dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 hallo. folgendes problem: habe soeben eine lenkererhebung bekommen. ich soll angeben wer das fahrzeug gelenkt hat. ich weiß worum es geht (überholen im überholverbot), jedoch steht das nicht im brief. es steht lediglich da wann und wo das fahrzeug gelenkt wurde - wieso steht da kein grund drin? normalerweise muss doch angegeben sein, welshalb man diese auskunft erteilen soll, oder? habe selbst noch probe, werde also vermutlich jemand anderen angeben müssen, weils mich sonst ja am haken haben würden, richtig? (überholen im überholverbot is in der probezeit ja ein grund für eine nachschulung ...) wie jetzt am besten vorgehen? was passiert, wenn ich die lenkererhebung nicht zurückschicke? mit welcher strafe muss ich dann rechnen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 hallo. folgendes problem: habe soeben eine lenkererhebung bekommen. ich soll angeben wer das fahrzeug gelenkt hat. ich weiß worum es geht (überholen im überholverbot), jedoch steht das nicht im brief. es steht lediglich da wann und wo das fahrzeug gelenkt wurde - wieso steht da kein grund drin? normalerweise muss doch angegeben sein, welshalb man diese auskunft erteilen soll, oder? habe selbst noch probe, werde also vermutlich jemand anderen angeben müssen, weils mich sonst ja am haken haben würden, richtig? (überholen im überholverbot is in der probezeit ja ein grund für eine nachschulung ...) wie jetzt am besten vorgehen? was passiert, wenn ich die lenkererhebung nicht zurückschicke? mit welcher strafe muss ich dann rechnen? gib wem andren an, der aber auch was davon weiss. vater zB. schicks zrück und denk nicht an die strafe, die du bekommen könntest. das zahlt sich nicht aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pironi V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 bist schon wieder durchn Pinzgau gerast? Wann genau soll das Vergehen gewesen sein? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 (bearbeitet) ende april wars in da früh. da stehens jetzt ab und zu zur abschreckung wegen den rumänischen kidnappern an den bushaltestellen (einzeln, aber mit polizeiwagen). hab da an einer stelle überholt wo ma wirklich unendlich weit vor sieht, ka wieso da ein überholverbot is, aber gut, is so. während dem überholen hab ich das polizeiauto dann scho gsehn und mich wieder eingeordnet. aufhalten konnte er mich nicht, weil er auf einem mini-stellplatz war, wo kein zweites auto hinpasst. mal davon abgesehen, dass der verkehr in meine fahrtrichtung dafür zu dicht war. wie gesagt, was sind jetzt die optionen? a) jemand anderen OHNE probe angeben (der wegen dem auch führerscheintechnisch nix zu befürchten hat), der die strafe dann zugeschickt bekommt und ich blechs dann oder b) nix angeben und dann kommt vermutlich eine (etwas höhere) ersatzstrafe wegen nichterteilung der lenkerauskunft? richtig?! bearbeitet 12. Mai 2010 von dafLo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 (bearbeitet) § 103 Abs. 2 Kraftfahrzeugsgesetz: Die Behörde kann Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt oder einen nach dem Kennzeichen bestimmten Anhänger verwendet hat bzw. zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Diese Auskünfte, welche den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten müssen, hat der Zulassungsbesitzer - im Falle von Probe- oder von Überstellungsfahrten der Besitzer der Bewilligung - zu erteilen; kann er diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die die Auskunft erteilen kann, diese trifft dann die Auskunftspflicht; die Angaben des Auskunftspflichtigen entbinden die Behörde nicht, diese Angaben zu überprüfen, wenn dies nach den Umständen des Falles geboten erscheint. Die Auskunft ist unverzüglich, im Falle einer schriftlichen Aufforderung binnen zwei Wochen nach Zustellung zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht gegeben werden könnte, sind diese Aufzeichnungen zu führen. (Verfassungsbestimmung) Gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen, treten Rechte auf Auskunftsverweigerung zurück. Vor allem der letzte Satz ist zu beachten. Solltest du nicht innerhalb der im Gesetz genannten First antworten, kann gegen dich ebenfalls ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden und der Spaß wird nochmals teurer, als er ohnehin schon sein wird. Dieses Verwaltungsverfahren wird unabhängig vom eigentlichen Delikt durchgeführt. Das Ignorieren der Lenkererhebung führt in der österr. Verwaltungspraxis in der Regel dazu, dass die Behörde den Zulassungsbesitzer auch als Täter ansieht und gegen diesen einen Bescheid erlässt. bearbeitet 12. Mai 2010 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 § 103 Abs. 2 Kraftfahrzeugsgesetz: Vor allem der letzte Satz ist zu beachten. Solltest du nicht innerhalb der im Gesetz genannten First antworten, kann gegen dich ebenfalls ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden und der Spaß wird nochmals teurer, als er ohnehin schon sein wird. Dieses Verwaltungsverfahren wird unabhängig vom eigentlichen Delikt durchgeführt. Das Ignorieren der Lenkererhebung führt in der österr. Verwaltungspraxis in der Regel dazu, dass die Behörde den Zulassungsbesitzer auch als Täter ansieht und gegen diesen einen Bescheid erlässt. So ist das, also brav sein und in deinem Fall einen anderen Lenker angeben > pecken. Natürlich bleibt dir auch die Möglichkeit zu sagen, dass du es selbst warst ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MrAVitamin Karma ist eine lustige Sache Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 (bearbeitet) Vater angeben, hatte als ich jünger war einen ähnlichen fall- war aber zu schnell auf der autobahn. bearbeitet 12. Mai 2010 von A-Vitamin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herrgesangsverein es triple del chacho! Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 auf jeden fall jemanden angeben. nächstes mal einfach nicht im überholverbot überholen. geht mir nicht ein, wie leute schon während des probeführerscheins solche dummheiten machen, wobei es mir natürlich auch danach schleierhaft ist... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 2 freunde von mir sind bereit, das für mich zu übernehmen. einer hat jedoch bammel, weil er denkt vom vormerk/punktesystem her gefährdet zu sein. für überholen im überholverbot gibts aber doch keine punkte? ebenfalls für zu schnelles fahren nicht, richtig? Die Delikte im Überblick # Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus) # Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein # Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung # Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg # Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt) # Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung # Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung # Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen # Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern # Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln # Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken # Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln # Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung somit kann ihm mit einem normalen führerschein (kein probe) praktisch nix passieren, seh ich das richtig? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2010 Das sind die Vormerkdelikte: http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.041010.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Durststrecke48 Knows how to post... Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2010 das steht deswegen nicht drin weil wenn im zettel drin stehen würde sie müssten den schnappen der bei rot über die ampel ist , wirst es ja wohl kaum zugeben. hatte das auch schon mal reine routine 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TT-Leser Wacker Innsbruck Anhänger Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2010 Kann dir da in der Probezeit wirklich was passieren? Das wusste ich bisher garnicht. Wenn ich denke wie oft ich auch bei Überholverbot überholt habe (speziell Motorrad)... bin ich froh das mein Probeführerschein vorbei ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 14. Mai 2010 hab mich nochmal bei einem freunde umgehört der bei der polizei ist. laut ihm kommts immer drauf an, wen du grad dawischst. probezeitverlängerung um 1 jahr + nachschulung is aber auf jedenfall drin. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LordTennyson Postaholic Beitrag melden Geschrieben 29. Mai 2010 Der Thread passt zwar nicht ganz, aber einen eigenen eröffnen zahlt sich auch nicht aus. Ich habe eine Verkehrsfrage: Ich bin auf einer Nebenfahrbahn unterwegs. An einer Kreuzung befindet sich auf der Hauptfahrbahn eine Ampel und auf der Nebenfahrbahn eine Stopptafel. Ich will rechts abbiegen. Wann darf ich nun fahren? Wenn die Ampel auf der Hauptfahrbahn grün ist, oder muss ich nur die Stopptafel der Nebenfahrbahn beachten? Ich hab den Führerschein jetzt schon 10 Jahren, aber gestern war ich an einer solchen Kreuzung echt überfordert. Danke! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 29. Mai 2010 wenn sich die ampel nur auf die hauptfahrban bezieht würd ich fahren wenn kein auto kommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.