Arbeitsplatzwechsel


cmburns

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

So 1-2 Fragen zu einem Arbeitsplatzwechsel, auf den AMS und help.gv-Seiten wird man nicht ganz schlau, folgendes:

Meine Holde hatte gestern letzten Arbeitstag und mit 1. September eh schon wieder was neues, geht also jetzt nur um den August. Muß sie sich beim AMS melden, gibts da irgendeinen Vorteil? Arbeitslosengeld würde sie für den Monat eh nicht bekommen, so viel haben wir schon rausbekommen? Hamma was übersehen? Wie siehts mit der Krankenversicherung aus in dem Fall AMS und dann WGKK oder einfach nur z.B. morgen bei der WGKK den Monat melden? Hab da nicht wirklich was gefunden, wenn man nur 1 Monat überbrücken muß...

Danke.

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Warum das?

Muss man 52 Wochen durchgehend beschäftigt gewesen sein, war nach dem Studium ihr erster Arbeitsplatz und hat letzten September angefangen, geht sich um ein paar Wochen nicht aus.;)

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Fanatischer Poster

So 1-2 Fragen zu einem Arbeitsplatzwechsel, auf den AMS und help.gv-Seiten wird man nicht ganz schlau, folgendes:

Meine Holde hatte gestern letzten Arbeitstag und mit 1. September eh schon wieder was neues, geht also jetzt nur um den August. Muß sie sich beim AMS melden, gibts da irgendeinen Vorteil? Arbeitslosengeld würde sie für den Monat eh nicht bekommen, so viel haben wir schon rausbekommen? Hamma was übersehen? Wie siehts mit der Krankenversicherung aus in dem Fall AMS und dann WGKK oder einfach nur z.B. morgen bei der WGKK den Monat melden? Hab da nicht wirklich was gefunden, wenn man nur 1 Monat überbrücken muß...

Danke.

Sie muss nicht, aber sie wäre dann vom ersten bis zum letzten Tag an über das AMS krankenversichert und würde Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bekommen.

Wenn sie das nicht macht müsste sie sich selber um die Versicherung kümmern.

Arbeitslosengeld würde sie für den Monat eh nicht bekommen, so viel haben wir schon rausbekommen?

Selbst wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sollte sie doch wenigstens Notstandshilfe bekommen.

PS: Sollte sie sich beim AMS melden gehen, wäre es besser nicht zu erwähnen dass der neue Job schon fix ist sondern einfach nur dass etwas in Aussicht ist.

bearbeitet von Derby

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Sie muss nicht, aber sie wäre dann vom ersten bis zum letzten Tag an über das AMS krankenversichert und würde Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bekommen.

Wenn sie das nicht macht müsste sie sich selber um die Versicherung kümmern.

Selbst wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sollte sie doch wenigstens Notstandshilfe bekommen.

Geht eher um die Krankenversicherung, irgendwo mal gelesen, sie wäre noch 2 Wochen nach Beendigung beim alten Arbeitgeber versichert, also gehts da eventuell nur um 2 Wochen von Mitte August bis September.

Notstandshilfe usw. gibts in dem Fall auch ned, dazu muß dein Sparbuch/Konto ziemlich leer sein bzw. darf man keine Rücklagen haben.;)

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Fanatischer Poster

Geht eher um die Krankenversicherung, irgendwo mal gelesen, sie wäre noch 2 Wochen nach Beendigung beim alten Arbeitgeber versichert, also gehts da eventuell nur um 2 Wochen von Mitte August bis September.

Sie kann sich auch nur für 2 Wochen beim AMS melden, das macht keinen Unterschied; die rechnen ab dem Tag an dem man den Antrag abgibt und nicht mit Monatsanfang. Ob das mit den zwei Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses stimmt weiß ich leider nicht.

Ich würde nur vorschlagen dass gleich zu Monatsbeginn zu erledigen; lieber doppelt versichert als gar nicht.

Notstandshilfe usw. gibts in dem Fall auch ned, dazu muß dein Sparbuch/Konto ziemlich leer sein bzw. darf man keine Rücklagen haben.;)

Im Antrag ist anzukreuzen:

[ ] Rücklagen in Höhe von ______

[x] Keine Rücklagen

Das AMS hat keine Möglichkeit das zu überprüfen.

bearbeitet von Derby

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Mal danke, sie wird morgen hinschauen und melden und mal gucken ob da was geht nebstbei der Krankenversicherung, zumindest für die Pensionsversicherung bringst auch was, was ich grad auf deren Seite ein bisserl gelesen/gefunden hab...;)

bearbeitet von cmburns

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Teamspieler

Auf jeden Fall beim AMS melden. Auch wenns kein Arbeitslosengeld gibt ist sie zumindest dann dort versichert. Bezüglich Notstandhilfe gibts auch was...ich bin mir jetzt nicht sicher wie das genau heisst, aber es hat mim aktuellen Kontostand überhaupt nichts zu tun. Einfach hinschaun.

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Amateur

Auf jeden Fall beim AMS melden. Auch wenns kein Arbeitslosengeld gibt ist sie zumindest dann dort versichert. Bezüglich Notstandhilfe gibts auch was...ich bin mir jetzt nicht sicher wie das genau heisst, aber es hat mim aktuellen Kontostand überhaupt nichts zu tun. Einfach hinschaun.

Um hier mal ein paar Dinge aufzuklären:

1. Die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung kennst du ja scheinbar schon, ein erstmaliger Anspruch geht sich wie du sagst nicht aus.

2. Um Notstandshilfe beziehen zu können, musst du davor Arbeitslosengeld bezogen haben.

3. Notstandshilfe bekommst du aber auch nur dann, wenn KEINE NOTLAGE vorliegt. Verdient dein Partner/deine Partnerin so viel, dass er/sie für beide sorgen kann, gibt es keine NH. Geprüft wird das mit Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate des/der Partners/Partnerin.

4. Grundsätzlich gilt: Auch wenn man nur 3 Tage arbeitslos ist, eine Meldung beim AMS ist immer zu empfehlen. Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wird dir das natürlich auch für deine Pension angerechnet.

5. Auch wenn man sich sicher ist, dass man keinen Anspruch hat, einen Antrag darfst du trotzdem stellen. Du erhältst dann einen Ablehnungsbescheid mit dem du am Magistrat um Sozialhilfe ansuchen kannst.

6. Derby: gerechnet wird nicht ab dem Tag wo du den Antrag abgibst, sondern ab dem Tag wo du deinen Antrag stellst. In den seltensten Fällen wird dies an einer wiener Geschäftsstelle ein und der selbe Tag sein. Stellst du den Antrag noch während deines Dienstverhältnisses (Arbeitslosenfrühmeldung) wird ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit gerechnet.

7. Nochmal @Derby: Warum sollte man beim AMS nicht bekannt geben, dass man einen fixen Job hat? Wen man das tut, bzw. wenn man innerhalb der nächsten 2 Monate ein neues, vollversichertes Dienstverhältnis nachweisen kann, wird man nicht auf offene Stellen vermittelt. Hättest du Lust dich in diesem einen Monat, das du ja eigentlich nur überbrücken willst bei Firmen zu bewerben? Ich glaube nicht.

8. Bezüglich Schutzversicherung nach einem Dienstverhältnis:

Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ausscheiden aus der durch eine Beschäftigung begründeten Pflichtversicherung mindestens 26 Wochen versichert waren und sogleich nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung erwerbslos geworden sind, sind weitere 6 Wochen nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung krankenversichert (Anspruch auf Sachleistungen) Schutzfrist gem. § 122 (2) Z.2 ASVG.

Abschließende Frage an den Threadersteller:

Wie alt ist die betroffene Person? Es gibt auch eine Jugendanwartschaft, wo sie keine 52 Wochen vollversichert gearbeitet haben muss ;-) Einfach zum AMS und Antrag stellen. Kostet nix! Berechnet ist der Antrag in 2 Minuten, dann geht mittels Bundesrechenzentrum entweder eine Leistungsmitteilung raus, die dir sagt wieviel du täglich bekommst, oder der Ablehnungsbescheid. Und noch dazu hast du dort eine Ansprechperson für weitere Fragen. Ich empfehle nicht gleich um 8 Uhr dort zu sein, gerade am Monatsersten.

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

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Is älter als die 25er (wars glaub ich?) Grenze für die weniger als die 52 Wochen reichen. Danke für die restlichen Infos, sie geht morgen hin und meldet/beantragt mal bzw. lässt sich beraten.

Nachdems anscheinend eh noch 6 Wochen laut obigem nachkrankenversichert is wirds aber wohl nur ein Anstandsbesuch am Amt mit Ablehnungsbescheid.;)

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Is älter als die 25er (wars glaub ich?) Grenze für die weniger als die 52 Wochen reichen. Danke für die restlichen Infos, sie geht morgen hin und meldet/beantragt mal bzw. lässt sich beraten.

Nachdems anscheinend eh noch 6 Wochen laut obigem nachkrankenversichert is wirds aber wohl nur ein Anstandsbesuch am Amt mit Ablehnungsbescheid.;)

Das mit den 6 Wochen stimmt definitiv!

Wäre nett wennst Bescheid gibst was raus kam bei der größten Fa. in Aut. ;)

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Das mit den 6 Wochen stimmt definitiv!

Wäre nett wennst Bescheid gibst was raus kam bei der größten Fa. in Aut. ;)

Najo, viel bis jetzt no ned, hat einen weiteren Termin am 22 bekommen und dort tuns dann umanand obs was bekommt oder ned für den Monat, weil seit heut fangts definitiiv Anfang September wieder woanders an. 6 Wochen stimmen auch, also passts mit der Krankenversicherung. Ansonsten hat er nochwas gefaselt, daß die 52 Wochen eventuell dehnbar sind mit irgendeiner Regelung, weil bei ihr ja nur 2-3 Wochen fehlen auf die 52, daß weiß man dann am 22ten.

Der Rest war eher für Hugo, also die Jobvorschläge dies automatisch raussuchen, der Bearbeiter hatte keinen Schimmer von Jobs mit oder ohne ius practicandi bei seiner Liste und paar Jobs im AKH hat er Angeboten (von dort wechselts grad weg...), wo man aber eh weiß, daß dort die Ausschreibungen nur pro forma laufen, weil eh schon auf einen Kandidaten zugeschnitten, also von Ärztejobs habens keine Ahnung, was aber egal is, weil die eh keiner übers AMS sucht und bekommt, hätt mir aber gedacht, daß die ein bisserl was wissen eventuell.;)

bearbeitet von cmburns

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#21 para siempre

PS: Sollte sie sich beim AMS melden gehen, wäre es besser nicht zu erwähnen dass der neue Job schon fix ist sondern einfach nur dass etwas in Aussicht ist.

Dazu hätt ich auch eine frage. Ich hab jz seit der matura 1 1/2 jahre gearbeitet und ab oktober fang ich mein studium an. Bin jz noch bis 31. August angestellt und dann bin ich von 1. September bis 30. September "arbeitslos". Danach fängt ja mein studium an. Werd mich dann im september für das eine monat beim ams melden. Is das dann sinnvoll denen gleich zu sagen das ich ab oktober student bin? Oder hab ich dann iwelche nachteile zu erwarten, weil du davon abrätst?

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Najo, viel bis jetzt no ned, hat einen weiteren Termin am 22 bekommen und dort tuns dann umanand obs was bekommt oder ned für den Monat, weil seit heut fangts definitiiv Anfang September wieder woanders an. 6 Wochen stimmen auch, also passts mit der Krankenversicherung. Ansonsten hat er nochwas gefaselt, daß die 52 Wochen eventuell dehnbar sind mit irgendeiner Regelung, weil bei ihr ja nur 2-3 Wochen fehlen auf die 52, daß weiß man dann am 22ten.

Der Rest war eher für Hugo, also die Jobvorschläge dies automatisch raussuchen, der Bearbeiter hatte keinen Schimmer von Jobs mit oder ohne ius practicandi bei seiner Liste und paar Jobs im AKH hat er Angeboten (von dort wechselts grad weg...), wo man aber eh weiß, daß dort die Ausschreibungen nur pro forma laufen, weil eh schon auf einen Kandidaten zugeschnitten, also von Ärztejobs habens keine Ahnung, was aber egal is, weil die eh keiner übers AMS sucht und bekommt, hätt mir aber gedacht, daß die ein bisserl was wissen eventuell.;)

Danke!

Na dann bin ich gespannt auf den 22. > vielleicht bekommt sie ja doch etwas ;)

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Dazu hätt ich auch eine frage. Ich hab jz seit der matura 1 1/2 jahre gearbeitet und ab oktober fang ich mein studium an. Bin jz noch bis 31. August angestellt und dann bin ich von 1. September bis 30. September "arbeitslos". Danach fängt ja mein studium an. Werd mich dann im september für das eine monat beim ams melden. Is das dann sinnvoll denen gleich zu sagen das ich ab oktober student bin? Oder hab ich dann iwelche nachteile zu erwarten, weil du davon abrätst?

Ultras2005 meinte dass das Blödsinn ist was ich geschrieben und offensichtlich kennt er sich rechtlich weit besser aus als ich.

Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war dieses Frühjahr, da war mein Plan genau der selbe, nämlich dass ich mich nach Job und Abendschule für 3 Monate über den Winter hinweg arbeitslos melde und dann mit dem Studium beginne. Die erste Beraterin meinte das ist Situationsabhängig (was für eine Art von Job ich suche, welches Stundenausmaß, etc.). Der nächste meinte das käme überhaupt nicht in Frage, mit der Begründung dass ich um Arbeitslos gemeldet zu sein arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein müsste und da ich ja vorhabe in 3 Monaten sowieso alles hinzuschmeißen wäre das nicht anzunehmen. Er war drauf und dran mich sofort abzumelden, worauf ich zurückgerudert bin und eben meinte Studium sei nur eine Option wenn ich keine Arbeit finde und es noch nicht fix ist dass ich wirklich damit anfange. Woraufhin ich wieder eine neue Beraterin bekam die mich von sich aus gefragt hat warum ich nicht studiere und mich weggeschickt hat und ich solle mich erst wieder melden wenn ich inskribiert bin damit sie mich abmelden kann.

Meiner Erfahrung nach ist es Beraterabhängig was mit ihnen sagen sollte und was nicht, wobei ich aus Prinzip nur das nötigste erzählen würde (nämlich dass man arbeitlos ist) sofern ich beim Berater nicht wirklich das Gefühl habe ihm vertrauen zu können.

Was das Vermitteln von Jobs angeht: mir wurde immer wieder deutlich gesagt dass das AMS nicht dafür zuständig ist Jobs zu vermitteln und ich mir gefälligst selber etwas suchen sollte. Ich habe nie erlebt dass auch nur versucht wurde mir etwas zu vermitteln und anderen Personen mit denen ich gesprochen habe genauso wenig (maximal wurde mal einer in einen Praktikumsvermittlungskurs geschickt, das aber auch erst nach knapp einem halben Jahr Arbeitslose und bei erhöhten Bezügen). Deswegen überrascht es mich auch dass cmburns meint es wurden sofort Stellenangebote herausgesucht.

Wobei bei Leuten die von vorne herein den Eindruck machen sie sind finden von sich aus keinen Job, mag das vielleicht anders sein.

bearbeitet von Derby

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