Freier Dienstvertrag/Mitarbeitervertrag?


admirana111

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Top-Schriftsteller

Hallo Leute

ich habe ab November die Chance in einer Firma 16 Stunden sprich 2 Tage die Woche in einem Betrieb zu arbeiten. Ich wohne zur Zeit in Wien im zwanzigsten Bezirk und die Arbeit wäre im Bezirk Baden-Land. sprich ca. 45-50 km entfernt.

Ein Auto habe ich und mit den Öffis würde ich fast 2 Stunden benötigen.

Jetzt habe ich mal gegoogelt und bin auf die Seite gestoßen: http://m.bmf.gv.at/S...5776/_start.htm

Was ich daraus nehme ist dieser Absatz:

Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf Grund freier Dienst- und Werkverträge. Darunter fallen zB Fahrscheine, Wochen-, Monatskarten für Fahrten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel oder tatsächliche KFZ-Kosten oder das amtliche Kilometergeld für Fahrten mit dem PKW zu und von den Arbeitsorten. Es sind immer die tatsächlichen Kosten als Fahrtkosten abzugsfähig und zwar auch zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ein Pendlerpauschale gibt es bei Einkünften aus freien Dienstverträgen und Werkverträgen nicht.

Wie ist das genau zu verstehen? Vor allem der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?

bearbeitet von admirana111

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Top-Schriftsteller

Was genau ist die Frage? Die Fahrtkosten kannst du als freier Dienstnehmer von der Einkommenssteuer absetzen, auch den Weg von daheim zur Firma. Bei Fahrten mit dem Auto halt einfach das KM-Geld nehmen.

Hi, du musst wissen, für mich ist das ja alles Neuland. :)

Ist das Geld/km gesetzlich geregelt? Meine Frage ist, ob ich das beim Unterschreiben des Vertrages beachten muss, dass ich Geld für das Hin und Heimfahren bekomme. Denn 45 km sind ja nicht "nichts". Daraus stellt sich natürlich folgende frage. Warum gibt es keine Pendlerpauschale, aber die Fahrt wird bzw. sollte mir bezahlt werden. Bekomme ich das monatlich auf mein Konto oder wie rennt das ab?

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get the fuck in!

so ganz auskennen tu ich mich noch nicht, also mal allgemein:

1. ist ein fix ein freier Dienstvertrag? Dann wirst du steuerlich wie ein Selbständiger behandelt, d.h., die Firma zieht keine Lohnsteuer bei der Zahlung an dich ab, also musst du selbst jährlich eine Einkommenssteuererklärung machen und die Steuer selbst abführen. Für die Berechnung deines steuerpflichtigen Einkommens musst du dann deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Deine Fahrtkosten zählen zu den Ausgaben im Rahmen deiner Tätigkeit, also verringern sie die steuerpflichtigen Einkünfte. Da die tatsächlichen Kosten mit dem Auto nicht so einfach festzusetzen sind (ist ja nicht nur Sprit, sondern auch Dinge wie Verschleiß und Wertverlust des Autos), kannst du das amtliche Kilometergeld ansetzen, das sind 42 Cent pro km.

2. Bekommst du von der Firma etwas rein für die Fahrt (weil du da beim Vertrag davon redest)? Zahlen müssen tun sie dir natürlich nichts. Wenn doch, dann sind diese Fahrtkostenersätze aber wieder steuerpflichtige Einnahmen.

3. Pendlerpauschale gibt es für freie Dienstnehmer nicht. PP haben nur echte Dienstnehmer, diese verringert dort die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Als Einkommenssteuerpflichtiger ersetzt du das mit der Ansetzung der Kosten, was eh viel besser ist.

bearbeitet von Maulinho

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für leiwand, gegen oasch.

Bist du freier DN? Also die Verrichtung deiner Arbeit erfolgt nicht in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstgeber? Sprich du bist nicht in die betriebliche Organisation eingebunden (Stichtwort fixe Arbeitszeiten und Anwesenheitspflicht am jeweiligen Betriebsstandort), unterliegst keiner persönlichen Weisungspflicht (sachliche Weisungen darf es geben), verwendest großteils eigene Betriebsmittel usw usf?

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Top-Schriftsteller

Es ist ein Freier Dienstvertrag. Ist man mit einem Freien Dienstvertrag freier Dienstnehmer? Was meinst du mit persönlicher Abhängigkeit? Es ist eben so, dass ich zweimal die Woche Montag und Mittwochs jeweils 8 Stunden dort für den Arbeitgeber arbeite. Was mMn. wiederum heißt, dass ich eigentlich fixe Arbeitszeiten habe (Gleitzeit ausgenommen) und auch Anwesenheitspflicht habe (eben 2x pro Woche). Ich bin dort in einem Büro und mir wird eigentlich alles zur Verfügung gestellt was ich am Arbeitsplatz brauche, sprich PC, Internet, ...

Nein ich bekomme vn der Firma nichts rein, ich habe es nur angesprochen, weil ich nicht wusste ob sowas normal in einem Vertrag angesprochen wird.

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für leiwand, gegen oasch.

Du bist kein freier DN, sorry. Was am Arbeitsvertrag steht ist mehr oder weniger irrelevant. Wichtig ist, ob du die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringst, oder nicht. Hier spart sich nur der DG Abgaben, die dir aufgebürdet werden sollen. Würd den Job nur antreten, wenn er wirklich gut bezahlt ist.

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Top-Schriftsteller

Du bist kein freier DN, sorry. Was am Arbeitsvertrag steht ist mehr oder weniger irrelevant. Wichtig ist, ob du die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringst, oder nicht. Hier spart sich nur der DG Abgaben, die dir aufgebürdet werden sollen. Würd den Job nur antreten, wenn er wirklich gut bezahlt ist.

Was bin ich dann? Was bedeutet das: Arbeit in persönlicher Abhängigkeit einbringen?

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für leiwand, gegen oasch.

Was bin ich dann? Was bedeutet das: Arbeit in persönlicher Abhängigkeit einbringen?

Du bist normaler Dienstnehmer (Arbeiter oder Angestellter). Persönliche Abhängigkeit bedeutet eben, dass du dir die Arbeit nicht frei einteilen kannst und sie sogar persönlich erbringen musst, was ein freier DN nicht muss, wenn's vertraglich nicht ausgeschlossen wurde. Kannst das große Pendlerpauschale geltend machen, da offensichtlich die Öffis nicht zumutbar sind.

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Contrarian

Du bist kein freier DN, sorry. Was am Arbeitsvertrag steht ist mehr oder weniger irrelevant. Wichtig ist, ob du die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringst, oder nicht. Hier spart sich nur der DG Abgaben, die dir aufgebürdet werden sollen. Würd den Job nur antreten, wenn er wirklich gut bezahlt ist.

Also die Abgaben sind mittlerweile gleich da die Firma auch für den FDN alles abführt inkl MVK und Arbeitslosenversicherung.

Der Unterschied liegt darin, dass man bei Krankheit der Dumme ist und auch keinen Urlaubsanspruch hat. Es ist also keine ABsicherung in der Hinsicht vorhanden.

Wenn die Bezahlung stimmt ist es für den DN wegen des km Geldes dass er voll absetzen kann ganz interessant.

Die Frage ist nur ob es hält da die Krankenkassen die Freien Dienstnehmer immer mehr durchleuchten und dann kanns für die Firma sehr teuer werden. Dass es ist der Konstellation kein echter freier Dienstvertrag ist ist klar.

bearbeitet von Obsolet

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