dass Sie bitte den Titel zu der Forderung beilegen sollen, da du der Meinung bist der Titel ist verjährt und die Forderung nichtig, jedes weitere Schreiben ohne Übermittlung des Titels stellt in deinen Augen eine Belästigung da die zu unterlassen ist. Du hörst nie wieder von ihnen.

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wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Dennoch wissen sie genau wenn ein Urteil festlegt das Sie z.B max 20€ an Ersatz zu bekommen haben, ist ihr Geschäft dahin. Es soll ja nicht der Sinn dahinter sein ein Geschäft mit der Parkraumbewirtschaftung aufkosten des Konsumenten zu machen.

Generell erinnern mich diese Parkplatz Heinis an sie Inkasso-Typen, die im Bauch und Bogen völlig legal, bereits verjährte, uneinbringliche Forderungen für Penauts einkaufen (gibt Forderungen von insgesamt 100.000 oder so im Paket für paar €) und dann (rechtlich völlig legal) den Schuldnern oder deren Erben ein Schreiben schicken, dass die Forderung von Ihnen erworben wurde und inklusive Gebühren etc.pp k.A z.B 25.000€ oder mehr ausmacht, diese sind einzuzahlen ...

Wenn du dich dann darauf meldest und Ihnen irgendeinen Betrag bietest (weil verunsichert durch das Schreiben) nehmen die sofort an, weil Sie genau wissen der Titel ist längst verjährt und wurde nie verlängert, die ursprüngliche Forderung ist nichtig und es kann dir nichts passieren (erklärt dir auch jeder Anwalt, wie im Fall keiner Mutter).

Es reicht auch ein einziges Schreiben von dir, dass Sie bitte den Titel zu der Forderung beilegen sollen, da du der Meinung bist der Titel ist verjährt und die Forderung nichtig, jedes weitere Schreiben ohne Übermittlung des Titels stellt in deinen Augen eine Belästigung da die zu unterlassen ist. Du hörst nie wieder von ihnen.

Was?

Du schreibst im Mazunte-Stil.

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 26 Minuten:

Was?

Du schreibst im Mazunte-Stil.

Verstehe nicht ganz was du meinst?

Es gibt Firmen die kaufen Forderungen die verjährt sind und betreiben diese als "Naturalobligation" sprich dürfen diese als Mahnung noch versenden, wenn du bezahlst sozusagen selbst schuld

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wienerfußballfan schrieb vor 10 Minuten:

Verstehe nicht ganz was du meinst?

Es gibt Firmen die kaufen Forderungen die verjährt sind und betreiben diese als "Naturalobligation" sprich dürfen diese als Mahnung noch versenden, wenn du bezahlst sozusagen selbst schuld

Es hat einfach nichts mit dem Ursprungsthema zu tun. Nichts für ungut.

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