Kurze Frage an die Juristen!


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Top-Schriftsteller

Kann mir jemand sagen inwieweit der Down- bzw. Upload von Filmen oder anderen Medien in den Gesetzen verankert ist? Konnte gar nichts finden(vl. such ich auch nach den falschen Wörtern) und hab aber von Kollegen erfahren, dass hier anscheinend schärfere Richtlinien in Kraft getreten sind.

Urheberrechtsgesetz ist sicher keine schlechte Idee, insb §§ 15, 18a UrhG und wenns um die freien Nutzungen geht, dann schau dir die §§ 41 ff an.

UrhG

internet4jurists

Sonst einfach mal googlen, man findet genügend Information im Netz (insb aus GER, wobei da die Rechtslage zwar etwas anders ist, aber ein Blick rüber schadet nie).

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hold your colour

Urheberrechtsgesetz ist sicher keine schlechte Idee, insb §§ 15, 18a UrhG und wenns um die freien Nutzungen geht, dann schau dir die §§ 41 ff an.

UrhG

internet4jurists

Sonst einfach mal googlen, man findet genügend Information im Netz (insb aus GER, wobei da die Rechtslage zwar etwas anders ist, aber ein Blick rüber schadet nie).

Danke für die Info, dort hab ich schon reingeschaut, dass es grundsätzlich verboten ist(vor allem der Upload) weiß ich, dachte nur da gibts auch was in Sachen Internetprovider usw, aber da sollt ich vl. mal in meinen Internetvertrag reinschauen.

Mich würde nämlich interessieren inwieweit und vor allem wann der Provider hier das Recht hat die Traffic-Daten detailliert abzufragen und ggf an Behörden weiterzuleiten und OB so etwas überhaupt gemacht wird und bis zu welchem Ausmaß die Provider hier wegsehen.

Geändert hat sich beim UrhG auch 25.03.2010 das letzte Mal was.. hm werd mich mal bei den Entscheidungen für Ö auf internet4jurists durchlesen, auf den ersten Blick seh ich dort keine Verurteilung von Privatpersonen.

bearbeitet von Splinta

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Botaniker

Danke für die Info, dort hab ich schon reingeschaut, dass es grundsätzlich verboten ist(vor allem der Upload) weiß ich, dachte nur da gibts auch was in Sachen Internetprovider usw, aber da sollt ich vl. mal in meinen Internetvertrag reinschauen.

Mich würde nämlich interessieren inwieweit und vor allem wann der Provider hier das Recht hat die Traffic-Daten detailliert abzufragen und ggf an Behörden weiterzuleiten und OB so etwas überhaupt gemacht und bis zu welchem Ausmaß die Provider hier wegsehen.

Geändert hat sich beim UrhG auch 25.03.2010 das letzte Mal was.. hm werd mich mal bei den Entscheidungen für Ö auf internet4jurists durchlesen, auf den ersten Blick seh ich dort keine Verurteilung von Privatpersonen.

Ich glaub (aber das sind alles Antworten eines Laien) dem Provider ist das relativ wurscht (solange Du keine Kinderpornos oder dgl. runterlädst). Der will dich ja nicht als Kunden verlieren; da kümmerrt ihn recht wenig, ob Du irgendeinen dritten Rechteinhaber schädigst.

Die Frage ist viel mehr wann und wie die Behörden die Möglichkeit haben, den Provider zur Herausgabe der Daten zu zwingen...

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Top-Schriftsteller

Ganz laienhaft ist mein Kenntnisstand, daß Download völlig legal und Upload illegal ist.

So konkret würd ich das beim Download nicht sagen, Österreich ist wie immer noch etwas hinten nach und es ist mW nicht ausjudiziert, der OGH (umstrittenerweise) ging allerdings schon mal in die Richtung, dass man (wie es in GER mittlerweile Gesetz geworden ist) von einer "offensichtlich rechtswidrigen Vorlage" keine (legale) Privatkopie anfertigen darf. Mal schauen ob hier der Gesetzgeber auch noch was ändern wird um dies klarzustellen, denn rein vom Wortlaut der momentanen Gesetzeslage erfährt deine Ansicht Unterstützung.

Danke für die Info, dort hab ich schon reingeschaut, dass es grundsätzlich verboten ist(vor allem der Upload) weiß ich, dachte nur da gibts auch was in Sachen Internetprovider usw, aber da sollt ich vl. mal in meinen Internetvertrag reinschauen.

Mich würde nämlich interessieren inwieweit und vor allem wann der Provider hier das Recht hat die Traffic-Daten detailliert abzufragen und ggf an Behörden weiterzuleiten und OB so etwas überhaupt gemacht wird und bis zu welchem Ausmaß die Provider hier wegsehen.

Geändert hat sich beim UrhG auch 25.03.2010 das letzte Mal was.. hm werd mich mal bei den Entscheidungen für Ö auf internet4jurists durchlesen, auf den ersten Blick seh ich dort keine Verurteilung von Privatpersonen.

http://www.internet4jurists.at/provider/auskunft1a.htm <- da steht eigentlich recht Wesentliches drinnen.

bearbeitet von dinotti

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Botaniker

Was ist eine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage"?

Angenommen xy kauft sich eine DVD und lädt sie hoch und ich sie runter: ist das eine rechtswidrige Vorlage? Die faktische Vorlage ist ja nicht rechtswidrig sondern eine legal erworbene DVD. Nur der Hochladevorgang ist rechtswidrig.

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hold your colour

Die Frage ist viel mehr wann und wie die Behörden die Möglichkeit haben, den Provider zur Herausgabe der Daten zu zwingen...

Na gut dass wird wohl maximal zu Stande kommen, wenn ein Verfahren oder sonstige Verdächtigungen im Raum stehen, was nicht der Fall is hehe

Und um was klarzustellen ich sprech hier nicht von Kinderpornographie oder so

Werd mal im Vertrag nachschauen, deine Laienantwort(trotzdem danke!) stellt mich da nicht ganz zufrieden.

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Konteradmiral a.D.

der provider darf deine daten ja gar nicht rausgeben, wenn keine richterliche anordnung vorliegt (die bei ein paar filmchen nie kommen wird). d.h. die firmen haben nur die IP, fangen damit aber nichts an.

ich hab vor einem jahr einen brief von aon bekommen in dem stand, dass irgendein filmstudio (weiss nicht mehr welches) ihnen mitgeteilt hat, dass von meiner IP aus was hochgeladen wurde, aber sie haben die daten natürlich nicht weitergegeben, man solle das uploaden aber unterlassen.

ist glaub ich in Deutschland anders, da gibts ja jede menge abmahnfälle.

bearbeitet von OoK_PS

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hold your colour

(die bei ein paar filmchen nie kommen wird)

Definiere ein paar Filmchen!

Hm ja das mit der "Abmahnung" kenn ich, glaub bei Chello wird oder wurde das auch so gehandhabt.

Das die in deinem Fall da wirklih nichts weitergegeben haben beruhigt mich etwas, trotzdem frag ich mich wenn die deine IP hatten und einen Beweis dass du hier rechtswidrig gehandelt hast nicht auch theoretisch eine richterliche Anordnung zu Stande kommen könnte. Vl. nicht wegen einem Film oder so, aber wo is hier die Grenze?

bearbeitet von Splinta

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Konteradmiral a.D.

der brief scheint ein massenschreiben gewesen zu sein, ich hab über google rausgefunden, dass ihn zahlreiche leute in den letzten jahren erhalten haben.

siehe hier:

http://xdsl.at/viewtopic.php?f=23&t=50326

außer der mail von der telekom im Feb 10 ist nie mehr was gekommen, ich hab aber auch aufgehört programm zu nutzen, bei denen man uploadet.

bearbeitet von OoK_PS

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Top-Schriftsteller

Was ist eine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage"?

Angenommen xy kauft sich eine DVD und lädt sie hoch und ich sie runter: ist das eine rechtswidrige Vorlage? Die faktische Vorlage ist ja nicht rechtswidrig sondern eine legal erworbene DVD. Nur der Hochladevorgang ist rechtswidrig.

Naja, darum solls ja genau gehen, du kannst die DVD (sofern wir jetzt mal etwaige Kopierschutzproblematiken außen vor lassen) bspw für deinen Freund kopieren, aber eben nicht für alle ins Netz stellen, im konkreten Fall erscheint es wohl klar, dass du als Downloader nicht davon ausgehen kannst, dass der Uploader bei einer Tauschbörse das weltweite Zurverfügungsstellungsrecht hatte. Und an diesem Punkt unterscheidets sichs halt von Ö zu GER, in GER ist es mittlerweile klar, dass man aus diesen Tauschbörsen idR nicht runterladen darf, weils eben diesen Passus gibt, bei uns noch nicht, daher abwarten und :asbuser:

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hold your colour

Danke das is mal interessant, dank privater Erfahrung..

das beunruhigt mich scho wieder *gg*

Das hast jetzt ein großes Problem an der Backe wenn da schon dein Name usw. bekannt ist ! Weil die TK gibt nicht freiwillig Daten von Kunden her. Und ja die Anzeige ist schon am Tisch das macht ein Anwaltsbüro.

Wenn Du Glück hast wird alles Außergerichtlich ausgemacht mit einer saftigen Abschlagszahlung.

....

Ja ich konnte mir einen Deal aushandeln war aber trotzdem eine teure Sache mit knapp 5.000 Euro. Seitdem sind für mich Tauschbörsen ein rotes Tuch vor allem Torrent.

Kopien von Musikstücken für den Privatgebrauch sind in Österreich unverändert straffrei. Jedoch geht die Strategie der Musikindustrie derzeit in Richtung längerfristige Speicherung des Internetverhaltens einzelner User, um so zu einem kumulierten Strafbestand zu kommen, der dann mit hohen Abmahn- und Klagedrohungen als zivilrechtliche Einschüchterung dienen soll. Leider hat die Europäische Union Ende April dieses Jahres die gesetzlichen Grundlagen dazu beschlossen.

http://derstandard.at/2981581 (2008)

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Konteradmiral a.D.

ich halte das zitiert ja für einen fake.

in meiner mail ist gestanden, dass sie die daten natürlich nicht weitergeben, da sie dem datenschutz unterliegen. siehe auch: http://derstandard.at/1224169825646/Datenweitergabe-an-PornoIndustrie-Telekom-Austria-stellt-Auskuenfte-ein

bearbeitet von OoK_PS

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Top-Schriftsteller

der provider darf deine daten ja gar nicht rausgeben, wenn keine richterliche anordnung vorliegt (die bei ein paar filmchen nie kommen wird). d.h. die firmen haben nur die IP, fangen damit aber nichts an.

ich hab vor einem jahr einen brief von aon bekommen in dem stand, dass irgendein filmstudio (weiss nicht mehr welches) ihnen mitgeteilt hat, dass von meiner IP aus was hochgeladen wurde, aber sie haben die daten natürlich nicht weitergegeben, man solle das uploaden aber unterlassen.

ist glaub ich in Deutschland anders, da gibts ja jede menge abmahnfälle.

Jein; siehe dazu 4 Ob 41/09x. Momentan und wenns um Verkehrsdaten geht, dann darf der Provider diese nicht herausgeben, aber mal sehen wie das dann mit der Vorratsdatenspeicherung wird.

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