unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Bezüglich Schwarzfahren ist mir jetzt noch etwas eingefallen. Wenn man innerhalb von drei Tagen nicht das erhöhte Fahrtentgelt bezahlt, kann Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung sein (vorausgesetzt die Wr. Linien melden es). Kostet dann bis zu € 218. Da sie allerdings Wiederholungstäterin ist, wäre theoretisch sogar eine Freiheitsstrafe möglich, wenn die Behörde der Meinung ist, dass sie dadurch von weiteren Verwaltungsübertretungen dieser Art abgehalten wird. Ich würde jedenfalls versuchen mit den Wr. Linien eine Lösung zu finden, da es sonst ganz hässlich (erheblich teurer) werden kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grapper Denny Crane - my poop doesn`t stink! Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Das ist Wirtshausjuristerei. Das Mitgehenlassen von Waren und Schwarzfahren sind juristisch gesehen zwei Paar Schuhe. Ersteres ist im StGB ganz klar geregelt (vorsätzlicher Sachentwendung mit Bereicherungsabsicht) und Zweiteres eben nicht. Es käme für Schwarzfahren lediglich die Erschleichung einer Leistung in Frage, dabei wird es in der Regel allerdings schon am objektiven Tatbestand (Täuschung über Tatsachen) scheitern. Abgesehen davon, dass das Strafrecht öffentliches Recht ist und es sich bei den Sachverhalt mit den Wr. Linien um einen Beförderungsvertrag. sprich Zivilrecht, handelt. Wenn man jetzt noch ein bisschen spitzfindig sein will, könnte man sich überlegen, ob allein mit dem betreten einer U-Bahn schon ein Beförderungsvertrag mit den Betreibern dieser (Wr. Linien) zustandekommt (wovon man aber wahrscheinlich aufgrund konkludenter Annahme sowieso ausgehen kann). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Abgesehen davon, dass das Strafrecht öffentliches Recht ist und es sich bei den Sachverhalt mit den Wr. Linien um einen Beförderungsvertrag. sprich Zivilrecht, handelt. Das Eine schließt das Andere nicht aus. Wenn man jetzt noch ein bisschen spitzfindig sein will, könnte man sich überlegen, ob allein mit dem betreten einer U-Bahn schon ein Beförderungsvertrag mit den Betreibern dieser (Wr. Linien) zustandekommt (wovon man aber wahrscheinlich aufgrund konkludenter Annahme sowieso ausgehen kann). So weit kannst beim Studium noch nicht sein. Natürlich kommt kein Vertrag zustande. Man kann doch nicht einseitig festlegen, wie das Verhalten des Anderen zu verstehen sei. Konkludent kontrahieren nur die Personen, welche einen Fahrschein kaufen und den beim Automaten entwerten. Schwarzfahren hingegen ist ein klarer Fall von Dissens, sonst wärst ja maximal in Zahlungsverzug und könntest noch jederzeit beim Kontrollor die € 1,80 bezahlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grapper Denny Crane - my poop doesn`t stink! Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Das Eine schließt das Andere nicht aus. So weit kannst beim Studium noch nicht sein. Natürlich kommt kein Vertrag zustande. Man kann doch nicht einseitig festlegen, wie das Verhalten des Anderen zu verstehen sei. Konkludent kontrahieren nur die Personen, welche einen Fahrschein kaufen und den beim Automaten entwerten. Schwarzfahren hingegen ist ein klarer Fall von Dissens, sonst wärst ja maximal in Zahlungsverzug und könntest noch jederzeit beim Kontrollor die € 1,80 bezahlen. Nein bin ich nicht. Man kann das Verhalten aber doch sehr wohl auslegen...wenn man sich an der Vertrauenstheorie orientiert, dann kann man es schon als Einverständnis verstehen. Welchen Anspruch würdest du denn bei Dissens geltend machen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xaverl Nick ... Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Stimmt es jetzt eigentlich (hab ich mal im ORF gehört), dass man rein rechtlich gesehen nicht schwarz fährt, sobald man dies voher bekannt gibt (als Beispiel wurde gebracht mit einem T-Shirt zu fahren auf dem groß draufsteht "ich fahre schwarz") Angeblich würde man sich damit die Dienstleistung nämlich nicht erschwindeln. Mir ist auch mal was tolles passiert. Es hat geregnet und ich bin die Station (ohne Fahrschein) durchgegangen und wurde am anderen Ende der Station kontrolliert. Dem Schwarzkappler wars naturgemäß wurscht ("des song olle") und außerdem hat er mich auf die Aufschrift "überschreiten nur mit gültigem Fahrschein" (oder so ähnlich) hingewiesen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grapper Denny Crane - my poop doesn`t stink! Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Stimmt es jetzt eigentlich (hab ich mal im ORF gehört), dass man rein rechtlich gesehen nicht schwarz fährt, sobald man dies voher bekannt gibt (als Beispiel wurde gebracht mit einem T-Shirt zu fahren auf dem groß draufsteht "ich fahre schwarz") Angeblich würde man sich damit die Dienstleistung nämlich nicht erschwindeln. Mir ist auch mal was tolles passiert. Es hat geregnet und ich bin die Station (ohne Fahrschein) durchgegangen und wurde am anderen Ende der Station kontrolliert. Dem Schwarzkappler wars naturgemäß wurscht ("des song olle") und außerdem hat er mich auf die Aufschrift "überschreiten nur mit gültigem Fahrschein" (oder so ähnlich) hingewiesen. Genau das obere Beispiel meinte ich! In Deutschland gabs auch mal ein paar Juristen, die sich in die Bahn gesetzt haben und sich ein Schild mit der Aufschrift "Ich möchte keinen Beföderungsvertrag eingehen" umgehängt haben. Aber wie gesagt...darüber kann man diskutieren... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Nein bin ich nicht. Man kann das Verhalten aber doch sehr wohl auslegen...wenn man sich an der Vertrauenstheorie orientiert, dann kann man es schon als Einverständnis verstehen. Welchen Anspruch würdest du denn bei Dissens geltend machen? Die einseitige Willenserklärung der Wr. Linien lautet "Durchschreiten ohne Fahrschein verboten" oder so ähnlich. Wenn du also konkludent einen Vertrag abschließen willst, musst du schon auch einen Fahrschein kaufen und diesen entwerten. Klassischer Fall von Annahme durch Entsprechung. Was folgt ist ein klassischer Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grapper Denny Crane - my poop doesn`t stink! Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Die einseitige Willenserklärung der Wr. Linien lautet "Durchschreiten ohne Fahrschein verboten" oder so ähnlich. Wenn du also konkludent einen Vertrag abschließen willst, musst du schon auch einen Fahrschein kaufen und diesen entwerten. Klassischer Fall von Annahme durch Entsprechung. Was folgt ist ein klassischer Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB. Ja schon, nur wenn kein Vertrag da ist, dann auch kein Anspruch...das is ja das, was ich damit aussagen wollte...also das man sich grundsätzlich überlegen kann, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. So eindeutig kann man das nämlich nicht bejahen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 So weit kannst beim Studium noch nicht sein. Natürlich kommt kein Vertrag zustande. Man kann doch nicht einseitig festlegen, wie das Verhalten des Anderen zu verstehen sei. Konkludent kontrahieren nur die Personen, welche einen Fahrschein kaufen und den beim Automaten entwerten. Schwarzfahren hingegen ist ein klarer Fall von Dissens, sonst wärst ja maximal in Zahlungsverzug und könntest noch jederzeit beim Kontrollor die € 1,80 bezahlen. Die einseitige Willenserklärung der Wr. Linien lautet "Durchschreiten ohne Fahrschein verboten" oder so ähnlich. Wenn du also konkludent einen Vertrag abschließen willst, musst du schon auch einen Fahrschein kaufen und diesen entwerten. Klassischer Fall von Annahme durch Entsprechung. Was folgt ist ein klassischer Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB. so klar sehe ich das keineswegs, das benützen des verkehrsmittels kann man durchaus als konkludenten vertragsabschluss deuten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grapper Denny Crane - my poop doesn`t stink! Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Die einseitige Willenserklärung der Wr. Linien lautet "Durchschreiten ohne Fahrschein verboten" oder so ähnlich. Wenn du also konkludent einen Vertrag abschließen willst, musst du schon auch einen Fahrschein kaufen und diesen entwerten. Klassischer Fall von Annahme durch Entsprechung. Was folgt ist ein klassischer Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB. Der Anspruch nach §1041 ist allerdings interessant. Damit kann man durchaus zielführend argumentiern (wenn man Sache hier als Arbeitsleistung versteht). Ich kenn mich im Bereicherungsrecht noch nicht wirklich aus, aber scheinbar kann man mit dem §1041 neben dem konkreten Vorteil auch ein angemessenes Entgeld forden?! Weil ein genereller (zivilrechtlicher-)Anspruch besteht ja für die Zahlung der € 70 nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 23. November 2010 Der Anspruch nach §1041 ist allerdings interessant. Damit kann man durchaus zielführend argumentiern (wenn man Sache hier als Arbeitsleistung versteht). Ich kenn mich im Bereicherungsrecht noch nicht wirklich aus, aber scheinbar kann man mit dem §1041 neben dem konkreten Vorteil auch ein angemessenes Entgeld forden?! Weil ein genereller (zivilrechtlicher-)Anspruch besteht ja für die Zahlung der € 70 nicht. Die Wr. Linien argumentieren dann, dass in den € 70 ihr zusätzlicher Arbeitsaufwand enthalten sind und der OGH akzepiert das. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anthü Surft nur im ASB Beitrag melden Geschrieben 25. November 2010 Muss für ein Praktikum nächstes Jahr ein paar Angaben zu meinem Versicherungsstatus angeben. Ein Satz ist da leider dabei bei dem ich nicht ganz durchblicke: Bestehen einer die Pflichtversicherung aus-schließenden anderen Pflichtversicherung auf Grund dieser Tätigkeit 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Birdy90 you only hear lies Beitrag melden Geschrieben 30. Dezember 2010 :aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh: Folgendes: Mich hat am 19.12 eine 0650 Nummer um 08.30 angerufen, ich hab zu der Zeit natürlich geschlafen (Sonntag), steh dann gemütlich auf, schau auf mein Handy, denk mir ein Unikollege oder sonst wer, den ich net eingspeichert habe hat mich angerufen und rufe natürlich zurück. Wies eben im Leben läuft wenns scheisse läuft, hat mich diese Nummer zu einer Sexhotline weitergeleitet (bzw. war die Sexhotline kA), die sagen mir irgendwas von wegen Service (Tonbandstimme) und ich merk nach spätestens 5 Sekunden was abgeht und leg auf. ' Heute bekomm ich von der Firma Tel64 mit Sitz in Prag eine Rechnung von 79 Euronen weil ich angeblich einen Service abboniert habe? Wodurch? Dadurch dass ich auf einen Anruf zurückgerufen habe und sofort aufgelegt habe? Jetzt hab ich hinten auf der Rechnung einen Vertrag, textstellenauszúg: [...] Mit der Anforderung eines angebotenen Dienstes gibt der Kunde ein bindendes Angebot über die Inanspruchnahme des ausgewählten Dienstes zum jeweils gültigen Preis ab. Mit der Annahme des Angebotes durch uns über die Ermöglichung des Zuganges zu dem ausgewählten Dienst bzw. durch die Freischaltung des gewüßnschten Dienstes kommt zwischen uns und dem Kunden ein Vertrag zu stande. Die ´Bestellung von einfachen Chat diensten gilt für eine Laufzeit von 30 Tagen. Die Bestellung gilt güt für einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich oder per EMail gekündigt wird. [...] Die Dienste werden erst freigegeben, nachdem der Anrufer angegeben hat, Inhaber des Anschlusses zu sein oder mit dessen Zustimmung zu handeln. Sollte sich diese Angabe als Falsch erweisen, liegt eine Täuschungshandlung zu unseren Lasten vor und wir bitten Sie um sachdienlihche Angaben, damit wir den Anrufer zivil- und strafrechtlich verantwortlich halten können. [...] Konsumentenschutz Bei dem mit Tel64 s.r.o abgeschlossenen Rechtsgeschäft handelt es sich um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag. Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen hat der Kunde gemäß § 5e Konementenschutzgesetz KSchG eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen ... Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss ]...] Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nach, so beträgt die Rücktrittsfrist 3 Monate. Gemäß §5f KSCHG hat der Konsument kein rücktrittsrecht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistungen VEREINbarungsgmäß innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird. Mit der Betätigung an seinem Telefon unterbreitet der Kunde der Tel64 s.r.o ein verbindliches Angebot, zu den Bedingungen der Tel64 sro einen Vertrag abschließen zu wollen und stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Dienstleistung unverzüglich begonnen wird. Durch die ausdrückliche zustimmung zum vorzeitigen Beginn mit der Dienstleistung verzichtet der Kunde auf das Rücktrittsrecht nach §5e KSCHG Ists klug das "Abo" zu kündigen (damit akzeptier ich ja quasi, dass ich einen abgeschlossen habe und das habe ich NICHT), wie schauts mit der Informationspflicht aus rechtlich? Ich hab mir ihre Informationen eigentlich nicht angehört, habe wie gesagt nach ´max. 5 sekunden aufgelegt? Einfach nicht darauf reagieren, oder Abo kündigen und nichbt mehr darauf reagieren, oder gar Konsumentenschutz aufsuchen´?' PS. Diese Menschen sollten mittelalterliche Folterungsmethoden kennenlernen PPS- Sorry für die Tippfehler, der Laptop spinnt ein bissl und ich will jetzt nicht alles ausbessern, es ist glaub ich alles verständlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dinotti Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 30. Dezember 2010 :aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh: Folgendes: Mich hat am 19.12 eine 0650 Nummer um 08.30 angerufen, ich hab zu der Zeit natürlich geschlafen (Sonntag), steh dann gemütlich auf, schau auf mein Handy, denk mir ein Unikollege oder sonst wer, den ich net eingspeichert habe hat mich angerufen und rufe natürlich zurück. Wies eben im Leben läuft wenns scheisse läuft, hat mich diese Nummer zu einer Sexhotline weitergeleitet (bzw. war die Sexhotline kA), die sagen mir irgendwas von wegen Service (Tonbandstimme) und ich merk nach spätestens 5 Sekunden was abgeht und leg auf. ' Heute bekomm ich von der Firma Tel64 mit Sitz in Prag eine Rechnung von 79 Euronen weil ich angeblich einen Service abboniert habe? Wodurch? Dadurch dass ich auf einen Anruf zurückgerufen habe und sofort aufgelegt habe? Jetzt hab ich hinten auf der Rechnung einen Vertrag, textstellenauszúg: Ists klug das "Abo" zu kündigen (damit akzeptier ich ja quasi, dass ich einen abgeschlossen habe und das habe ich NICHT), wie schauts mit der Informationspflicht aus rechtlich? Ich hab mir ihre Informationen eigentlich nicht angehört, habe wie gesagt nach ´max. 5 sekunden aufgelegt? Einfach nicht darauf reagieren, oder Abo kündigen und nichbt mehr darauf reagieren, oder gar Konsumentenschutz aufsuchen´?' PS. Diese Menschen sollten mittelalterliche Folterungsmethoden kennenlernen PPS- Sorry für die Tippfehler, der Laptop spinnt ein bissl und ich will jetzt nicht alles ausbessern, es ist glaub ich alles verständlich. VKI bzw AK sollten da helfen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Beitrag melden Geschrieben 30. Dezember 2010 du bekommst von der firma tel64 aus prag eine rechnung.. per post? woher haben die deine adresse? kann mir schwer vorstellen das man nur durch einen anruf einen gültigen vertrag eingeht, ich würde es ignorieren... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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