Relii legende Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 weiß jemand wie die mietersituation bei einem einzug eines lebensgefährten ist? also wenn ich zB vermieter einer wohnung bin, hauptmieterin ist frau müller und es möchte jetzt ihr lebensgefährte zu ihr ziehen (inkl. meldung, also nicht nur "am wochenende"). ist da eine mietvertragsanpassung notwendig damit ich von dem lebensgefährten auch irgendeine unterschrift habe? kann's mir als vermieter grundsätzlich wurscht sein weil ohnehin die hauptmieterin für mich relevant ist (und die zwei dann ein "untermietverhältnis" oder was auch immer haben)? was passiert wenn die hauptmieterin das mietverhältnis kündigt - hat dann der in der wohnung gemeldete lebensgefährte irgendwelche ansprüche? ist's besser wenn der zusätzliche bewohner ebenfalls als hauptmieter geführt wird? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 Relii schrieb vor 2 Minuten: weiß jemand wie die mietersituation bei einem einzug eines lebensgefährten ist? also wenn ich zB vermieter einer wohnung bin, hauptmieterin ist frau müller und es möchte jetzt ihr lebensgefährte zu ihr ziehen (inkl. meldung, also nicht nur "am wochenende"). ist da eine mietvertragsanpassung notwendig damit ich von dem lebensgefährten auch irgendeine unterschrift habe? kann's mir als vermieter grundsätzlich wurscht sein weil ohnehin die hauptmieterin für mich relevant ist (und die zwei dann ein "untermietverhältnis" oder was auch immer haben)? was passiert wenn die hauptmieterin das mietverhältnis kündigt - hat dann der in der wohnung gemeldete lebensgefährte irgendwelche ansprüche? ist's besser wenn der zusätzliche bewohner ebenfalls als hauptmieter geführt wird? Das weiß ich jetzt nicht, sondern GLAUBE ... dass es egal ist. Du hast den Vertrag mit ihr. Der LG ist für den Mietvertrag irrelevant. Aber wie gesagt, das ist maximal gefährliches Halbwisse jetzt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 firewhoman schrieb vor 25 Minuten: Das weiß ich jetzt nicht, sondern GLAUBE ... dass es egal ist. Du hast den Vertrag mit ihr. Der LG ist für den Mietvertrag irrelevant. Aber wie gesagt, das ist maximal gefährliches Halbwisse jetzt. Wird so sein. Als ich noch in Wien studiert habe, war es der HV auch vollkommen egal an wen ich mein zusätzliches Zimmer untervermietet habe. Genaugenommen haben die noch nicht einmal danach gefragt. Aufgrund des aufrechten Mietvertrages haftet der Mieter ja ohnedies auch für seine "Mitbewohner". 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*KichertBeimKacken* Knows how to post... Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 Relii schrieb vor 37 Minuten: weiß jemand wie die mietersituation bei einem einzug eines lebensgefährten ist? also wenn ich zB vermieter einer wohnung bin, hauptmieterin ist frau müller und es möchte jetzt ihr lebensgefährte zu ihr ziehen (inkl. meldung, also nicht nur "am wochenende"). ist da eine mietvertragsanpassung notwendig damit ich von dem lebensgefährten auch irgendeine unterschrift habe? kann's mir als vermieter grundsätzlich wurscht sein weil ohnehin die hauptmieterin für mich relevant ist (und die zwei dann ein "untermietverhältnis" oder was auch immer haben)? was passiert wenn die hauptmieterin das mietverhältnis kündigt - hat dann der in der wohnung gemeldete lebensgefährte irgendwelche ansprüche? ist's besser wenn der zusätzliche bewohner ebenfalls als hauptmieter geführt wird? Wenn der Mitbewohner seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung anmeldet musst du als Vermieter dem normal zustimmen. Dadurch verpflichtest du dich aber als Vermieter auch, dem Untermieter eine Auszugsfrist(? - keine Ahnung ob man das so nennt) zu gewährleisten falls der Hauptmierter sein Mietverhältnis beendet (bei uns in der WG waren das damals 6 Monate die uns der Vermieter gegeben hat - keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist oder er das einfach nur so festgelegt hat). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 ooeveilchen schrieb vor 6 Minuten: Wird so sein. Als ich noch in Wien studiert habe, war es der HV auch vollkommen egal an wen ich mein zusätzliches Zimmer untervermietet habe. Genaugenommen haben die noch nicht einmal danach gefragt. Aufgrund des aufrechten Mietvertrages haftet der Mieter ja ohnedies auch für seine "Mitbewohner". Naja, Untervermietung wird oft nicht gerne gesehen oder sogar explizit in Mietverträgen ausgeschlossen. Aber gegen Lebensgefährt*innen, die was dazuzahlen, kann wohl niemand was sagen. *KichertBeimKacken* schrieb vor 2 Minuten: Wenn der Mitbewohner seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung anmeldet musst du als Vermieter dem normal zustimmen. Dadurch verpflichtest du dich aber als Vermieter auch, dem Untermieter eine Auszugsfrist(? - keine Ahnung ob man das so nennt) zu gewährleisten falls der Hauptmierter sein Mietverhältnis beendet (bei uns in der WG waren das damals 6 Monate die uns der Vermieter gegeben hat - keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist oder er das einfach nur so festgelegt hat). WGs sind sowieso eine Sonderform. Manchmal gibt es einen Hauptmieter, der alle Zimmer untervermietet. Manchmal macht das aber auch der Wohnungseigentümer selber. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*KichertBeimKacken* Knows how to post... Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 firewhoman schrieb vor 10 Minuten: WGs sind sowieso eine Sonderform. Manchmal gibt es einen Hauptmieter, der alle Zimmer untervermietet. Manchmal macht das aber auch der Wohnungseigentümer selber. Bei uns gab es einen Hauptmieter der an uns untervermietet hat. Als der aber ausgezogen ist, hat der Vermieter gemeint, dass entweder einer von uns verbleibenden Mietern mit Hauptwohnsitz (nach Meldeamt) den Hauptmieter machen soll, oder wir in den nächsten 6 Monaten ausziehen sollen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 firewhoman schrieb vor 11 Minuten: Naja, Untervermietung wird oft nicht gerne gesehen oder sogar explizit in Mietverträgen ausgeschlossen. Das stand bei mir sogar auch drinnen. Auf Nachfrage wurde mir allerdings dann gesagt dass damit gemeint ist dass ich nicht die gesamte Wohnung an jemand anderen vermieten darf. Wenn ich drinnen wohne und ein Zimmer weitervermiete ist es kein Problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 *KichertBeimKacken* schrieb vor 3 Minuten: Bei uns gab es einen Hauptmieter der an uns untervermietet hat. Als der aber ausgezogen ist, hat der Vermieter gemeint, dass entweder einer von uns verbleibenden Mietern mit Hauptwohnsitz (nach Meldeamt) den Hauptmieter machen soll, oder wir in den nächsten 6 Monaten ausziehen sollen. Ja, dann wollte er halt einen Verantwortlichen haben und sich nicht mit jedem einzeln rumschlagen müssen. Eh legitim. ooeveilchen schrieb vor 3 Minuten: Das stand bei mir sogar auch drinnen. Auf Nachfrage wurde mir allerdings dann gesagt dass damit gemeint ist dass ich nicht die gesamte Wohnung an jemand anderen vermieten darf. Wenn ich drinnen wohne und ein Zimmer weitervermiete ist es kein Problem. Wie gesagt, nicht bei allen so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frohnatur ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/hereinspaziert/246.921.127 Zitat Mieter sind auch ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt, ihren Lebensgefährten, Ehegatten oder andere Familienmitglieder bei sich wohnen zu lassen. [...] Den Partner als zweiten Bestandnehmer in den Vertrag aufzunehmen ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Kurier-Artikel aus dem Jahr 2017. Ich habe zusätzlich versucht, die rechtliche Grundlage dafür zu finden, habe es aber nicht auf die Schnelle gefunden. Leider ist mittlerweile dank Gendersprache das Ganze äußerst zach zu lesen/ zu überfliegen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 Frohnatur schrieb vor 7 Minuten: https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/hereinspaziert/246.921.127 Kurier-Artikel aus dem Jahr 2017. Ich habe zusätzlich versucht, die rechtliche Grundlage dafür zu finden, habe es aber nicht auf die Schnelle gefunden. Leider ist mittlerweile dank Gendersprache das Ganze äußerst zach zu lesen/ zu überfliegen. Zitat Mieterinnen und Mieter sind auch ohne Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters berechtigt, ihren Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten, Ehegattinnen oder Ehegatten oder andere Familienmitglieder bei sich wohnen zu lassen. [...] Die Partnerin oder den Partner als zweite Bestandnehmerin bzw. zweiten Bestandnehmer in den Vertrag aufzunehmen ist nur mit Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters möglich. fixed that for you 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frohnatur ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 (bearbeitet) firewhoman schrieb vor 3 Minuten: fixed that for you Oida. Edit: Eine Wertung für deine Mühe, den Text unleserlich zu machen. bearbeitet 14. Februar 2022 von Frohnatur 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2022 Frohnatur schrieb vor 2 Minuten: Oida. Edit: Eine Wertung für deine Mühe, den Text unleserlich zu machen. So geht das heute! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evilken blablabla Beitrag melden Geschrieben 16. Februar 2022 BuchiRapid schrieb am 10.2.2022 um 16:03 : Beim BK-Konto würd das whsl als laufende Gutschrift auf dein BK-Akonto dienen, du müsstest dann entsprechend deinen Dauerauftrag anpassen, etc Schreib der neuen HV mit der alten in CC dass du das Geld haben willst, schick Kontodaten mit und es sollte passen. Übrigens heute mal wieder angerufen, hab ich nur von der gleichen Person die Info bekommen, sie müsse sich zuerst mir ihrem Chef absprechen. Das ganze hat sie mir aber auch bereits vor einem Monat gesagt Jetzt hab ich der neuen HV ebenfalls geschrieben, ansonsten habe ich mal rechtliche Konsequenzen angedroht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 18. Februar 2022 (bearbeitet) Frohnatur schrieb am 14.2.2022 um 22:16 : https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/hereinspaziert/246.921.127 Kurier-Artikel aus dem Jahr 2017. Ich habe zusätzlich versucht, die rechtliche Grundlage dafür zu finden, habe es aber nicht auf die Schnelle gefunden. Leider ist mittlerweile dank Gendersprache das Ganze äußerst zach zu lesen/ zu überfliegen. Im Endeffekt: Einen Partner darfst mit wohnen lassen, aber nur du stehst im Mietvertrag, er darf dort auch gemeldet sein, einzig wenn du ausziehst bzw. ausziehen musst, hat der Partner nicht das Recht den Mietvertrag zu übernehmen bzw muss auch raus. Hängt auch damit zusammen, dass es sehr sehr günstige unbefristete Mietverträge gibt, bei denen die Person, die (warum auch immer) auszieht, im anderen Fall kurz vor dem Auszug dann eine neue Beziehung hätte oftmals auch mit einem Paar um die 25, die sich dann als Lebensgefährte in den Mietvertrag schreiben lassen während der eigentliche Mieter sich kurz danach doch wieder trennt samt 10.000 Startgeld fürs neue Leben. bearbeitet 18. Februar 2022 von wienerfußballfan 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
miffy23 V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. März 2022 Liebe Rechtsexperten und -besserwisser im ASB, ich hätte da eine kompliziertere Frage. Meine Verlobte und ich heiraten nun im September, und es ergibt sich folgende Konstellation: Ich habe eine 13jährige Tochter in Deutschland, für welche ich Unterhalt leiste. Ich habe mit dieser Tochter nie im selben Haushalt gelebt, war nie in die Erziehung einbezogen, und habe erst seit kurzem sporadischen Kontakt via Email. Nun ist es nicht so, dass ich meiner Tochter ihren rechtmäßigen Anteil an *meinem* Erbe irgendwann streitig machen möchte - allerdings würde ich meine zukünftige Ehefrau gerne dagegen absichern, dass meine Tochter, mit der sie natürlich so rein gar nichts zu tun hat, mit ihr über Erbanteile streiten müsste. Wüsste jemand, an was für eine Fachkraft ich mich da wenden müsste? Erbschaftsrecht, Eherecht, etc? Da stellen sich nämlich viele Fragen - hat meine biologische Tochter dann irgendwann einen Anspruch auf Besitztümer aus der Ehe, etc etc. Es gibt ja einen gesetzlichen Fixerbanspruch für Kinder, soweit ich das weiß - die Frage wäre eben, inwieweit man das vorher absichern/klären kann, inwieweit dieser zutrifft in meiner spezifischen Situation, und vieles mehr. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.