Ich brauche eure Hilfe! MAHNUNG


deXXXter

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Weltklassecoach

Hi,

habe gerade meine "Trash-Email" (gmx) Account geöffnet den ich nur benutze wenn ich mal irgendwo mich schnell registrieren muss.

Jetzt habe ich 2 Mails von irgendwelchen Download-Seiten empfangen wo ich irgendwelche Mahnungen habe dass ich verpflichtet bin zu zahlen weil ich mich mit der Einverständnisserklärung dazu verpflichtet habe!

Es handelt sich um Seiten wo man irgendwelche Programme (mp3, Divx, Open Office..) runterladen kann aber NIE eine Adresse angegeben und auch keinen Namen!

Können die mich gesetzlich nur aufgrund meiner IP ausfindig machen und zur Zahlung zwingen?

Logischerweise stand nirgends was von kostenpflichtigen Programmen, sondern nur irgendwo in der Netiquette.

Beide Seiten belaufen sich zusammen auf ca. 200,-!

Jetzt will ich wissen, ist das eine verdammte Ente dieser Seiten weil die versuchen Geld von mir abzuknöpfen oder soll ich das ernst nehmen?

Ich denke zu wissen dass mein Internetanbieter Chello kein Recht hat denen Auskunft über mich zu geben nur aufgrund einer IP-Nummer.

Bitte nur um Antworten von Leuten die sich auch auskennen.

Die besagten Seiten wären "online-downloaden.de" und "softwaresammler.de"

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Rapid Wien

ausserden ist noch zu sagen, dass mahnungen prinzipiell vor dem gesetz nicht gelten.

sollte jemand von euch mal eine tatsächliche mahnung erhalten in der mahnspesen und verzugszinsen enthalten , dann noch eine zweite mit noch mehr spesen und zinsen und dann die dritte mit noch mehr spesen und zinsen, dann sei euch gesagt, ihr müsst nur den reinen anfänglichen rechnungsbetrag zahlen.

es gibt dazu sogar ein urteil des VwGhs

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tattooed & proud !

ausserden ist noch zu sagen, dass mahnungen prinzipiell vor dem gesetz nicht gelten.

sollte jemand von euch mal eine tatsächliche mahnung erhalten in der mahnspesen und verzugszinsen enthalten , dann noch eine zweite mit noch mehr spesen und zinsen und dann die dritte mit noch mehr spesen und zinsen, dann sei euch gesagt, ihr müsst nur den reinen anfänglichen rechnungsbetrag zahlen.

es gibt dazu sogar ein urteil des VwGhs

prinzipiell muss ein Unternehmen nicht mal mahnen sondern kann auch sofort klagen... ausser Versicherungen...

bearbeitet von Blindman

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