Flash Oida Foda Beitrag melden Geschrieben 25. August 2010 Folgender Sachverhalt, wegen dem ich auch schon eine befreundete (Fast)-Juristin gefragt habe, aber trotzdem ein paar andere Meinungen auch noch hören will. Sachverhalt: A ist seit fast einem Jahr freier Mitarbeiter bei einer regionalen Wiener Zeitung. Diese Mitarbeiter werden dort, wie in der Medienbranche bei den freien Dienstnehmern üblich, über eine Honorarnote monatlich bezahlt und bekommen eine Vergütung pro gedruckter Zeile und pro gedrucktem Foto. Diese signieren sie Ende des Monats mit ihrer Unterschrift und einer Auflistung, wie das Honorar zustande gekommen ist und bekommen dann ihr Geld überwiesen. Nun kam am letzten Freitag eine Email, in der eine Anpassung der Honorare nach unten bekanntgegeben wurde - ohne Vorankündigung oder Frist mit Anfang September gültig, ohne Mitsprache der Redakteure und/oder Freien Dienstnehmer. Die Frage ist nun: ist das - auch in einem freien Dienstverhältnis - rechtens oder ist der (mündliche? weil schriftlich offiziellen gibt es in dem Sinne nicht) Vertrag nichtig weil hier Dissens besteht? Laut Auskunft eines Freundes bei der AK trifft diese Annahme zu und diese Email mit dem neuen Honorarnotenmuster ist jedenfalls solange nicht gültig, bis man mit den neuen Tarifen die Leistungen verrechnet und den Vertrag sozusagen mit einer Unterschrift unter der nächsten Honorarnote annimmt. Diese neue Honorarnote kann man demnach als Anbot mit neuen (niedrigeren) Tarifen interpretieren? Meinungen, sonst was? Bin ich auf dem Holzweg und man kann sich brausen gehen oder stimmts irgendwo doch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Beitrag melden Geschrieben 26. August 2010 Bin kein Jurist aber als Selbständiger würde ich sagen, dass ist eine Frage von Angebot und Nachfrage. Wenn Du gut schreibst, gute Kontakte hast und der Zeitung was wert bist, dann geh hin und sag ihnen freundlich und bestimmt, dass es unter x Euro nichts wird (weil Du gut schreibst, weil Du gute Kontakte hast, ...). Wenn Du froh bist, überhaupt irgendwie übers schreiben an Geld zu kommen und jederzeit ersetzbar bist, dann dürfte es schwierig werden. Weil als freier Dienstnehmer bist Du ja nicht irgendwelchen Kollektivlöhnen unterworfen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
patzi91 Teamspieler Beitrag melden Geschrieben 21. November 2010 Hätt auch eine kleine Frage an die Juristen: Meine beste Freundin ist 20, lebt noch bei der Mutter, die hat jedoch enorme Geldprobleme (Schulden) Sie ist zuletzt 2x schwarz gefahren (weil ihr ihre Mutter das Geld für die Fahrscheine nicht gegeben hat) und wurde erwischt. Sie konnte naturgemäß auch die 70€ nicht zahlen und hat dann Wochen später eine Mahnung bekommen. Wie weit wird das noch gehen, kann sie überhaupt eingesperrt werden, da sie ja im Prinzip noch kein Einkommen hat (Studentin)? Was kann man als Tochter einer von Schulden gequälten Mutter überhaupt machen, außer nebebei nur Arbeiten? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Beitrag melden Geschrieben 21. November 2010 Hätt auch eine kleine Frage an die Juristen: Meine beste Freundin ist 20, lebt noch bei der Mutter, die hat jedoch enorme Geldprobleme (Schulden) Sie ist zuletzt 2x schwarz gefahren (weil ihr ihre Mutter das Geld für die Fahrscheine nicht gegeben hat) und wurde erwischt. Sie konnte naturgemäß auch die 70€ nicht zahlen und hat dann Wochen später eine Mahnung bekommen. Wie weit wird das noch gehen, kann sie überhaupt eingesperrt werden, da sie ja im Prinzip noch kein Einkommen hat (Studentin)? Was kann man als Tochter einer von Schulden gequälten Mutter überhaupt machen, außer nebebei nur Arbeiten? So böse das klingen mag, dass ihre Mutter Schulden ist rechtlich vollkommen egal, da nimmt keiner Rücksicht. Wenn sie nicht zahlen kann wird sie irgendwie anderes die Schuld begleichen müssen, so genau kenn ich mich aber auch nicht aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
patzi91 Teamspieler Beitrag melden Geschrieben 21. November 2010 So böse das klingen mag, dass ihre Mutter Schulden ist rechtlich vollkommen egal, da nimmt keiner Rücksicht. Wenn sie nicht zahlen kann wird sie irgendwie anderes die Schuld begleichen müssen, so genau kenn ich mich aber auch nicht aus. Ich bin eben auch kein Jurist. Aber gibts nicht eine gewisse "Verpflichtung" von Eltern ihren Kindern dieses und jenes gewährleisten zu müssen, sofern es ihnen möglich ist. (und Fahrscheine sollten das wohl sein) Bzw. die 70€ Strafe. Woher soll man 70€ bekommen. Hat sie nicht ein gewisses Anrecht auf ihre Familienbehilfe? Is ja nicht so, dass man sich spontan eine Arbeit suchen kann und dann um Vorschuss bittet? Mir schuldet sie ja auch bereits 250€ weswegen ich mich auch irgendwie weigere ihr weiteres Geld zu borgen. Aber generell bin ich wieder bereit ihr Geld zu borgen, nur ist es ein Fass ohne Boden, deswegen wollt ich halt mal Fragen, ob irgendjemand Lösungsvorschläge zu bieten hat? Ich hab mit Schulden ect. absolut keine Ahunung, war nie in Geldproblemen, meine Eltern genauso wenig... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 21. November 2010 (bearbeitet) Bin auch kein Jurist, aber aus dem Bekanntenkreis weiß ich, daß Unterhalt bis zum 27 Geburtstag gezahlt werden muß von den Eltern, solang die Ausbildung zielstrebig etc. pipapoh angegangen wird. Geht dann irgendwie nach den Durchschnittssemestern des jeweiligen Studiums, also Erfolgsnachweis. Denke mir aber die Strafen können sie der Mutter nicht aufdippeln, weil deine Bekannte ist volljährig und somit wohl selbst verantwortlich ob sie mit einem Fahrschein oder nicht in ein Verkehrsmittel einsteigt. Die Mahnungen werden sich summieren auf wesentlich mehr Kohle und irgendwann könnte sie die Kohle wohl theoretisch auch absitzen müssen wenn die Stur bleiben. Is jetzt aber eher Menschenvertsand als Fachwissen. bearbeitet 21. November 2010 von cmburns 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xaverl Nick ... Beitrag melden Geschrieben 21. November 2010 Bin auch kein Jurist, aber aus dem Bekanntenkreis weiß ich, daß Unterhalt bis zum 27 Geburtstag gezahlt werden muß von den Eltern, solang die Ausbildung zielstrebig etc. pipapoh angegangen wird. Geht dann irgendwie nach den Durchschnittssemestern des jeweiligen Studiums, also Erfolgsnachweis. Denke mir aber die Strafen können sie der Mutter nicht aufdippeln, weil deine Bekannte ist volljährig und somit wohl selbst verantwortlich ob sie mit einem Fahrschein oder nicht in ein Verkehrsmittel einsteigt. Die Mahnungen werden sich summieren auf wesentlich mehr Kohle und irgendwann könnte sie die Kohle wohl theoretisch auch absitzen müssen wenn die Stur bleiben. Is jetzt aber eher Menschenvertsand als Fachwissen. Wie lang sitzt man bei sowas? 12 Stunden? Einen Tag? Ironie des Schicksals...diese Freundin ist "Neger" und dann fährt sich auch noch schwarz... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Beitrag melden Geschrieben 22. November 2010 Also ab 18, also wenn man volljährig ist MUSS man von den Eltern gar nix erwarten, da ist man voll geschäftsfähig und handlungsfähig, und wenn sie die Schulden macht, MUSS die Mutter ihr gar nicht helfen. Das ist eigentlich allein ihr Problem, wüsste nicht ob es da vl Sonderregeln gibt, zb. dass ihre Mutter schuld ist, dass deine Bekannte so viele Schulden hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 22. November 2010 (bearbeitet) Hätt auch eine kleine Frage an die Juristen: Meine beste Freundin ist 20, lebt noch bei der Mutter, die hat jedoch enorme Geldprobleme (Schulden) Sie ist zuletzt 2x schwarz gefahren (weil ihr ihre Mutter das Geld für die Fahrscheine nicht gegeben hat) und wurde erwischt. Sie konnte naturgemäß auch die 70€ nicht zahlen und hat dann Wochen später eine Mahnung bekommen. Wie weit wird das noch gehen, kann sie überhaupt eingesperrt werden, da sie ja im Prinzip noch kein Einkommen hat (Studentin)? Was kann man als Tochter einer von Schulden gequälten Mutter überhaupt machen, außer nebebei nur Arbeiten? Die € 70 sind zivilrechtliche Ansprüche der Wiener Linien gegen deine Freundin. Im schlimmsten Fall können die Wr. Linien eine gerichtliche Exekution begehren, wobei bei deiner Freundin da nicht viel zu holen sein dürfte. Eine Haftstrafe muss sie nicht befürchten. Deine Freundin hätte gegenüber ihrem Vater einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt. Sie soll auch mal um Studienbeihilfe ansuchen. Schaden kann's nie. @Flash: Bei deinem Freund handelt es sich um ein Diensterverhältnis ohne Zeitbestimmung; so nehme ich zumindest an. Demnach gilt folgende Bestimmung für Dienstverträge: § 1159 ABGB. Die Kündigung ist zulässig:wenn bei einem Dienstverhältnisse, das keine Dienste höherer Art zum Gegenstande hat, das Entgelt nach Stunden oder Tagen, nach Stück oder Einzelleistungen bemessen ist, jederzeit für den folgenden Tag; wenn ein solches Dienstverhältnis die Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers hauptsächlich in Anspruch nimmt und schon drei Monate gedauert hat oder wenn das Entgelt nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktage für den Schluß der Kalenderwoche. Die Wirkung der Kündigung tritt im Falle der Entlohnung nach Stück oder Einzelleistungen keinesfalls vor Vollendung der zur Zeit der Kündigung in Ausführung begriffenen Leistungen ein. bearbeitet 22. November 2010 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
screw64 oida Trottel Beitrag melden Geschrieben 22. November 2010 Eine Dienstleistung in Anspruch und nicht zu bezahlen, ist das gleiche wie eine Ware zu kaufen. glaub kaum wenn deine Freundin in ein Geschäft geht, und was 'mitgehen lässt' und erwischt wird, das sie nicht zu einer Strafe verdonnert wird, weil ihre Mutter Schulden hat! Ist zwar keine juristische Auskunft, aber sie so schauen so schnell wie möglich die Strafe zu begleichen - billiger wirds nämlich nimmer! - DAS kannst mir glauben! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 22. November 2010 wenn ich keine kohle fürn fahrschein hab, sollt ich am besten net mit öffis fahren, dann würds da problem net geben!? geh ja auch net zum benz händler, nehm mir ne s-klasse und geh, und wenns much dawischen raunz ich rum da ma die mama die kohle net gegeben hat!? das lass ich vielleicht bei nem 10jährigen gelten, aber mit 20? tztztz 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 22. November 2010 Eine Dienstleistung in Anspruch und nicht zu bezahlen, ist das gleiche wie eine Ware zu kaufen. glaub kaum wenn deine Freundin in ein Geschäft geht, und was 'mitgehen lässt' und erwischt wird, das sie nicht zu einer Strafe verdonnert wird, weil ihre Mutter Schulden hat! Ist zwar keine juristische Auskunft, aber sie so schauen so schnell wie möglich die Strafe zu begleichen - billiger wirds nämlich nimmer! - DAS kannst mir glauben! Das ist Wirtshausjuristerei. Das Mitgehenlassen von Waren und Schwarzfahren sind juristisch gesehen zwei Paar Schuhe. Ersteres ist im StGB ganz klar geregelt (vorsätzlicher Sachentwendung mit Bereicherungsabsicht) und Zweiteres eben nicht. Es käme für Schwarzfahren lediglich die Erschleichung einer Leistung in Frage, dabei wird es in der Regel allerdings schon am objektiven Tatbestand (Täuschung über Tatsachen) scheitern. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
screw64 oida Trottel Beitrag melden Geschrieben 22. November 2010 Das ist Wirtshausjuristerei. das mag schon stimmen - doch in beiden Fällen (vor allem wenn es schon den 'offiziellen' Weg genommen hat - sprich Anzeige beim Diebstahl, Erlagschein nicht eingezahlt beim Schwarzfahren) interessiert es 'keine Sau' mehr, warum dies oder jenes beganngen wurde, oder (vor allem im Alter von 20Jahren)? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 22. November 2010 das mag schon stimmen - doch in beiden Fällen (vor allem wenn es schon den 'offiziellen' Weg genommen hat - sprich Anzeige beim Diebstahl, Erlagschein nicht eingezahlt beim Schwarzfahren) interessiert es 'keine Sau' mehr, warum dies oder jenes beganngen wurde, oder (vor allem im Alter von 20Jahren)? Naja, kommt drauf an wen du mit keine Sau meinst. Den zuständigen Richter interessiert es schon. Aber ganz allgemein gesprochen: Der Unterschied ist doch offensichtlich. Beim Diebstahl entsteht dem Unternehmen ein wirklicher, positiver Schaden (die Kosten für die Ware im Regal,welche entwendet wird), während man bei den Wr. Linien lediglich von einem Verdienstentgang sprechen kann. Hätte er nicht geklaut, dann wäre der Besitzstand des Unternehmens nicht verkleinert worden, wäre er nicht schwarz gefahren, dann stünden die Wr. Linien vermögensmäßig noch immer gleich da. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 unnerum hat eigentlich eh schon alles gesagt (der Vergleich mit Diebstahl hinkt einfach) Da sie allerdings keine/kaum Mittel zu Verfügung hat, is es am gscheitesten die Strafe zu bezahlen. Klingt unbefriedigend, ist aber leider so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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