Hutz Chefjugo am Platz Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 Hi! Der Großvater meiner Freundin ist heute nacht gestorben (hat sich eh schon angekündigt). Jetzt meine Frage wegen einer Dienstfreistellung beim Begräbnis. Bei meiner Freundin gibts kein Problem, sie bekommt einen Sonderurlaubstag (Magistrat Wien), allerdings wissen wir nicht, wie es bei meienr Schwägerin in spe aussieht. Gibts da irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die man nachlesen u.U. der Firma unter die Nase reiben kann? Wenns benötigt wird: Meine Schwägerin arbeitet in Salzburg bei der Fluglinie "Cirrus Airlines". Der Firmensitz allerdings ist in Saarbrücken. Greift da, auch wenn ihr Arbeitsplatz in Österreich ist, das deutsche Recht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 (bearbeitet) Natürlich zählt der Arbeitsort und nicht der Firmensitz, sonst verlagere ich den Firmensitz nach Ruanda und lass die Leute hier unter deren Recht arbeiten. bearbeitet 3. Oktober 2010 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 ohne gewähr : wenns einen Dienstvertrag hat, evtl. mal reinschauen. vielleicht steht drinnen, ob österreichisches oder deutsches recht vereinbart wurde. wenn nix drinsteht, sollte eh Ö-recht gelten. außerdem: Ergibt sich aus dem Dienstvertrag jedoch die Geltung ausländischen Rechts, so findet sich im Europäischen Schuldvertragsübereinkommen (Art. 6 EVÜ) eine Schutzklausel für Arbeitnehmer. Diese besagt, dass trotz Rechtswahl jene zwingenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die in dem Staat gelten, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, nicht abbedungen werden dürfen, sofern sie für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vorsehen. Nach diesem Günstigkeitsprinzip ist daher zu untersuchen, ob das vereinbarte ausländische Recht den im Inland tätigen Arbeitnehmer schlechter stellt, als das Österreichische. Wenn dies zutrifft, dann gelten trotz Rechtswahl die günstigeren zwingenden österreichischen Arbeitsrechtsnormen. wie das mit den Dienstfreistellungen dann ausschaut, hängt bei den meisten Leuten grundsätzlich mal mit dem Kollektivvertrag zusammen. Ob die Fluglinie jetzt eine KV-Zugehörigkeit bei uns hat - keine Ahnung. ist die Dame Angestellte oder Arbeiter? für Angestellte gilt nämlich noch nach §8(3) AngG folgende Regelung: Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird. Solche Sachen fallen da im Normalfall darunter und ein einzelner Tag für ein Begräbnis von Großeltern ist mit dem garantiert gedeckt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 also ob es bei großeltern sonderurlaub gibt, wage ich zu bezweifeln. ist mmn nur bei eltern bzw. eigenen kindern der fall. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 ich habe damals beim begräbnis meines großvaters auch sonderurlaub bekommen (magistrat wien) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 also ob es bei großeltern sonderurlaub gibt, wage ich zu bezweifeln. ist mmn nur bei eltern bzw. eigenen kindern der fall. aber warum denn nicht...steht ja zb. in Handels-, oder Metallerkollektivverträgen auch drin... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sh3nx Postaholic Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 ich habe damals beim begräbnis meines großvaters auch sonderurlaub bekommen (magistrat wien) ich auch (magistrat wien). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 aber warum denn nicht...steht ja zb. in Handels-, oder Metallerkollektivverträgen auch drin... tatsächlich? ok, wenn dem so ist ist meine vermutung blödsinn... hätt ich aber nicht gedacht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hutz Chefjugo am Platz Beitrag melden Geschrieben 3. Oktober 2010 (bearbeitet) ich habe damals beim begräbnis meines großvaters auch sonderurlaub bekommen (magistrat wien) Ich war auch der Meinung, dass es SU nur bei den nächsten Angehörigen gibt (und sowos is Personalvertreter ;-( ) Aso, vergessen: Ich weiß ned, ob meine Schwägerin Angestellte oder Arbeiterin ist. Ich gehe aber schwer davon aus, dass sie im Angestelltenstatus ist. (Sie is so a Saftschubsn ) Und die zitierte Gesetzesstelle von maulinho hab ich auch schon gefunden, allerdings nach deutschem Recht (BGB). Ich weiß leider nicht, unter welchem KV sie fällt, sonst hätt ich da ja nachschaun können Vielen Dank auf jedem Fall mal für die Antworten! bearbeitet 3. Oktober 2010 von Hutz 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heffridge "Inside everyone there´s a litte nut!" Beitrag melden Geschrieben 5. Oktober 2010 ich habe damals beim begräbnis meines großvaters auch sonderurlaub bekommen (magistrat wien) +1; meine (mittlerweile Ex-) Frau hat sich aber einen Urlaubstag nehmen müssen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.